Öffentlicher Verkehr national und international > Verkehrsrecht

Straßenbahnverordnung/Betriebspflicht/Störungen

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Klingelfee:

--- Zitat von: MK am 09. Oktober 2023, 09:42:06 ---Ah, welche Gesetze wurden denn grundlegend geändert?

--- Ende Zitat ---


Ich weiß es nicht, aber mittlerweile brauchts du für alle planmässigen Linien zum Beispiel eine Konzession. Früher konnte man das noch als spontane Einrichtung verkaufen. Auch brauchen mittlerweile auch die Buslenker im Ortslinienverkehr eine Lenkerkarte, früher waren sie ausgenommen. Da reichte eine Tachoscheibe die, die Fahrleistung aufgezeichnet hat.

So konnte ich damals auch mir ohne Probleme einen Bus ausborgen und eine private Sonderfahrt organisieren. Auch das ist heutzutage ein Ding der Unmöglichkeit.

MK:

--- Zitat von: Klingelfee am 09. Oktober 2023, 11:50:31 ---Ich weiß es nicht, aber mittlerweile brauchts du für alle planmässigen Linien zum Beispiel eine Konzession. Früher konnte man das noch als spontane Einrichtung verkaufen.
--- Ende Zitat ---

Natürlich braucht man weiterhin für einen Schienenersatzverkehr keine Konzession. § 18d Eisenbahngesetz.


--- Zitat ---Auch brauchen mittlerweile auch die Buslenker im Ortslinienverkehr eine Lenkerkarte, früher waren sie ausgenommen. Da reichte eine Tachoscheibe die, die Fahrleistung aufgezeichnet hat.
--- Ende Zitat ---

Das ist inwiefern relevant für einen SEV?


--- Zitat ---So konnte ich damals auch mir ohne Probleme einen Bus ausborgen und eine private Sonderfahrt organisieren. Auch das ist heutzutage ein Ding der Unmöglichkeit.

--- Ende Zitat ---

Das ist eine Sache zwischen dir und deinem Arbeitgeber, eventuell noch dem Finanzamt.

Klingelfee:

--- Zitat von: MK am 09. Oktober 2023, 12:19:05 ---
--- Zitat von: Klingelfee am 09. Oktober 2023, 11:50:31 ---So konnte ich damals auch mir ohne Probleme einen Bus ausborgen und eine private Sonderfahrt organisieren. Auch das ist heutzutage ein Ding der Unmöglichkeit.

--- Ende Zitat ---

Das ist eine Sache zwischen dir und deinem Arbeitgeber, eventuell noch dem Finanzamt.

--- Ende Zitat ---

Das ist weder eine Sache für meinen Arbeitsgeber, noch für das Finanzamt, sondern das ist weil sich die Gesetze geändert hat. Alleine schon der Nachweis über die letzten 28 Tage ist ein Verwaltungsaufwand, der es in sich hat. Denn die Lenkerkarte ist in den Fall zu wenig. Man braucht nämlich für jeden Tag, der nicht auf der Karte verzeichnet ist, ein eigenes Formular.

hema:
Dann sag uns doch, welche Gesetze! Wir wollen auch teilhaben am Wissen.   :lamp:

haidi:
Kraftfahrgesetz. Findet man in Google mit dem Suchbegriff Fahrerkarte site:ris.bka.gv.at.
site gibt an, auf welcher Webseite gesucht werden soll
ris.bka.gv.at ist die Seite, in der sich die Gesetze finden, nicht nur Bundes-, sondern auch Landesgesetze sowie höchstgerichtliche Urteile und die der Landesverwaltungsgerichte.
Die Einschränkung über site: kann  man auch verfeinern, z.B.: ris.bka.gv.at/bundesrecht. Derartige Verfeinerungen sind die Adresszeile, die aufscheint, wenn man auf einer Seite einen internen Link angeklickt hat.

Das mit dem Formular stimmt. Gerade die Linienbusunternehmen mit hohem Fahrerstand könnten anregen, dass in solchen Betrieben Geräte installiert werden dürfen, in die die im Moment nicht benötigte Fahrerkarte gesteckt wird und die auf der dort gesteckten Fahrerkarte diese Tatsache speichern. Damit würden diese Formulare entfallen und Kontrollen erleichtern.

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