es hängt sehr wohl mit dem Arbeitszeitgesetz zusammen. Denn nur weil die einen nicht mehr dürfen (KV) heißt noch lange nicht, dass höhere Bedienstete auch nicht dürfen. Denn während bei den KV-Bediensteten lt Dienstvertrag nach 10 Std. Schluß sein sollte, ist bei einem Altbediensteten erst nach 16 Stunden Schluß.
Laut Dienstvertrag ok (das meinte ich ja, betriebliche Regelung), aber das Arbeitszeitgesetz spricht etwas Anderes. Auch KVler dürfen auf jeden Fall Überstunden machen. Grundsätzlich sind nach AZG fünf Überstunden pro Woche zulässig, weiters pro Jahr zusätzliche 60 Stunden, mit der Einschränkung, dass max. 10 Überstunden pro Woche genommen werden. Weitere 5 Überstunden pro Woche hängen vom konkreten KV, wie der ausverhandelt wurde, ab.
Eine halbe Tour pro Woche ist also keinesfalls ein Problem, eine ganze Tour (rechnen wir vereinfacht mit 5+5 Stunden) darf er dann immerhin an 12 Wochen pro Jahr ableisten, bis das Kontingent ausgeschöpft ist.
Wohlgemerkt ging es oben fast nur um halbe Touren. Die Ruhezeit für die Erholung/Schlaf zuhause ist natürlich einzuhalten (*), aber das betrifft in den gegenständlichen Fällen sicher nicht alle Fahrer.
(*) Die Arbeitszeit inkl. Überstunden darf 12 Stunden pro Tag und 60 pro Woche nicht überschreiten, das ganze für 24 Wochen pro Jahr. Nach höchstens 8 Wochen muss eine Unterbrechung von mind. 2 Wochen erfolgen. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit übers Jahr gerechnet darf 48 Stunden nicht überschreiten.
Da es sich hier um Schichtdienst handelt, sind in Ausnahmefällen noch weitere Überstunden zulässig - das führt aber dann zu weit.