Autor Thema: "Geht nicht" gibt's nicht – wie andere Städte in Wien Unlösbares lösen  (Gelesen 32781 mal)

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13er

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Als "Hilfsarbeiter" würde ich jemanden bezeichnen, der auf Anweisung untergeordnete Tätigkeiten ausführt, für die er keinerlei Entscheidungskompetenz benötigt. Und das ist bei einem Straßenbahnfahrer ja wohl nicht der Fall.
Da verklärst du das Dasein eines Linienfahrers aber. Welche Entscheidungskompetenz hat ein Fahrer? Er darf weder selbständig kürzen noch sonst irgendwas machen, ohne anzufunken. Entscheidungskompetenz gleich null. Ich meine das nicht negativ, nicht falsch verstehen. Es gibt auch viele andere Tätigkeiten, die durchaus verantwortungsvoll sind, die aber keine echte Berufsausbildung darstellen.

Ich persönlich würde die Ausbildung eh ändern und zu einem echten Beruf machen, denn der durchschnittliche heutige Fahrer, der sich nicht wirklich für die Tramway außerhalb seines Diensts interessiert, ist leider eh wirklich nur ein Wagenbeweger. Dann müsste man den Leuten aber auch mehr zahlen, daran scheitert es als erstes.

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Ferry

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Er ist ungelernter Arbeiter. Auch jeder Hilfsarbeiter muss während seiner Arbeit Entscheidungen treffen, damit nichts passiert und er die zugewiesene Arbeit brauchbar erledigt.
Ich würde den Unterschied zwischen Arbeiter und Hilfsarbeiter genau im Ausmaß der zu treffenden Entscheidungen und ihren Auswirkungen definieren. Wenn ich einem Hilfsarbeiter zB. anschaffe, den Fußboden zu waschen, so kann er entscheiden, in welchem Eck er beginnt, aber die Auswirkungen auf den gewaschenen Fußboden werden letztlich dieselben sein, egal ob er jetzt in einem oder anderen Eck beginnt. Ein Straßenbahnfahrer hingegen muss während des Fahrens ständig Entscheidungen treffen, von denen sehr viel - nicht zuletzt Leben und Gesundheit der von ihm beförderten Fahrgäste - abhängt. Insoferne erscheint mir die Bezeichnung "Hilfsarbeiter" in diesem Zusammenhang ziemlich unpassend. Aber es ist natürlich immer eine Frage der Definition.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

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Der entscheidende Unterschied ist, daß jeder ohne Berufsausbildung Straßenbbahnfahrer werden kann und die Ausbildung nur wenige Wochen dauert. Daher gilt dieser dann als angelernter Arbeiter. Um Triebfahrzeugführer werden zu können, mußte der Aspirant eine abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung nachweisen und wurde dann weitere drei Jahre zum Triebfahrzeugführer ausgebildet. Daher konnte man ihn mit vollem Recht als Spezialfachasrbeiter bezeichnen. Bei den heute ausgebildeten Lokführern treffen diese Kritereien allerdings nicht mehr zu, sodaß auch der Beruf des Lokführers nur noch als angelernte Tätigkeit anzusehen ist.

Ferry

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Der entscheidende Unterschied ist, daß jeder ohne Berufsausbildung Straßenbbahnfahrer werden kann und die Ausbildung nur wenige Wochen dauert.
Jeder auch nicht - immerhin muss er den direktionsärztlichen Check bestehen. Und bevor es ans Fahren geht, ist eine theoretische und praktische Prüfung abzulegen.

Zitat
Daher gilt dieser dann als angelernter Arbeiter. Um Triebfahrzeugführer werden zu können, mußte der Aspirant eine abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung nachweisen
Welcher Art war das? Hätte da z.B. eine abgeschlossene HTL Elektrotechnik- oder Maschinenbau-Ausbildung genügt?
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13er

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Zitat
Daher gilt dieser dann als angelernter Arbeiter. Um Triebfahrzeugführer werden zu können, mußte der Aspirant eine abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung nachweisen
Welcher Art war das?
Schlosser, Elektriker, ...
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Revisor

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Welcher Art war das? Hätte da z.B. eine abgeschlossene HTL Elektrotechnik- oder Maschinenbau-Ausbildung genügt?
Natürlich auch. Kam aber wohl nicht vor, da diese selbstverständlich den höheren Dienst anstrebten.

