Naja, so gesetzeswidrig wird die nicht gestaltet, wenn sie kommt.
Autobahnvignette für alle (auch Inländer) und Senkung der KFZ-Steuer um den Betrag einer Jahresvignette - damit ist sie EU-Recht-gerecht.
Genau das ist eben (laut diverser Rechtsmeinungen) eine nicht zulässige Ungleichbehandlung von EU-Bürgern. Vor einiger Zeit gab es bei uns, wegen der an unseren Universitäten immer größeren Zahlen an Numerus-Clausus-Flüchtlingen aus Deutschland, auch den Vorschlag, hohe Studiengebühren einzuführen und diese einfach allen Österreichern zu ersetzen. Auch das wäre nicht mit dem EU-Recht zu vereinbaren.
Nur... ist die KFZ-Steuer in Deutschland Ländersache oder hat da der Bund auch noch was mitzureden?
Soviel ich weiß, ist sie Bundessache. Auch eine Autobahnmaut kann, wenn dann nur bundesweit beschlossen werden.