Das Ganze ist sowieso ein bissl ein Holler, der der Liebe der heutigen Zeit zur Überregulierung entspringt. Es verliert das spätestens dann an Wirkung, wenn es zu häufig eingesetzt wird. Dann ist da noch das Problem, wenn es aus irgendeinem Grund nicht funktioniert und es kommt zu einem Unfall, dann wird sich bald ein Richter finden, der die WiLi (teil-)schuldig spricht. Gleiches gilt für alle Kreuzungen ohne Lichter, die gängige Ausrede wird sein, "Da hot ja nix g'leucht!". Wer zu blöd dafür ist, einzusehen, dass auf einem Gleis auch ein Zug daherkommen kann (auch wenn man ihn momentan schlecht oder noch gar nicht sehen kann), der ist halt leider ein Fall für den alten Darwin.
Ist der gleiche Effekt, wie bei Bahnübergängen. Wenn ein defekter Schranken offen bleibt oder ein Rotlicht nicht funktioniert, fahren nahezu alle Autofahrer blind rüber und haben bei Unfällen teils sogar noch recht bekommen. Dass dort auch ein Andreaskreuz steht, halten sie (und manche Richter) wohl für eine Verzierung ohne jede rechtlichen Bedeutung. Drum müssen ja heutzutage die straßenseitigen Sicherungen der Übergänge in das Signalsystem der Eisenbahn eingebunden sein.