Autor Thema: Unbekannter Aufnahmeort  (Gelesen 484391 mal)

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hiller_michael

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Re: Unbekannter Aufnahmeort
« Antwort #630 am: 25. Juli 2016, 00:28:32 »
Ist das die Wallensteinstraße?

Ja zwischen Treustrasse und Friedensbruecke, gleich daneben die BAWAG. Zumindest war sie mal da. Bisschen weiter unten der Loewa, spaeter mal Zielpunkt, nun ein leeres Geschaeft
Warum kann Wien nicht Stadtbahn und U-Bahn haben?

oldtimer

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Re: Unbekannter Aufnahmeort
« Antwort #631 am: 25. Juli 2016, 01:19:08 »
Auch die zwei Geschwindigkeitsbeschränkungen sind bemerkenswert – frühe Gleisschäden?
Eher die  Regel mit den drei Punkten!  :lamp:

Daran sollte man sich wieder erinnern. Wäre vorallem bei temporären Ampelanlagen wie z.B momentan am 43er sinnvoller als die kurze 15km/h Beschränkung...
"Besetzt - bitte nicht mehr zusteigen, der Zug wird abgefertigt!"

haidi

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Re: Unbekannter Aufnahmeort
« Antwort #632 am: 25. Juli 2016, 09:33:41 »
Bitte um Erklärung der Regel
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

nord22

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Re: Unbekannter Aufnahmeort
« Antwort #633 am: 25. Juli 2016, 09:41:54 »
Es handelt sich um das Signal "Bodenzeichen" :
"Kennzeichnet die Stelle, ab der ein Kreuzungsbereich bei grün blinkender Verkehrslichtsignalanlage überquert werden darf.
Befindet sich der Zug bei grün blinkender Verkehrslichtsignalanlage vor den drei Punkten, ist vor der Kreuzung anzuhalten.
Befindet sich der Zug nach den drei Punkten, so ist bei Einhaltung der signalisierten Geschwindigkeit der Kreuzungsbereich zu queren"
graphische Darstellung unter http://www.strassenbahnjournal.at/wiki/index.php?title=Signale.

nord22

Ferry

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Re: Unbekannter Aufnahmeort
« Antwort #634 am: 25. Juli 2016, 10:44:08 »
Es handelt sich um das Signal "Bodenzeichen" :
"Kennzeichnet die Stelle, ab der ein Kreuzungsbereich bei grün blinkender Verkehrslichtsignalanlage überquert werden darf.
Befindet sich der Zug bei grün blinkender Verkehrslichtsignalanlage vor den drei Punkten, ist vor der Kreuzung anzuhalten.
Befindet sich der Zug nach den drei Punkten, so ist bei Einhaltung der signalisierten Geschwindigkeit der Kreuzungsbereich zu queren"
graphische Darstellung unter http://www.strassenbahnjournal.at/wiki/index.php?title=Signale.

M.W. gibt es auch noch in der äußeren Mariahilfer Straße, Höhe Staglgasse, eine solche Signalisierung. Und eine in der Wiedner Hauptstraße, Höhe Johann-Strauß-Gasse. Generell überall dort, wo zwei VLSA relativ knapp hintereinander folgen. Damit soll verhindert werden, dass ein Zug zwischen den beiden durch die VLSA geregelten Kreuzungen zum Stehen kommt und dadurch die hintere Kreuzung blockiert.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

HLS

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Re: Unbekannter Aufnahmeort
« Antwort #635 am: 25. Juli 2016, 11:32:14 »
Es handelt sich um das Signal "Bodenzeichen" :
"Kennzeichnet die Stelle, ab der ein Kreuzungsbereich bei grün blinkender Verkehrslichtsignalanlage überquert werden darf.
Befindet sich der Zug bei grün blinkender Verkehrslichtsignalanlage vor den drei Punkten, ist vor der Kreuzung anzuhalten.
Befindet sich der Zug nach den drei Punkten, so ist bei Einhaltung der signalisierten Geschwindigkeit der Kreuzungsbereich zu queren"
graphische Darstellung unter http://www.strassenbahnjournal.at/wiki/index.php?title=Signale.

M.W. gibt es auch noch in der äußeren Mariahilfer Straße, Höhe Staglgasse, eine solche Signalisierung. Und eine in der Wiedner Hauptstraße, Höhe Johann-Strauß-Gasse. Generell überall dort, wo zwei VLSA relativ knapp hintereinander folgen. Damit soll verhindert werden, dass ein Zug zwischen den beiden durch die VLSA geregelten Kreuzungen zum Stehen kommt und dadurch die hintere Kreuzung blockiert.
Wiedner Hauptstraße gibts schon lang nimmer*, seit dort ein Vorsignal errichtet wurde und auch bei der Staglgasse wird es vermutlich aufgehoben, da dort jetzt eine Hauptsignal errichtet wurde. Letzteres weiß ich nur nicht ob auch mit Vorsignal, war da gestern Nacht einfach zu unaufmerksam und die Ampel war abgeschalten somit habe ich zumindestens kein Vorsignal leuchten sehen.
Wenn also dort ein Vor- & Hauptsignal errichtet wurde, war es wohl die letzte Stelle im Netz, wo es noch die Bodensignale als solches gibt.
Am 60er, Querung und Zufahrt Ketzergasse, gibts noch Bodensignale, dort aber mit V15 statt wie üblich V25.