Ferry

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Zitat
Daher gilt dieser dann als angelernter Arbeiter. Um Triebfahrzeugführer werden zu können, mußte der Aspirant eine abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung nachweisen
Welcher Art war das?
Schlosser, Elektriker, ...
Wozu denn das? Ein Triebfahrzeugführer soll mit dem Ding fahren, er muss es nicht reparieren können. Das stammt wohl noch aus Dampflokzeiten; da musste der Lokführer ja tatsächlich recht genau über den Dampfantrieb und seine Eigenheiten Bescheid wissen.
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13er

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Ein Triebfahrzeugführer soll mit dem Ding fahren, er muss es nicht reparieren können.
Es ist sicher ein historisches Überbleibsel, war aber auch nicht ganz unnütz. Mein Vater hat als Schlosser oft genug die Lok nach einer Störung selbst wieder hinbekommen, ohne Hilfe anzufordern :)
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Klingelfee

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Ein Triebfahrzeugführer soll mit dem Ding fahren, er muss es nicht reparieren können.
Es ist sicher ein historisches Überbleibsel, war aber auch nicht ganz unnütz. Mein Vater hat als Schlosser oft genug die Lok nach einer Störung selbst wieder hinbekommen, ohne Hilfe anzufordern :)

Bedingt durch die Entfernung und die Lange der Schienen hätte es sicher auch oft lange gedauert, bis ein Rüstwagen gekommen wäre.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

13er

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Bedingt durch die Entfernung und die Lange der Schienen hätte es sicher auch oft lange gedauert, bis ein Rüstwagen gekommen wäre.
Ja, eben! Wenn man in der Nacht gerade irgendwo mitten am Semmering steht, dann schadet es nicht, wenn man von Mechanik und Elektrotechnik so viel versteht, dass man die Störung selbst finden und hoffentlich auch beheben kann. Das war sicher auch ein Hintergedanke bei der forcierten Vor-ÖBB-Ausbildung.
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haidi

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Wozu denn das? Ein Triebfahrzeugführer soll mit dem Ding fahren, er muss es nicht reparieren können. Das stammt wohl noch aus Dampflokzeiten; da musste der Lokführer ja tatsächlich recht genau über den Dampfantrieb und seine Eigenheiten Bescheid wissen.
Die Fehlerbehebung auch bei E-Loks in früheren Jahren umfasste wesentlich mehr und auch mechanische/elektrische Probleme als heutzutage, wo man Fehlerbehebung nur mehr mit herunterfahren und Neustart des Bordcomputers macht.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

HLS

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So dann mal zu ein paar Fakten bzw. Aussagen bzgl. Straßenbahnfahrer/Lok(Triebfahrzeug)führer/Busfahrer.

Straßenbahnfahrer ist eine Hilfsarbeitertätigkeit. Es gibt weder eine theoretische noch praktische Prüfung. Das Ganze ist nur ein Fachgespräch und eine Übungsfahrt vor einem Vorgesetzten. Es gibt keine Prüfungsergebnisse bzw. sind die für den Fahrer nicht einsehbar und somit kann auch nicht, auf diese Leistung hin, um Lohn verhandelt werden.
Der "Bimführerschein" gilt außerhalb der WL nicht und somit ist auch ein weiter Punkt gegeben, der einem Hilfsarbeiterjob gleich kommt.
Auch hat eine äußerst nette Betriebsrätin, aus Flo, es hinterfragt, warum ein Straßenbahnfahrer überhaupt soviel verdienen muß als Hilfsarbeiter.

Ein Busfahrer der WL, ist erstmal auch nur ein Hilfsarbeiter, da er auch nur eine Lenkberechtigung besitzt, dieser kann aber nach einer gewissen Zeit(ich glaub 5 Jahre) eine Berufskraftfahrerprüfung ablegen.

