Autor Thema: Fahren auf Sicht  (Gelesen 4238 mal)

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Katana

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Fahren auf Sicht
« am: 07. März 2021, 08:35:05 »
Dieses Argument wird oft falsch eingesetzt, so wie hier.
Fahren auf Sicht heißt nicht, dass man vor einem entgegenkommenden Linksabbieger, der nicht anhält, anhalten können  muss - da sticht der Vertrauensgrundsatz, egal ob der Entgegenkommende blinkt oder nicht.
Fahren auf Sicht heißt nicht, dass man vor einem die Stoptafel Missachtenden anhalten können muss

Fahren auf Sicht heißt, dass man vor einem Hindernis, das sich auf der Fahrbahn befindet, anhalten können muss.

Nur in Bezug auf sich bewegende Objekte, und zwar auf entgegenkommende Fahrzeuge gibt es eine Verschärfung: Das Fahren auf halbe Gefahrensichtweite, wenn die Fahrbahn nicht breit genug ist, dass zwei Fahrzeuge aneinander vorbei kommen.

IN Bezug auf Fahrzeuge oder Personen gibt es dann die Regelungen wie z.B.
Hat man eine Nachrangtafel, muss man vor querenden FAhrzeugen anhalten können, wenn  man sie sonst um plötzlichen Ablenken oder Abbremsen nötigt
An einem Fußgängerübergang oder einer Radfahrerüberfahrt hat man sich so zu verhalten, dass man den Benutzern das unbehinderte Überqueren ermöglicht.


Fahren auf Sicht heißt nicht, dass man vor einem die Stoptafel Missachtenden anhalten können muss
Doch, falls er der Rechtskommende ist und du nicht auf einer Vorrangstraße fährst!   :lamp:


Die Diskussion hatten wir schon!


Fahren auf Sicht heißt nicht, dass man vor einem die Stoptafel Missachtenden anhalten können muss
Doch, falls er der Rechtskommende ist und du nicht auf einer Vorrangstraße fährst!   :lamp
Ist doch eh klar. Es geht doch immer nur um die, die bei jedem Schas schreien "Fahren auf Sicht". Die sollten endlich einmal den Führerschein  machen oder sich Aussagen, die die StVO betreffen, enthalten.

Doch, falls er der Rechtskommende ist und du nicht auf einer Vorrangstraße fährst!   :lamp:


Die Diskussion hatten wir schon!
Naja, sobald ich seine Stopptafel an der Form erkenne, darf ich gemäß Vertrauensgrundsatz eigentlich darauf vertrauen, dass der Rechtskommende diese beachten wird. Vorher natürlich nicht, denn selbst wenn ich die Stelle kenne, kann eine etwaige Stopptafel, die gestern noch da war, heute ja wieder weg sein.