Autor Thema: Fahrverbot  (Gelesen 21724 mal)

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95B

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Re: Fahrverbot
« Antwort #60 am: 17. Juni 2014, 20:59:12 »
Stimmt... in die Gegenrichtung (also bei strengerer folgender Geschwindigkeitsbeschränkung) dürfen sie meines Wissens nach aber nicht unmittelbar ab dem Ortsschild strafen, sondern erst eine gewisse Distanz danach.

Wenn das so sein sollte, ist es mir unverständlich, denn die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt ab der Ortstafel: Das bedeutet, die niedrigere Geschwindigkeit muss schon beim Erreichen der Ortstafel mit dem Fahrzeug gefahren werden.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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haidi

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Re: Fahrverbot
« Antwort #61 am: 17. Juni 2014, 22:30:12 »
Stimmt... in die Gegenrichtung (also bei strengerer folgender Geschwindigkeitsbeschränkung) dürfen sie meines Wissens nach aber nicht unmittelbar ab dem Ortsschild strafen, sondern erst eine gewisse Distanz danach.
Ich hab das bislang nru für Deutschland gehört, dort aber nur als Dienstanweisung, nicht als gesetzliche Grundlage.
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HLS

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Re: Fahrverbot
« Antwort #62 am: 18. Juni 2014, 10:01:50 »
Ich hab das bislang nru für Deutschland gehört, dort aber nur als Dienstanweisung, nicht als gesetzliche Grundlage.
Da kann ich vielleicht ein wenig Licht ins Dunkel bringen.
1. In Deutschland, zumindestens in Brandenburg, soll erst ab ca. 150m nach einem Geschwindigkeitszeichen geblitzt, gelasert... werden.
2. Diese Anweisung gilt aber nicht für gestaffelte Geschwindigkeitsreduzierungen z.b. 120-100-80 denn dort sagt man, ist es locker möglich schon ab dem 80kmh Schild möglich, auch 80 zu fahren.
3. In die Gegenrichtung, kann auch noch 1m vor der Geschwindigkeitsaufhebung geblitzt werden.
4. Diese Anweisung bei Zufahrten auf Geschwindigkeitsbegrenzungen ist daher gegeben worden, weil man sich davon erhofft, dass nicht abrupte Bremsungen erfolgen und damit gefährliche Situationen entstehen.
Es sind aber wirklich nur Dienstanweisungen, von entsprechend hoher Stelle. Sie sind aber im Zweifelsfall nichts wert.
Was allerdings sein muß, ist ein komplette Dokumentation über den Standort des Radargeätes, die letzten DREI Eichprotokolle dieses Gerätes und Aufstellungsgenehmigung an dieser Stelle.
Fehlt nur eines, ist die Messung ungültig und ist somit nicht gerichtsverwertbar.
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Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

schaffnerlos

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Re: Fahrverbot
« Antwort #63 am: 18. Juni 2014, 10:31:35 »
Wenn das so sein sollte, ist es mir unverständlich, denn die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt ab der Ortstafel: Das bedeutet, die niedrigere Geschwindigkeit muss schon beim Erreichen der Ortstafel mit dem Fahrzeug gefahren werden.

Wobei es durchaus Situationen gibt, bei denen die Ortstafel durchwasauchimmer so verdeckt ist, dass eine "normale Betriebsbremsung" gar nicht mehr ausreicht, um rechtzeitig auf 50 herunterzukommen. In diesem Fall wäre eine Kontrolle unmittelbar hinter der Tafel in der Tat eine Abzocke. Die besser Löung wäre aber sicher, die Ortstafel besser aufzustellen bzw. den Sichtraum freizuhalten oder zumindest eine Vorankündigung.

95B

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Re: Fahrverbot
« Antwort #64 am: 18. Juni 2014, 10:37:59 »
Wobei es durchaus Situationen gibt, bei denen die Ortstafel durchwasauchimmer so verdeckt ist, dass eine "normale Betriebsbremsung" gar nicht mehr ausreicht, um rechtzeitig auf 50 herunterzukommen. In diesem Fall wäre eine Kontrolle unmittelbar hinter der Tafel in der Tat eine Abzocke. Die besser Löung wäre aber sicher, die Ortstafel besser aufzustellen bzw. den Sichtraum freizuhalten oder zumindest eine Vorankündigung.

