Autor Thema: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017  (Gelesen 205732 mal)

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95B

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Re: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017
« Antwort #1020 am: 20. Dezember 2017, 10:50:13 »
Was ist daran vernünftig, wenn man eine verbotene Zugskombination auf einen Kurs schickt?

Nicht verboten, sondern nur unerwünscht.
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Re: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017
« Antwort #1021 am: 20. Dezember 2017, 11:04:10 »
Was ist daran vernünftig, wenn man eine verbotene Zugskombination auf einen Kurs schickt?

Nicht verboten, sondern nur unerwünscht.

Also besteht doch kein Verbot?

Ich erinnere mich nämlich an folgendes Posting:
Der Einsatz von E1 Solo wurde vom Verkehrsministerium mangels Konformität mit der StrabVO 1999 untersagt, da ein E1 Solo bei nicht angezogener Handbremse und Ausfall der Batteriespannung und resultierendem Ausfall der 250 Solenoidhaltebremse (in einem Gefälle) ins Rollen kommt. Im Beiwagenbetrieb verhindert das Ablaufen des Racco am BW ein Entrollen des Zuges. In den vergangenen Jahrzehnten ist es zu keinen Vorkommnissen mit entrollenden E1 Solo gekommen, weil vom Personal (und auch von Kontrolleuren) auf ein Anziehen der Handbremse geachtet wurde.

nord22

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Re: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017
« Antwort #1022 am: 20. Dezember 2017, 11:30:36 »
Also besteht doch kein Verbot?
Es besteht jedenfalls ein WL-internes Verbot. In zweiter Linie kann man dann über die Ursache des Verbots diskutieren. Ich habe keine anderslautende Erklärung gehört als das, was nord22 damals geschrieben hat. Allerdings nicht das Ministerium, das ist ja nicht mehr direkt zuständig.
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95B

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Re: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017
« Antwort #1023 am: 20. Dezember 2017, 11:31:43 »
Also besteht doch kein Verbot?

Nicht dass ich wüsste. Sonst wären ja auch diverse Überstellungen, Sonderfahrten etc. regelwidrig. Und nochmals zur Wiederholung: Das Fehlen eines Federspeichers ist in der StrabVO explizit aufgelistet, wenn es darum geht, welche Kriterien dem Bestandsschutz unterliegen, sprich: nicht dafür sorgen, dass eine aufrechte Zulassung gemäß StrabVO 1957 verloren geht.

Das Verkehrsministerium, das hier (nur so nebenbei erwähnt) gar nicht zuständig ist (die Aufsichtsbehörde der WL ist nämlich nicht das Verkehrsministerium), kann als direkt dem Gesetzgeber unterstellte Behörde mit Sicherheit nichts anordnen, was gegen geltendes Recht verstößt. Das ist so, über diesen Umstand braucht erst gar keine Diskussion angefangen zu werden. ;)

Ich sehe das lediglich als ein haltloses Expeditlatrinengerücht. Wer mich vom Gegenteil überzeugen kann, ist herzlich eingeladen, dies zu tun.
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Re: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017
« Antwort #1024 am: 20. Dezember 2017, 12:19:13 »
Also besteht doch kein Verbot?
Es besteht jedenfalls ein WL-internes Verbot. In zweiter Linie kann man dann über die Ursache des Verbots diskutieren. Ich habe keine anderslautende Erklärung gehört als das, was nord22 damals geschrieben hat. Allerdings nicht das Ministerium, das ist ja nicht mehr direkt zuständig.

Ist aber interessant, dass dieses angebliche Verbot nirgends schriftlich einsehbar ist. Wenn es dieses Verbot gibt, dann müsste es auch diesbezüglich einen Dienstauftrag geben. Und dann stellt sich mir immer noch die Frage, wieso dann die Oldtimer Solo fahren dürfen. Wenn es darum geht, dass die Handbremse keine gesicherte Feststellbremse ist.
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95B

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Re: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017
« Antwort #1025 am: 20. Dezember 2017, 12:34:14 »
Ist aber interessant, dass dieses angebliche Verbot nirgends schriftlich einsehbar ist. Wenn es dieses Verbot gibt, dann müsste es auch diesbezüglich einen Dienstauftrag geben. Und dann stellt sich mir immer noch die Frage, wieso dann die Oldtimer Solo fahren dürfen. Wenn es darum geht, dass die Handbremse keine gesicherte Feststellbremse ist.

