Na dann - Dienstplanung schau owa. und im Störungsfall (nachweisliche) darf er auch länger - gegen Ersatzmaßnahmen.
Nur interessehalber, ich hab nämlich keine Ahnung...
Wenns einen Unfall gibt, womöglich gar mit Personenschaden, und der Fahrer die Fahrzeit überzogen hat, was passiert dann?
Ich würd mal sagen:
Hockt der 10 , 20, 30 Minuten länger am Bock und es ist nachvollziehbar, dass er nicht vorher runterkonnte *), weil eben VU, Störung sonstwas, und wurde er zur nächstmöglichen Zeit abgelöst, is gar nix - für den Fahrer. Der Dienstgeber sollte für solche eventualitäten gerüstet sein, sprich Einteilung etwa -20-30 Minuten, dafür die letzet halbe Stunde falls im Plan Bereitschft, od.ähnliches.
Ist der schon 1 oder zwei Stunden drüber, hilft alles nix. in der Zeit kommt übertrieben gesagt auch ein Sersatzfahrer auch per pedes dorthin, - > aber wieder - Dienstgeberproblem bei Einteilung.
Was ich sagen will: kurzfristige, nachvollziehbare Überschreitungen in geringfügigem maß muss man tolerieren (aber auch abgelten), denn ich kann die Bim ja nicht in die nächste Parklücke stellen und mich schleichen.
Längerfristige Überschreitungen: wie oben gescgrieben, wenns mal gewaltig bärt, kommt jalt der Ablösefahrer mit der BI, mit dem Taxi(vom Diensgeber bezahlt natürlich) oder sonstwie hin.
Wobei ich anmerken möchte: Der Strabfahrer steht 2einhalb Stunden vor einem VU. Kann nicht weiter. Na und, bis zum Bahnhof wird er ja noch fahren können. 2/12 Stunden "Pause". ja ich weiß, Pause ists keine aber gefahren is er auch nicht.
Bissi mehr flexibel, Leute. Nicht für die WiLi, für euer Herz!
*) Ablöse um jeden Preis für diese Zeit ist unangemessen (?!)