Spricht sich eigentlich die StVO bzw. StrabVO oder sonstige Dienstvorschriften irgendwo dafür aus, wie weit Haltestellentafeln gelten?
Sind Straßenbahngleise straßenbündig in der Fahrbahn (also weder selbständiger Gleiskörper noch eigener Bahnkörper) geht der Haltestellenbereich bis zum Gehsteig. Auch bei Inseln oder befahrbaren Kaps, das sind nur Einsteighilfen und keine Fahrbahnteiler o.ä. Das ist insofern wichtig, als du bei solchen Haltestellen beim Betreten der Fahrbahn nicht an 25m-Zonen vor Zebrastreifen oder Rotlicht gebunden bist und Autofahrer dürfen nur vorbeifahren, wenn sie niemand gefährden. Ist an der Rückseite einer Haltestelleninsel ein Absperrgitter darfst du es natürlich nicht übersteigen.
Naja Wallriss, würde ich da nicht so unbedingt als Beispiel nehmen, denn dort ist es wirklich nur ein Überholgleis mit zusätzlicher Signalisierung für die Linie 9.
Und wenn du aus irgend einem Grund mit dem 9er am linken Gleis fahren musst, lässt du die Haltestelle einfach auf?
. . . .v somit würde da ein "Rot/Rot oder Gelb/Gelb" Signalisierung weniger Sinn machen.
Diese Signale im Bereich einer allgemeinen Fahrbahn sind sowieso ein Unfug! Gelb- und Rotlicht haben ja auch für den Autoverkehr eine gesetzlich geregelte Bedeutung und Signale dürfen zu keinen Irrtümern verleiten.
Ich weiß nach 3min darf man ja überall, mit entsprechendem Hinweiß.
Wo steht das? Ja, ich weiß, ds ist die kolportierte Meinung.
Wenn es begründet ist und nach einer entsprechenden Durchsage und unter Wahrung größtmöglicher Sicherheit kannst du sofort aussteigen lassen! Stell dir vor, es gibt am Wagen Rauchentwicklung oder eine Schießerei, lässt du die Leute drei Minuten warten? Auch wenn schon vier Vorderzüge mit Warnblinker dastehen, ist wohl klar, dass es nicht allzubald weitergehen wird.