Autor Thema: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr  (Gelesen 313369 mal)

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #180 am: 15. März 2020, 23:34:20 »
Laut Verordnung des Sozialministeriums ist bei der Benützung von Massenbeförderungsmitteln von 16. bis 22. März 2020 ein Abstand von mindestens einem Meter gegenüber anderen Personen einzuhalten:


Zitat
98. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes


Auf Grund von § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. I Nr. 12/2020, wird verordnet:

    § 1. Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Betreten öffentlicher Orte verboten.

    § 2. Ausgenommen vom Verbot gemäß § 1 sind Betretungen,
    1. die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind;
    2. die zur Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen dienen;
    3. die zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens erforderlich sind und sichergestellt ist, dass am Ort der Deckung des Bedarfs zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann;
    4. die für berufliche Zwecke erforderlich sind und sichergestellt ist, dass am Ort der beruflichen Tätigkeit zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann;
    5. wenn öffentliche Orte im Freien alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren betreten werden sollen, gegenüber anderen Personen ist dabei ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.

    § 3. Die Benützung von Massenbeförderungsmitteln ist nur für Betretungen gemäß § 2 Z 1 bis 4 zulässig, wobei bei der Benützung ein Abstand von mindestens einem Meter gegenüber anderen Personen einzuhalten ist.

    § 4. Im Fall der Kontrolle durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind die Gründe, warum eine Betretung gemäß § 2 zulässig ist, glaubhaft zu machen.

    § 5. Diese Verordnung tritt mit 16. März 2020 in Kraft und mit Ablauf des 22. März 2020 außer Kraft.

    Anschober

dalski

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #181 am: 16. März 2020, 05:33:55 »
Nachdem nahezu alle internationalen Verbindungen der ÖBB bereits auf unbestimmte Zeit ausgesetzt sind (Deutschland ist komischerweise bis dato noch nicht eingeschlossen, kommt aber wohl bald), beginnt man jetzt den nationalen Verkehr einzuschränken, was wohl massiv auch die S-Bahn betreffen wird: https://wien.orf.at/stories/3039172/

Generell ist es momentan fast unmöglich Grenzen zu überschreiten ohne in Quarantäne zu kommen, so sitze ich beispielsweise in Singapur fest, eines der letzten chaosfreien Gebiete der Welt.
Всё будет хорошо

Klingelfee

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #182 am: 16. März 2020, 07:11:02 »
Nachdem nahezu alle internationalen Verbindungen der ÖBB bereits auf unbestimmte Zeit ausgesetzt sind (Deutschland ist komischerweise bis dato noch nicht eingeschlossen, kommt aber wohl bald), beginnt man jetzt den nationalen Verkehr einzuschränken, was wohl massiv auch die S-Bahn betreffen wird: https://wien.orf.at/stories/3039172/

Generell ist es momentan fast unmöglich Grenzen zu überschreiten ohne in Quarantäne zu kommen, so sitze ich beispielsweise in Singapur fest, eines der letzten chaosfreien Gebiete der Welt.

Dann wünsche ich dir, dass dies dort auch noch lange so bleibt und noch rasch einen Weg nach Österreich findest, sofern du derzeit überhaupt nach Österreich kommen willst/kannst. Denn nach Aussage von Kurz sind wahrscheinlich demnächst die Flughäfen in Österreich zu.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Operator

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #183 am: 16. März 2020, 07:28:14 »
Laut Verordnung des Sozialministeriums ist bei der Benützung von Massenbeförderungsmitteln von 16. bis 22. März 2020 ein Abstand von mindestens einem Meter gegenüber anderen Personen einzuhalten:


Zitat
98. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes


Auf Grund von § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. I Nr. 12/2020, wird verordnet:

    § 1. Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Betreten öffentlicher Orte verboten.

    § 2. Ausgenommen vom Verbot gemäß § 1 sind Betretungen,
    1. die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind;
    2. die zur Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen dienen;
    3. die zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens erforderlich sind und sichergestellt ist, dass am Ort der Deckung des Bedarfs zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann;
    4. die für berufliche Zwecke erforderlich sind und sichergestellt ist, dass am Ort der beruflichen Tätigkeit zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann;
    5. wenn öffentliche Orte im Freien alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren betreten werden sollen, gegenüber anderen Personen ist dabei ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.

    § 3. Die Benützung von Massenbeförderungsmitteln ist nur für Betretungen gemäß § 2 Z 1 bis 4 zulässig, wobei bei der Benützung ein Abstand von mindestens einem Meter gegenüber anderen Personen einzuhalten ist.