Es geht wohl um den Umstand, dass ein Einmannfahrer plötzlich unpässlich wird, während der Solo-E1 im Gefälle oder in der Steigung steht und zufälligerweise die Batteriespannung ausfällt. Wenn dieser Umstand, der etwa genau so wahrscheinlich ist, wie Ostern und Weihnachten auf denselben Tag fallen können, eintritt, setzt sich der Solo-E1 schwerkraftbedingt selbstständig in Bewegung. Da der Einmannfahrer keinen Begleiter hat, kann niemand eingreifen. Oldtimer sind jedoch schaffnerbesetzt, sodass ein weiterer Bediensteter den Zug zum Stehen bringen kann (falls er nicht gerade Richtung Rennweg 44 losgesprintet ist, weil ihn soeben das weit wahrscheinlichere Ereignis eines Lottosechsers mit Zusatzzahl ereilt hat.

Wenn tatsächlich aus diesem Grund keine Solo-E1 fahren dürfen, wäre in völlig logischer weiterer Folge der gesamte Einmannbetrieb sofort, unverzüglich zu untersagen, da die Totmanneinrichtung in der bei uns üblichen Form keinerlei Sicherheit bietet, dass der Zug bei Ausfall des Fahrers umgehend zum Stillstand gebracht wird: siehe Reichsbrückenersatzbrücke, Kagraner Brücke, Strebersdorf, Eichenstraße, um nur die allerspektakulärsten Beispiele aufzuzählen.
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Ferry

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Re: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017
« Antwort #1026 am: 20. Dezember 2017, 15:15:51 »
Und dann stellt sich mir immer noch die Frage, wieso dann die Oldtimer Solo fahren dürfen.

Liest du die Postings hier auch (sinnerfassend)? ;) Ich habe bereits vor Wochen geschrieben, dass auf Oldtimertriebwagen immer zwei Mann als Personal (Fahrer, Zugführer) eingesetzt sind.
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Re: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017
« Antwort #1027 am: 20. Dezember 2017, 17:00:10 »
Und dann stellt sich mir immer noch die Frage, wieso dann die Oldtimer Solo fahren dürfen.

Liest du die Postings hier auch (sinnerfassend)? ;) Ich habe bereits vor Wochen geschrieben, dass auf Oldtimertriebwagen immer zwei Mann als Personal (Fahrer, Zugführer) eingesetzt sind.

Ich lese es sinnerfassend.

Nur stellt sich mir hier eben die Frage, wenn es um eine nicht sichere Feststellbremse geht, wieso dass um ein Fahrzeug geht, welches gegenüber eines Oldtimer eine zusätzliche Feststellbremse hat.

Denn wenn es um die Bremsung bei Übelkeit eines Fahrers geht, dann hat 95B Recht. Dann müsstest du den gesamten Einmannbetrieb verbieten. Daher bitte - Keine Vermutung, sondern Beweise.

Noch dazu, wo wie ich schon mehrmals angeführt hatte, es keinerlei schriftliche Anweisung seitens WL gibt. Gäbe es nämlich diese Vorschrift, dann müsste man dies auch schriftlich dem Fahrpersonal vorlegen.

Das ist so, wie das Gerücht des Fahrverbotes der Type E2 auf der Linie 26. Da gibt es keine irgendwie vorhandene Anweisung.
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Re: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017
« Antwort #1028 am: 20. Dezember 2017, 19:00:52 »
Das ist so, wie das Gerücht des Fahrverbotes der Type E2 auf der Linie 26. Da gibt es keine irgendwie vorhandene Anweisung.
Und trotzdem stimmt es, schließlich waren genügend Leute damals bei der "Testfahrt" mit dem E2 dabei, da kann man es doch relativ schwer leugnen >:D

Es gibt auch Dinge, die müssen nicht als DA herauskommen, weil man sie eben einfach bei der Wageneinteilung berücksichtigen kann und den Rest geht es ja im Prinzip nix an (was interessiert es einen Fahrer, ob ein E1 auf einer Linie fahren darf, wenn einfach keiner zur Verfügung gestellt wird; der Fahrer muss nur wissen, auf welchen Zug er aufsteigt). Ein Problem wird es nur, wenn diese Einteilung mißachtet wird.
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Re: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017
« Antwort #1029 am: 20. Dezember 2017, 20:28:07 »
Das ist so, wie das Gerücht des Fahrverbotes der Type E2 auf der Linie 26. Da gibt es keine irgendwie vorhandene Anweisung.
Und trotzdem stimmt es, schließlich waren genügend Leute damals bei der "Testfahrt" mit dem E2 dabei, da kann man es doch relativ schwer leugnen >:D

Es gibt auch Dinge, die müssen nicht als DA herauskommen, weil man sie eben einfach bei der Wageneinteilung berücksichtigen kann und den Rest geht es ja im Prinzip nix an (was interessiert es einen Fahrer, ob ein E1 auf einer Linie fahren darf, wenn einfach keiner zur Verfügung gestellt wird; der Fahrer muss nur wissen, auf welchen Zug er aufsteigt). Ein Problem wird es nur, wenn diese Einteilung mißachtet wird.

