Das Essverbot in der U6 wurde in die Beförderungsbedingungen der WL aufgenommen:
G. Nicht erlaubt ist:
[...]
p) Das Essen in den gekennzeichneten Fahrzeugen der U-Bahn; erlaubt ist jedoch der Transport von Speisen in geschlossenen Behältnissen.
[...]
1.) Bei Verstoß gegen die oben genannten Punkte a) bis p) zahlen Sie einen Betrag in der Höhe von EUR 50,—. [...]
Der Transport von Speisen außerhalb eines geschlossenen Behälter ist aber nicht verboten
Wär ja saublöd, wenn ich meinen gesamten Einkauf in geschlossenen Behältern unterbringen müsste, um Ubahn fahren zu dürfen.
Ich werde mal ausprobieren, mit einer vor Knoblauch triefenden, aber in einem geschlossen Behälter (Pizzakarton) gelagerten Pizza zu fahren. Das stinkt garantiert hundertmal mehr als jeder Hamburger, da sie aber verschlossen transportiert wird, kann sich niemand aufregen!
Es gibt übrigens nun auch regelmäßig Durchsagen, die man beim ersten Mal als amüsant, dann aber nur mehr als lästig empfindet:
Achtung! Das kleine Kebab und seine geruchsintensiven Freunde Pizza und Hamburger haben sich in die U6 verirrt. Sie wollen abgeholt und draußen verspeist werden. Danke!. Wird etwa bei jeder dritter Station durchgesagt!