    § 4. Im Fall der Kontrolle durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind die Gründe, warum eine Betretung gemäß § 2 zulässig ist, glaubhaft zu machen.

    § 5. Diese Verordnung tritt mit 16. März 2020 in Kraft und mit Ablauf des 22. März 2020 außer Kraft.

    Anschober
Im 31er wars aber heute Früh recht kuschelig...... :fp: :fp: :fp:

dalski

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #184 am: 16. März 2020, 10:03:41 »
Generell ist es momentan fast unmöglich Grenzen zu überschreiten ohne in Quarantäne zu kommen, so sitze ich beispielsweise in Singapur fest, eines der letzten chaosfreien Gebiete der Welt.

Dann wünsche ich dir, dass dies dort auch noch lange so bleibt und noch rasch einen Weg nach Österreich findest, sofern du derzeit überhaupt nach Österreich kommen willst/kannst. Denn nach Aussage von Kurz sind wahrscheinlich demnächst die Flughäfen in Österreich zu.
Laut Botschafter wäre es möglich via Schweiz und Deutschland einzureisen, was aber keine sichere Alternative für mich ist. Ein Verbleib in Asien ist derzeit die sicherere und kostengünstigere Variante. Danke jedenfalls für dein Mitgefühl und allen anderen viel Kraft in dieser schwierigen Zeit.  :)
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15A

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #185 am: 16. März 2020, 10:07:24 »
Hat zwar mit dem Bus zu tun aber gerade konnte ich sehen, dass bei den Wiener Linienbussen die 1.Türe abgesperrt ist zum Schutz des Fahrers.

38ger

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #186 am: 16. März 2020, 11:06:16 »
Hat zwar mit dem Bus zu tun aber gerade konnte ich sehen, dass bei den Wiener Linienbussen die 1.Türe abgesperrt ist zum Schutz des Fahrers.

Sollte man bei den E2 auch dringend einführen, die gesamte Tür 1 abzusperren. E1 sind ja hoffentlich keine mehr in Betrieb und falls doch, dann...  :ugvm:

95B

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #187 am: 16. März 2020, 11:13:11 »
Und wie heute E1 in Betrieb sind!
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

38ger

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #188 am: 16. März 2020, 11:30:08 »
Und wie heute E1 in Betrieb sind!

Und dort nur ein Türflügel abgesperrt?  :o

Tramwaycafe

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #189 am: 16. März 2020, 11:41:30 »
Und wie heute E1 in Betrieb sind!
Und warum das?

95B

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #190 am: 16. März 2020, 11:44:00 »
Und wie heute E1 in Betrieb sind!
Und warum das?

Weil der Ferienfahrplan erst ab Mittwoch gilt und daher heute und morgen noch der Normalauslauf gestellt wird.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

moszkva tér

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #191 am: 16. März 2020, 11:44:27 »
Ein Verbleib in Asien ist derzeit die sicherere und kostengünstigere Variante.
Wenn es dort, wo du bist, halbwegs ok ist (vor allem vom Alltagsleben her) und auch sonst nichts dagegen spricht, sitze es aus und mache dir eine schöne Zeit!
Wir stellen uns grad auf einige Wochen Isolation ein (nein, niemand ist krank, aber Home Office ist angeordnet und wir versuchen auch, die Ausgangsbeschränkungen möglichst einzuhalten) und die Kinder haben schon nach wenigen Stunden einen Lagerkoller. Das wird noch was werden, wenn das bis Mai so gehen sollte...

Helga06

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #192 am: 16. März 2020, 12:15:33 »
In der TR hat man uns mehr oder weniger ausgewiesen. Aus einem virenfrei Gebiet müssen wir zurück nach Wien wo die Viren nur so herumtollen. Womit von vier Wochen Urlaub 10 Tage wegfallen.

t12700

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #193 am: 16. März 2020, 12:15:53 »
Und wie heute E1 in Betrieb sind!
Und warum das?

Weil der Ferienfahrplan erst ab Mittwoch gilt und daher heute und morgen noch der Normalauslauf gestellt wird.
Und auch typenmässig fährt man brav nach Vorschreibung (zB vier E2 am 49er ganztags!). Den Verantwortlichen Gebühren dafür jede Menge :ugvm: !

LG t12700

Gabri16

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #194 am: 16. März 2020, 13:01:52 »
Ab nächstem Wochenende gilt an Samstagen der sonntagsfahrplan. Heißt das, dass zB Autobuslinien, die am Sonntag nicht fahren, am Samstag auch nicht fahren werden?