In so einem Fall sollte ein Einspruch erfolgreich sein.
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coolharry

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Re: Fahrverbot
« Antwort #65 am: 18. Juni 2014, 10:43:29 »
Wenn das so sein sollte, ist es mir unverständlich, denn die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt ab der Ortstafel: Das bedeutet, die niedrigere Geschwindigkeit muss schon beim Erreichen der Ortstafel mit dem Fahrzeug gefahren werden.

Wobei es durchaus Situationen gibt, bei denen die Ortstafel durchwasauchimmer so verdeckt ist, dass eine "normale Betriebsbremsung" gar nicht mehr ausreicht, um rechtzeitig auf 50 herunterzukommen. In diesem Fall wäre eine Kontrolle unmittelbar hinter der Tafel in der Tat eine Abzocke. Die besser Löung wäre aber sicher, die Ortstafel besser aufzustellen bzw. den Sichtraum freizuhalten oder zumindest eine Vorankündigung.

Da steht vor der Ortstafel, bei vielen Gemeinden, doch eh schon eine 70er Beschränkung, die dann beim Ortsschild oder kurz danach, aufgehoben wird.
Für die Gemeinden wäre es aber besser, sie würden keine Ortschilder mehr aufstellen, sondern IG-L 50er. Da ist der Strafrahmen höher und vor allem die mindest Strafen auch.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

13er

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Re: Fahrverbot
« Antwort #66 am: 18. Juni 2014, 11:00:12 »
Wobei es durchaus Situationen gibt, bei denen die Ortstafel durchwasauchimmer so verdeckt ist, dass eine "normale Betriebsbremsung" gar nicht mehr ausreicht, um rechtzeitig auf 50 herunterzukommen.
In Kärnten reicht es schon, wenn die Ortstafel nicht zweisprachig ist 8)
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

HLS

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Re: Fahrverbot
« Antwort #67 am: 18. Juni 2014, 11:11:47 »
Wobei es durchaus Situationen gibt, bei denen die Ortstafel durchwasauchimmer so verdeckt ist, dass eine "normale Betriebsbremsung" gar nicht mehr ausreicht, um rechtzeitig auf 50 herunterzukommen.
In Kärnten reicht es schon, wenn die Ortstafel nicht zweisprachig ist 8)
Will man nicht eh Kärnten meistbietend verkaufen?  :))
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Re: Fahrverbot
« Antwort #68 am: 18. Juni 2014, 15:45:42 »
Wobei es durchaus Situationen gibt, bei denen die Ortstafel durchwasauchimmer so verdeckt ist, dass eine "normale Betriebsbremsung" gar nicht mehr ausreicht, um rechtzeitig auf 50 herunterzukommen.
In Kärnten reicht es schon, wenn die Ortstafel nicht zweisprachig ist 8)
Will man nicht eh Kärnten meistbietend verkaufen?  :))
Das kauft doch keiner...
L. Resetarits:
Ein Urlauber kommt heim nach Österreich und erkundigt sich, was während seiner Abwesenheit so alles passiert ist.

"In Kärnten san de Ortstafeln varuckt wuan."
"A wos, de a?"
"Na, vasetzt ham's 'es!"
"Geh, fia de kriagt ma doch nix im Pfandl!"
"Sollte dies jedoch der Parteilinie entsprechen, werden wir uns selbstverständlich bemühen, in Zukunft kleiner und viereckiger zu werden!"

(aus einer Beschwerde über viel zu weit und kurz geschnittene Pullover in "Good Bye Lenin")

haidi

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Re: Fahrverbot
« Antwort #69 am: 19. Juni 2014, 23:03:28 »
In England haben eventuell vorhandene Ortstafeln keine verkehrsrechtliche Wirkung, Geschwindigkeitsanzeigen gelten dort ab der Tafel bis zu einer anderen, auch wenn man von der Straße abbiegt. Schaut lustig aus, wenn man auf einer gut ausgebauten, 4 spurigen Landstraße mit MIttelstreifen fährt, dort eine 50 M/h-Beschränkung gilt und von der Straße ein eher Feldweg oder eine extreme Narrow-Line weggeht und am Beginn dieser Straßen eine Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung steht :)

Im Ortsgebiet gilt also die Geschwindigkeitsbeschränkung ab der Ankündigung mittels Verkehrszeichen. An manchen Ortseinfahrten habe ich schwarz/weiße 30er (M/hz) gesehen mit Schrägstreifen darunter ähnlich den Baken wie bei unseren Eisenbahnkreuzungen. Edit: Wäre eine Möglichkeit, bei uns "versteckte" Ortstafel anzukündigen.
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