Autor Thema: Super-Leitstelle  (Gelesen 51525 mal)

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oldtimer

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Re: Super-Leitstelle
« Antwort #30 am: 13. Dezember 2014, 12:25:46 »
Na der Vito wird ja auch kein Einsatzfahrzeug sein ::)

§ 26 StVO Einsatzfahrzeuge
Zitat
(1) Die Lenker von Fahrzeugen, die nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften mit Leuchten mit blauem Licht oder blauem Drehlicht und mit Vorrichtungen zum Abgeben von Warnzeichen mit aufeinanderfolgenden verschieden hohen Tönen ausgestattet sind, dürfen diese Signale nur bei Gefahr im Verzuge, zum Beispiel bei Fahrten zum und vom Ort der dringenden Hilfeleistung oder zum Ort des sonstigen dringenden Einsatzes verwenden. Außerdem dürfen die angeführten Signale soweit als notwendig nur noch zur Abwicklung eines protokollarisch festgelegten Programms für Staatsbesuche oder sonstige Staatsakte sowie in Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen verwendet werden. Die Leuchten mit blauem Licht oder blauem Drehlicht dürfen aus Gründen der Verkehrssicherheit auch am Ort der Hilfeleistung oder des sonstigen Einsatzes oder bei einer behördlich vorgeschriebenen Transportbegleitung verwendet werden.


"Besetzt - bitte nicht mehr zusteigen, der Zug wird abgefertigt!"

phil1296

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Re: Super-Leitstelle
« Antwort #31 am: 13. Dezember 2014, 21:55:05 »
Na der Vito wird ja auch kein Einsatzfahrzeug sein ::)

Es ging am Anfang ja allgemein um WL Fahrzeuge.


Haben WiLi-Fahrzeuge überhaupt eine Autobahn-Vignette?  ???
Lieber 67er nach Oberlaa, ich werde dich vermissen!

Klingelfee

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Re: Super-Leitstelle
« Antwort #32 am: 14. Dezember 2014, 08:01:54 »
Na der Vito wird ja auch kein Einsatzfahrzeug sein ::)

Es ging am Anfang ja allgemein um WL Fahrzeuge.


Haben WiLi-Fahrzeuge überhaupt eine Autobahn-Vignette?  ???



Alle KFZ-ARBEITSFAHRZEUGE haben eine Vignette, so wie ALLE Busse eine Go-Box haben. Einzig die als Einsatzfahrzeug zugelassene Fahrzeuge haben bedingt durch keine, weil diese eben keine benötigen. Und der Vito ist nur ein Arbeitsfahrzeug (Mannschaftstransportwagen)  und kein Einsatzfahrzeug.

Frage jetzt beantwortet?
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

HLS

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Re: Super-Leitstelle
« Antwort #33 am: 14. Dezember 2014, 11:44:01 »
Haben die Rüstwägen eine Go-Box oder auch keine? Sie sind ja grundsätzlich beides, sprich Einsatz- & Arbeitsfahrzeug.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

haidi

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Re: Super-Leitstelle
« Antwort #34 am: 14. Dezember 2014, 12:18:42 »
Zitat
Mautordnung

2.4.1
Permanente Ausnahmen:
Nachfolgende Kraftfahrzeuge sind von der Entrichtung der Streckenmaut befreit:
• Kraftfahrzeuge mit Blaulicht gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 25 StVO 1960, BGBl. Nr. 159 (Einsatzfahrzeuge), wobei die Berechtigung zur Deklaration als Einsatzfahrzeug von der ASFINAG bei der jeweiligen Einsatzleitung stichprobenartig im Nachhinein überprüft wird,
...........
Sofern Kraftfahrzeuge, an denen Scheinwerfer oder Warnleuchten mit blauem Licht sichtbar außen am Kraftfahrzeug angebracht wurden, mit Probe- oder Überstellungskennzeichen das mautpflichtige Straßennetz benützen, unterliegen diese Fahrzeuge der Mautpflicht ....
Da ist die Mautordnung inkonsequent:
Nach StVO §2 Abs. 1 Z. 25 sind Einsatzfahrzeuge Fahrzeuge mit Blaulicht und Folgetonhorn während der Verwendung eines dieser Signale - sind also von der Mautpflicht nur dann befreit, wenn sie Folgetonhorn und/oder Blaulicht an haben. Dafür spricht auch, dass die Berechtigung zur Deklaration als Einsatzfahrzeug (aktives Blaulicht oder Folgetonhorn) von der ASFINAG im Nachhinein überprüft wird. Fahrzeuge, die Blaulicht montiert haben, aber nicht als Einsatzfahrzeug unterwegs sind, müssten dann eine Vignette haben - warum sonst die nachträgliche Kontrolle der Deklaration als Einsatzfahrzeug.
Danach müssten Rüstwagen eine Vignette haben, wenn sie nicht mit Blaulicht unterwegs sind.