Es geht darum, daß es auch Abteilungen abseits von BSn gibt, die eventuell auf der Strecke fahren. Ich denke da an die Sonderfahrten und an die Fahrschule.

Ebenso ist dies für die Vbi wichtig, sollte einmal ein E2 auf der Linie 30 oder 31 in Floridsdorf die Weichenstellung nicht beachten.

Und bei all den aufgeführten Abteilungen inklusive F51, die für die Wagenverteilung zuständig sind, würde das Gerücht der Streckensperre nicht bestätigt.
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Re: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017
« Antwort #1030 am: 20. Dezember 2017, 20:53:04 »
Und bei all den aufgeführten Abteilungen inklusive F51, die für die Wagenverteilung zuständig sind, würde das Gerücht der Streckensperre nicht bestätigt.
Wurde mir gegenüber auch erst dann kleinlaut bestätigt, als ich ebenjene Sonderfahrt erwähnte >:D

Die Weichenstellung in Floridsdorf ist egal, der Zug kann ja immer noch nach Kagran fahren (wie es ja damals auch mit dem "Pseudo"-26er war). Wichtig ist, dass er bei der Tokiostraße nicht geradeausfährt, sonst wird er dann halt nach dem Kagraner Platz zum Sonderzug. Darum sind auch Sonderfahrten und Fahrschulen egal, es geht ja nur um Linienverkehr mit Fahrgastwechsel auf der Hochstation.

Aber ich warte "gerne" auf die ersten Einsätze von E2+c5 am Süd-26er! Das Problem wäre ja grundsätzlich nicht allzu schwierig zu beheben.
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Re: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017
« Antwort #1031 am: 20. Dezember 2017, 21:11:18 »
Bezüglich der Sperre Richtung Hausfeldstraße können wir noch endlos weiter diskutieren.

Da halte ich es aber genau so, wie bei dem Gerücht des E1/Solo.

Solange mir das niemand schriftlich vorlegen kann, ist es nur ein Gerücht und nicht mehr.
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Linie 360

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Re: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017
« Antwort #1032 am: 20. Dezember 2017, 21:50:46 »
Bezüglich der Sperre Richtung Hausfeldstraße können wir noch endlos weiter diskutieren.

Da halte ich es aber genau so, wie bei dem Gerücht des E1/Solo.

Solange mir das niemand schriftlich vorlegen kann, ist es nur ein Gerücht und nicht mehr.
Zum Thema mit dem 26er:

Jeder, der es nicht glaubt, möge bitte bei V46 um eine Sonderfahrt mit E2+c5 FLOR-> Hausfeldstraße und zurück ansuchen und bei der Station Gewerbepark Stadlau die Schwenkstufe Ausfahren (Kleiner Tipp: Schlüssel zum händischen Einklappen der Schwenkstufe bitte nicht vergessen und für den Fall des Falles den Rüstwagen vorab verständigen)!

Alex

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Re: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017
« Antwort #1033 am: 20. Dezember 2017, 23:50:06 »

Fährt die Schwenkstufe dort seitlich gegen den Bahnsteig oder liegt sie auf, wenn jemand draufsteigt?
Zweiteres ist bei der Tür 1 beim E2 in der Haltestelle Matthäus-Jiszda-Straße Richtung Schottenring nämlich auch der Fall und macht keine größeren Probleme.


Ferry

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Re: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017
« Antwort #1034 am: 21. Dezember 2017, 09:46:12 »
Nur stellt sich mir hier eben die Frage, wenn es um eine nicht sichere Feststellbremse geht, wieso dass um ein Fahrzeug geht, welches gegenüber eines Oldtimer eine zusätzliche Feststellbremse hat.

Es geht ja nicht darum, wie viele Bremsen ein Fahrzeug hat, sondern wer sie ggf. bedient. Und auf Oldtimern, wo neben dem Fahrer auch immer ein Zugführer Dienst verrichtet, würde eben - wenn der Fahrer aus irgendeinem Grund nicht (mehr) in der Lage dazu ist - der Zugführer die Feststellbremse anziehen und damit ein Wegrollen des Wagens verhindern.

Und daher dürfen - und das war ja deine Frage, siehe dein gestriges Posting von 12:19  - auch Oldtimer solo fahren.
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