Autor Thema: Rasengleis  (Gelesen 467650 mal)

0 Mitglieder und 5 Gäste betrachten dieses Thema.

60er

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 7843
Re: Rasengleis
« Antwort #525 am: 22. September 2015, 15:17:35 »
Laut StVO gibt es da keine Unterscheidung. Einbahn ist Einbahn, daher ist natürlich das links Zufahren gestattet.

95B

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 36129
  • Anti-Klumpert-Beauftragter
Re: Rasengleis
« Antwort #526 am: 22. September 2015, 16:59:25 »
Laut StVO gibt es da keine Unterscheidung. Einbahn ist Einbahn, daher ist natürlich das links Zufahren gestattet.

Eine französische Einbahn ist ein prinzipiell in beide Richtungen befahrbarer Straßenabschnitt, der an einem Ende mit einem "Einfahrt verboten"-Schild gekennzeichnet ist. Die Westbahnstraße ist keine französische Einbahn – ich weiß gar nicht, ob es in Wien überhaupt eine einzige solche gibt.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

60er

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 7843
Re: Rasengleis
« Antwort #527 am: 22. September 2015, 17:10:35 »
Eine französische Einbahn ist ein prinzipiell in beide Richtungen befahrbarer Straßenabschnitt, der an einem Ende mit einem "Einfahrt verboten"-Schild gekennzeichnet ist. Die Westbahnstraße ist keine französische Einbahn – ich weiß gar nicht, ob es in Wien überhaupt eine einzige solche gibt.
Die Westbahnstraße ist vom Straßenquerschnitt prinzipiell auch in beide Richtungen befahrbar, darf aber aufgrund von Einbahnregelungen nur in jeweils einer Fahrtrichtung befahren werden (ausgenommen Schienenfahrzeuge).

95B

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 36129
  • Anti-Klumpert-Beauftragter
Re: Rasengleis
« Antwort #528 am: 22. September 2015, 17:12:41 »
Die Westbahnstraße ist vom Straßenquerschnitt prinzipiell auch in beide Richtungen befahrbar

Maahhh... ich meine selbstverständlich vom motorisierten Individualverkehr erlaubterweise in beide Richtungen befahrbar! :lamp:
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

60er

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 7843
Re: Rasengleis
« Antwort #529 am: 22. September 2015, 17:29:01 »
Maahhh... ich meine selbstverständlich vom motorisierten Individualverkehr erlaubterweise in beide Richtungen befahrbar! :lamp:
Das war die Westbahnstraße früher einmal. Mittlerweile ist sie eben zur Verkehrsberuhigung abschnittsweise als gegenläufige Einbahn ausgeschildert.

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14515
Re: Rasengleis
« Antwort #530 am: 22. September 2015, 17:48:11 »
Eine französische Einbahn ist ein prinzipiell in beide Richtungen befahrbarer Straßenabschnitt, der an einem Ende mit einem "Einfahrt verboten"-Schild gekennzeichnet ist. Die Westbahnstraße ist keine französische Einbahn – ich weiß gar nicht, ob es in Wien überhaupt eine einzige solche gibt.
Gibt es einige - normalerweise werden damit Zufahrten zu Garageneinfahrten gegen die Einbahn ermöglicht, um Umwegfahrten hintan zu halten. Die sind dann recht kurze Gegenverkehrsstücke - unter 100 m.

Hinter dem Straßenbahnmuseum (nördlich von diesem) gibt es eine, von der Ruckergasse Richtung Meidlinger Hauptstraße gibt es auch eine und sonst habe ich auch noch einige gesehen.


Französische Einbahn missverstanden, ich dachte, eine Einbahn stößt zwischen zwei Kreuzungen auf einen Gegenverkehrsbereich.

Französische Einbahnen gibt oder gab es beim Schafbergbad, allerdings in der Form, dass auf einer Seite ein Fahrverbot ausgenommen Anrainer(verkehr?) war und auf der anderen Seite ein Einfahrt verboten.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

95B

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 36129
  • Anti-Klumpert-Beauftragter
Re: Rasengleis
« Antwort #531 am: 22. September 2015, 17:52:05 »
Maahhh... ich meine selbstverständlich vom motorisierten Individualverkehr erlaubterweise in beide Richtungen befahrbar! :lamp:
Das war die Westbahnstraße früher einmal. Mittlerweile ist sie eben zur Verkehrsberuhigung abschnittsweise als gegenläufige Einbahn ausgeschildert.

Ich beziehe ich mit meinen Aussagen auf die französische Einbahn, nicht auf die Westbahnstraße!
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

tramway.at

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 7703
    • www.tramway.at
Re: Rasengleis
« Antwort #532 am: 22. September 2015, 20:43:26 »
Maahhh... ich meine selbstverständlich vom motorisierten Individualverkehr erlaubterweise in beide Richtungen befahrbar! :lamp:
Das war die Westbahnstraße früher einmal. Mittlerweile ist sie eben zur Verkehrsberuhigung abschnittsweise als gegenläufige Einbahn ausgeschildert.