Ein Lokführer/Triebfahrzeugführer hingegen, muß praktisch die ganzen Gesetze herbeten können, was allein eine riesige Bibel darstellt und muß die ihm bekannten Loktypen ebenfalls absolut im Schlaf beherrschen und muß auch gegebenfals den Zug teilweise reparieren(flott machen) können.
Dieses wird pro Zugtype, auch regelmäßig überprüft. Ich weiß z.B. von meinem Ex-Schwiegervater, dass er im Schnitt, einmal pro Monat zu einer Typenschulung muß.
Weiteres sind auch nationale (Lok)Führerscheine, mit einer zusätzlichen Schulung, zu EU-Führerscheinen aufzustocken. Heutzutage, werden fast ausschließlich nur mehr EU-Führerscheine ausgebildet und somit sind sie überall verwendbar. Daher ist eben der Lokführer kein Hilfsarbeiter, sondern ein anerkannter Facharbeiter, weil eben seine Ausbildung nicht mit der Prüfung endet.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

Klingelfee

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Lieber Hls,

der einzige Unterschied zwischen eine Straßenbahnfahrer und einem Triebfahrzeugführer ist, das der Triebfahrzugführer eine staatliche, während der Straßenbahnfahrer nur eine interne Prüfung macht.

Aber trotzdem ist auch der Triebfahrzeugführer nur ein "Hilfsarbeiter". Denn das ein Triebfahrzeugführer ein "Facharbeiter" wäre, müsste er den Beruf als Lehrberuf machen. Und das bieten die ÖBB mWn NICHT an.

Und das du dein Prüfungsergebnis nicht kennst, da bist du selber Schuld. Denn ein JEDES Prüfungsergebnis liegt im Personalakt auf und ein JEDER Mitarbeiter darf jederzeit Einblick in seinen Personalakt machen. Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber ich glaube, es ist sogar im PI-System sichtbar.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

HLS

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Lieber Hls,

der einzige Unterschied zwischen eine Straßenbahnfahrer und einem Triebfahrzeugführer ist, das der Triebfahrzugführer eine staatliche, während der Straßenbahnfahrer nur eine interne Prüfung macht.

Aber trotzdem ist auch der Triebfahrzeugführer nur ein "Hilfsarbeiter". Denn das ein Triebfahrzeugführer ein "Facharbeiter" wäre, müsste er den Beruf als Lehrberuf machen. Und das bieten die ÖBB mWn NICHT an.

Und das du dein Prüfungsergebnis nicht kennst, da bist du selber Schuld. Denn ein JEDES Prüfungsergebnis liegt im Personalakt auf und ein JEDER Mitarbeiter darf jederzeit Einblick in seinen Personalakt machen. Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber ich glaube, es ist sogar im PI-System sichtbar.
Im Personalakt, steht nur bestanden/nicht bestanden mehr nicht, es gibt KEINE Noten!!! Und auch keine Prüfung, mit einer Prüfung, wäre es eben kein Hilfsarbeiterjob.
Definiton Hilfsarbeiter vs. Facharbeiter
Ein Lokführer bekommt sehr wohl ein Abschlußzeugnis ausgehändigt, wo alle Fächer benotet sind.
So jetzt zeigst du mir bitte nur einen Bimfahrer, der selbiges jemals ausgehändigt bekommen hat.
"Grüß Gott"

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Tatra83

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Es spricht ja nichts dagegen, eine Fachausbildung einzuführen, die genau die Themen des Fahrpersonals (und noch etwas über den Tellerrand hinaus) abbildet. In Deutschland ist man recht erfolgreich mit der Fachkraft im Fahrbetrieb, das ist eine anerkannte Ausbildung und die WL könnten ihren Fahrdienstkollegen die entsprechenden Inhalte im Rahmen einer freiwilligen Weiterbildung (z.B. als Teilzeitmodell, Hälfte der Ausbildung aus Privatzeit, Hälfte der Ausbildungszeit gewährt der Betrieb als Dienstzeit) vermitteln und so ihren Berufsabschluss machen lassen.
Und ich dachte, mit der Straßenbahn bin ich schneller als zu Fuß.