Andererseits lässt die Bestimmung, dass Blaulichfahrzeuge mit Probe- oder Überstellungskennzeichen  von der Maut nicht befreit sind, darauf schließen, dass die ASFINAG Fahrzeuge gemeint hat, die blaues Licht montiert haben und es auch während dieser Fahrt montiert haben dürfen. Letzteres, weil es auch die Genehmigung für Blaulicht gibt, dass nur in bestimmten Fällen montiert sein darf, z.B. Fahrzeuge von Ärzten mit Bereitschaftsdienst darf nur während des Bereitschaftsdienstes montiert sein (§ 20 StVO)
Danach brauchen Rüstwagen keine Vignette

Edit: Kursiv geschriebenes ergänzt

Edit: Obiges gilt für die Streckenmaut, d.h. für die Mautstrecken mit eigenem Mauttarif wie z.B. diverse Mauttunnels.

Für die Befreiung von der normalen Vignettenpflicht bzw. Go-Box-Pflicht genügt es, wenn das Fahrzeug die Blaulichteinrichtung sichtbar mitführt, es braucht keine Einsatzfahrt zu sein.
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Re: Super-Leitstelle
« Antwort #35 am: 14. Dezember 2014, 14:57:48 »
Rüstwagen brauchen so oder so keine Vignette, die brauchen eine Go-Box. :lamp:
"das korrupteste Nest auf dem weiten Erdenrund"
Mark Twain über die Wienerstadt.

Hawk

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Re: Super-Leitstelle
« Antwort #36 am: 29. April 2021, 13:35:50 »
Rüstwagen brauchen so oder so keine Vignette, die brauchen eine Go-Box. :lamp:
Blaulicht Fahrzeuge brauchen weder Vignete noch GO Box!  ;)
Das leben zwingt einen oft in die Knie,jedoch ein jeder kann selbst entscheiden ob er liegen bleibt oder wieder aufsteht! :-)

Schienenchaos

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Re: Super-Leitstelle
« Antwort #37 am: 29. April 2021, 13:48:57 »
Rüstwagen brauchen so oder so keine Vignette, die brauchen eine Go-Box. :lamp:
Blaulicht Fahrzeuge brauchen weder Vignete noch GO Box!  ;)
Gut, dass das nach 6 1/2 Jahren geklärt ist!   C:-)

95B

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Re: Super-Leitstelle
« Antwort #38 am: 29. April 2021, 14:50:36 »
Rüstwagen brauchen so oder so keine Vignette, die brauchen eine Go-Box. :lamp:
Blaulicht Fahrzeuge brauchen weder Vignete noch GO Box!  ;)

Quelle?
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

coolharry

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Re: Super-Leitstelle
« Antwort #39 am: 29. April 2021, 14:56:53 »
Rüstwagen brauchen so oder so keine Vignette, die brauchen eine Go-Box. :lamp:
Blaulicht Fahrzeuge brauchen weder Vignete noch GO Box!  ;)

Quelle?

https://www.asfinag.at/media/3081/infoblatt-blaulichtfahrzeuge-04-2018-final.pdf

Zitat:
Sofern an Ihrem Fahrzeug das Blaulicht gemäß § 20 Abs 1 Z 4 KFG sichtbar angebracht ist, besteht für Kfz bis 3,5  t  hzG  eine  permanente  Ausnahme  von  der  Vignettenpflicht  und  für  Kfz  über  3,5  t  hzG  eine  permanente  Ausnahme von der fahrleistungsabhängigen Maut (GO-Box), unabhängig davon, ob das Blaulicht  verwendet  wird oder nicht

Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.