Nur zwecks Vollständigkeit – in der Praxis ändert sich eh nix: Ab morgen, dem 3. Mai, ist auch in den Bundesländern Wien und Niederösterreich die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht mehr ganztägig, sondern nur noch von 20 bis 6 Uhr an jene bekannten Gründe gebunden, aus denen man den eigenen privaten Wohnbereich verlassen darf.
Die Maskentragepflicht an bestimmten stark frequentierten öffentlichen Orten im Freien (z. B. Karlsplatz, Schwedenplatz, Donaukanal) endet mit heute 24 Uhr.