Aus meiner Sicht ist die Argumentation sinnbefreit. Am Linienreiter steht "Kein Betrieb an Sonn- und Feiertagen", also wäre es nur dann zulässig dort zu parken. Die zusätzliche Beschriftung dürfte der Tatsache geschuldet sein, dass das dem Volk im 1. Bezirk herzlich wurscht ist. Ich finde diese Beschriftung eigentlich unnötig, denn dieser Logik nach müsste jede Haltestelle mit einem Vermerk über die Betriebszeiten versehen werden, weil der Aushang mal verschwinden könnte.
Außerhalb der Betriebszeiten ist das Parken in Haltestellen von Autobus und Straßenbahn erlaubt, wenn es nicht durch andere Bestimmungen verboten ist. Die Betriebszeiten sind vom ersten an der Haltestelle angegebenen Zug bis zum letzten.
Im 20. Bezirk gab es eine Autobushaltestelle, an der 2 Mal am Tag (Morgens und Abends) ein Bus hielt. Da wurden fest STrafmandate verteilt bis der VwGH der Ansicht war, dass es in diesem Fall genüge, wenn die Haltestelle zu den Zeiten frei ist, zu denen der Bus dort hält.