Frage an die Juristen hier: Sind Übergriffe in der zuletzt vorgekommenen Art wie Arbeitsunfälle zu werten und als solche seitens des Unternehmens an das Arbeitsinspektorat zu melden?
Eine Anekdote:
Die GÖD-Zeitung hatte früher einen Mittelteil mit Dienst- und Besoldungsrechtsurteilen und Erklärungen dazu - war für Personalvertreter eine gute Wissensbasis. Einer der ARtikel fing mit diesen 2 trockenen Säzten an und sollte deine Frage durchaus beantworten:
N.N., Beamter am Finanzamt in X. wurde am Weg zum Dienst ermordet. Es lag also ein Arbeitsunfall vor.
Es ging darum, dass der Dienststellenleiter keine Arbeitsunfalls-Meldung abgegeben hat und die Witwe dadurch anfänglich eine geringere Pension erhielt. Als man dann drauf kam, wurde der Witwe der höhere Ruhegenuss nachgezahlt und der Dienststellenleiter musste die Differenz aus seiner Tasche berappen. Die genaue juristische Begründung ist mir nicht mehr geläufig, der Artikel stammt aus den frühen Achzigern.