Aus den hier gebrachten Quellen lese ich heraus, dass eine Benachteiligung der Ausländer laut Gericht verboten ist. Diese liegt aber vor, wenn die Deutschen die Maut verpflichtend zahlen müssen.
Maut ist etwas, wo ich mich entscheiden kann, ob ich zahle oder das Fahren an der bemauteten Stelle unterlasse - wie beim österreichischen Autobahnpickerl.
Wenn es aber für die Deutschen eine Pflichtmaut ist, unabhängig davon, ob sie die bemauteten Straßen befahren oder nicht, so geht das halt nicht als Maut durch. Und damit wird es zu einer verbotenen Ausländermaut.
Hast du dafür eine Quelle? Das finde ich nämlich interessant, es wurde in den Medien aber nie so dargestellt. Bislang hab ich diese Gerichtsentscheidung juristisch ziemlich zweifelhaft gefunden, schließlich kann ja jedes Land eine Vignettenpflicht einführen und seine Kfz-Steuer auf jeden Betrag, den es will, setzen, aber wenn das der ausschlaggebende Grund war, dann könnte das meine Analyse ändern.
Der Standard schreibt:
"Geplant war, dass alle Besitzer von in Deutschland zugelassenen Autos dann eine Jahresmaut hätten zahlen müssen."
Als weitere Quelle gebe ich einfach die Situation in Österreich an. Dort können sich alle aussuchen, ob sie zahlen wollen oder nicht.