Ist aber interessant, dass dieses angebliche Verbot nirgends schriftlich einsehbar ist. Wenn es dieses Verbot gibt, dann müsste es auch diesbezüglich einen Dienstauftrag geben. Und dann stellt sich mir immer noch die Frage, wieso dann die Oldtimer Solo fahren dürfen. Wenn es darum geht, dass die Handbremse keine gesicherte Feststellbremse ist.
Es geht wohl um den Umstand, dass ein Einmannfahrer plötzlich unpässlich wird, während der Solo-E
1 im Gefälle oder in der Steigung steht und zufälligerweise die Batteriespannung ausfällt. Wenn dieser Umstand, der etwa genau so wahrscheinlich ist, wie Ostern und Weihnachten auf denselben Tag fallen können, eintritt, setzt sich der Solo-E
1 schwerkraftbedingt selbstständig in Bewegung. Da der Einmannfahrer keinen Begleiter hat, kann niemand eingreifen. Oldtimer sind jedoch schaffnerbesetzt, sodass ein weiterer Bediensteter den Zug zum Stehen bringen kann (falls er nicht gerade Richtung Rennweg 44 losgesprintet ist, weil ihn soeben das weit wahrscheinlichere Ereignis eines Lottosechsers mit Zusatzzahl ereilt hat.
Wenn tatsächlich aus diesem Grund keine Solo-E
1 fahren dürfen, wäre in
völlig logischer weiterer Folge der gesamte Einmannbetrieb sofort, unverzüglich zu untersagen, da die Totmanneinrichtung in der bei uns üblichen Form keinerlei Sicherheit bietet, dass der Zug bei Ausfall des Fahrers umgehend zum Stillstand gebracht wird: siehe Reichsbrückenersatzbrücke, Kagraner Brücke, Strebersdorf, Eichenstraße, um nur die allerspektakulärsten Beispiele aufzuzählen.