Ich beziehe ich mit meinen Aussagen auf die französische Einbahn, nicht auf die Westbahnstraße!

Siebensterngasse. Keine Pfeile bei der Kirchengasse, "Einfahrt verboten ausgen. Tram+Fahrrad" bei der Stiftgasse.
Harald A. Jahn, www.tramway.at

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16397
Re: Rasengleis
« Antwort #533 am: 23. September 2015, 04:30:44 »

Ich beziehe ich mit meinen Aussagen auf die französische Einbahn, nicht auf die Westbahnstraße!
Falls sie es nicht vorgestern geändert haben, ist die Westbahnstraße von der Schottenfeldgasse bis zur Zieglergasse seit vielen Jahren eine "Französische Einbahn".
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

Ferry

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 11518
Re: Rasengleis
« Antwort #534 am: 23. September 2015, 13:26:19 »
Eine französische Einbahn ist ein prinzipiell in beide Richtungen befahrbarer Straßenabschnitt, der an einem Ende mit einem "Einfahrt verboten"-Schild gekennzeichnet ist. Die Westbahnstraße ist keine französische Einbahn – ich weiß gar nicht, ob es in Wien überhaupt eine einzige solche gibt.

Wieso bezeichnet man einen derart gekennzeichneten Straßenabschnitt als "Französische Einbahn"? Kommt das in Frankreich so oft vor?
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

95B

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 36129
  • Anti-Klumpert-Beauftragter
Re: Rasengleis
« Antwort #535 am: 23. September 2015, 14:17:19 »
Kommt das in Frankreich so oft vor?

Keine Ahnung, vermutlich liegt der Ursprung dieser Art von Verkehrsregelung in Frankreich.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

Linie 41

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 11667
    • In vollen Zügen
Re: Rasengleis
« Antwort #536 am: 23. September 2015, 18:38:13 »
Wieso bezeichnet man einen derart gekennzeichneten Straßenabschnitt als "Französische Einbahn"? Kommt das in Frankreich so oft vor?
Eventuell war das früher einmal so. Heute kennzeichnet das Zeichen C12 eine Einbahnstraße. In der Schweiz gibt es meines Wissens kein spezielles Schild für den Beginn einer Einbahnstraße.

https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:France_road_sign_C12.svg
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14515
Re: Rasengleis
« Antwort #537 am: 23. September 2015, 19:33:17 »
In der Schweiz gibt es meines Wissens kein spezielles Schild für den Beginn einer Einbahnstraße.
Schweiz:

Einbahnstraße



Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16397
Re: Rasengleis
« Antwort #538 am: 23. September 2015, 20:33:08 »

Wieso bezeichnet man einen derart gekennzeichneten Straßenabschnitt als "Französische Einbahn"? Kommt das in Frankreich so oft vor?
Das ist ja kein offizieller Fachbegriff, sondern stammt aus der "Berufssprache" von Leuten, die mit Verkehrsplanung, -regelung, -überwachung usw. befasst sind.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

tramway.at

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 7703
    • www.tramway.at
Re: Rasengleis
« Antwort #539 am: 23. September 2015, 22:49:13 »

Wieso bezeichnet man einen derart gekennzeichneten Straßenabschnitt als "Französische Einbahn"? Kommt das in Frankreich so oft vor?
Das ist ja kein offizieller Fachbegriff, sondern stammt aus der "Berufssprache" von Leuten, die mit Verkehrsplanung, -regelung, -überwachung usw. befasst sind.

Ich kannte den Begriff bis gestern nicht, aber mir ist in Frankreich oft aufgefallen, dass man dort flexibler ist. An sich wird der Beginn von Einbahnen mit einem Pfeil senkrecht nach oben angezeigt, aber tatsächlich ist mir immer wieder aufgefallen, dass zwischen "Einfahrt verboten" (rund, rot mit weissem Querstrich) und "Allgemeines Fahrverbot" (rund, weiß mit rotem Rand) anscheinend kein Unterschied gemacht wird. Es gibt einige Dinge, die aus unserer Sicht einfacher gehandhabt werden. Nachdem ich in F nie motorisiert unterwegs bin, achte ich nicht sosehr darauf, aber ich denke, man löst vieles dort intuitiver, wo man hier glaubt, eine Unzahl von Taferln zu brauchen. Vieles, was eh klar ist, wird nicht extra ausgeschildert. Paar Beispiele anbei, und zum vergleich eine normale Kreuzung zweier Einbahnen (Rechtsvorrang) in einer 30er-Zone in Wien. Dort würd in F überhaupt kein Taferl stehen.
Harald A. Jahn, www.tramway.at