*Sichtbar sind sie natürlich dennoch.

Edit: selbst korrigiert(gestrichen + Richtigstellung)
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hema

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Re: Unbekannter Aufnahmeort
« Antwort #636 am: 25. Juli 2016, 11:53:02 »
. . . . auch bei der Staglgasse wird es vermutlich aufgehoben, da dort jetzt eine Hauptsignal errichtet wurde. Letzteres weiß ich nur nicht ob auch mit Vorsignal, war da gestern Nacht einfach zu unaufmerksam und die Ampel war abgeschalten somit habe ich zumindestens kein Vorsignal leuchten sehen.

Laut Gesetz müsste auf jeden Fall ein Vorsignal angebracht werden. Es sei denn, man macht einen Zwangshalt oder ein Hauptsignal mit Grundstellung "Halt".



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Re: Unbekannter Aufnahmeort
« Antwort #637 am: 25. Juli 2016, 11:58:13 »
. . . . auch bei der Staglgasse wird es vermutlich aufgehoben, da dort jetzt eine Hauptsignal errichtet wurde. Letzteres weiß ich nur nicht ob auch mit Vorsignal, war da gestern Nacht einfach zu unaufmerksam und die Ampel war abgeschalten somit habe ich zumindestens kein Vorsignal leuchten sehen.

Laut Gesetz müsste auf jeden Fall ein Vorsignal angebracht werden. Es sei denn, man macht einen Zwangshalt oder ein Hauptsignal mit Grundstellung "Halt".
Warum lt. Gesetz? Meinst du lt. STVO bei neu zu errichtenden Ampelanlagen bzw. bei Umbauten dieser?
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Re: Unbekannter Aufnahmeort
« Antwort #638 am: 25. Juli 2016, 12:58:09 »
Meinst du lt. STVO . . . .
Die StrabVO!  ;)
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Re: Unbekannter Aufnahmeort
« Antwort #639 am: 26. Juli 2016, 00:31:13 »
Meinst du lt. STVO . . . .
Die StrabVO!  ;)
Kannst du die Stelle eventuell zitieren bzw. mir ne Seitenangabe machen, ich finde es irgendwie nicht so richtig.
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hema

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Re: Unbekannter Aufnahmeort
« Antwort #640 am: 26. Juli 2016, 00:34:43 »
Du hast es eh schon geschrieben, nur steht das nicht in der StVO (Straßenverkehrsordnung), sondern in der StrabVO (Straßenbahnverordnung)!   :lamp:
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HLS

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Re: Unbekannter Aufnahmeort
« Antwort #641 am: 26. Juli 2016, 00:46:27 »
Du hast es eh schon geschrieben, nur steht das nicht in der StVO (Straßenverkehrsordnung), sondern in der StrabVO (Straßenbahnverordnung)!   :lamp:
Aha okay, jetzt versteh ich es auch.
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Albert214

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Re: Unbekannter Aufnahmeort
« Antwort #642 am: 30. Juli 2016, 16:45:15 »
Hier habe ich ein altes Foto (Quelle und Autor leider unbekannt), bei dem ich weder die Linie (evtl. "D") noch den Straßennamen - rechts im Bild - entziffern kann.

Kann jemand von Euch den Ort der Aufnahme bestimmen?

Erdberg

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Re: Unbekannter Aufnahmeort
« Antwort #643 am: 30. Juli 2016, 17:56:43 »
Die Quergasse ist ja eingleisig (in Richtung rechts befahren, Linksverkehr), aber wo es so eine Kreuzung gegeben hat, kann ich nicht eruieren. Der Blick geht jedenfalls stadteinwärts oder stadtauswärts, denn die Straßentafel ist rechteckig, die der Quergasse hingegen oval.
Ich dachte an die 13er-Strecke (quer), aber was sollte dann die im Bild sichtbare Linie sein? Offensichtlich ist das nur eine Ziffer (oder ein Buchstabe). Aber auf einer Radiallinie nur eine Ziffer? Ich bin ratlos...

43er

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Re: Unbekannter Aufnahmeort
« Antwort #644 am: 30. Juli 2016, 18:12:37 »
Evtl die Laudongasse? Kreuzung der Linie 5 und 13?