Die haben sie ja nicht mehr alle. Im Flächenwidmungsplan Nr. 8144 (beschlossen am 24. Mai 2018 vom Gemeinderat) steht:
Für die Ausgestaltung der Querschnitte der Wolfganggasse, der Flurschützstraße, der Siebertgasse inklusive deren Verlängerung bis zur Eichenstraße, der Eichenstraße zwischen Hanauskagasse und Wolfganggasse und des Gürtels wird, soweit sie innerhalb des Plangebiets liegen, bestimmt:
Die Querschnitte sind so auszugestalten, dass die Herstellung bzw. der Erhalt mindestens einer Baumreihe möglich ist.
Wieso beschließt man so etwas im Gemeinderat, wenn man sich eh nicht daran halten will? Ist ein Flächenwidmungsplan rechtlich nicht bindend?