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[PM] Platz für Tragbahre: Parkplätze fallen weg

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T1:

--- Zitat von: 13er am 15. Oktober 2013, 10:34:13 ---Blöde Frage: Gilt das für Wien nicht ebenso? Z.B. Kreuzgasse fällt mir da als erstes ein?

--- Ende Zitat ---
Ich bin ja der Meinung, dass das für den Bestand eigentlich nicht gilt (siehe auch StrabVO und Übergangsbestimmungen). In Graz dürfte man das aber nicht behirnt haben oder will so die potenziellen Gleisparkerparkplätze mit der Ausrede "der Bund hat uns das eingebrockt" ausräumen, denn wieso soll bei einem Einsatz neuer Fahrzeuge die Bestandsstrecke plötzlich kein Bestand mehr sein?

Wenn es nämlich für den Bestand gelten würde, dann dürfte man mit einem B1 z.B. nicht durch die Kaiserstraße fahren (dort sind's sicher <70 cm). Der selben Logik folgend, dürfte man umgekehrt auch nicht mit einem E1 am neuen 26er oder in Graz mit einem 600er auf der 6er-Verlängerung nach St. Peter fahren… Da fehlt ja ein Dreilichtspitzensignal, und auf der Neubaustrecke gilt der Bestandsschutz nicht (sehr wohl aber für die Fahrzeuge, aber der Grazer Logik folgend wird umgekehrt das selbe Spielchen getrieben).

Irgendwas ist da faul.

hema:
Wenn auf der anderen Seite der Fahrzeuge ein Gehsteig, eine Wiese etc. ist und die Autos nicht Stoßstange an Stoßstange stehen (also eine Durchgangs-/Umgehungsmöglichkeit bleibt), gilt sicher sinngemäß §. 19 (4). Sicherheitsräume sind, so die Behörde nichts anderes verfügt, nur für nach Juni 2000 in Betrieb genommene Strecken vorgeschrieben.


Würden Autolenker beim Abstellen nicht die erforderlichen Durchgänge freihalten, könnte man sie im Anlassfall sicher belangen (auch wenn das nur nach einer sehr theoretischen Möglichkeit aussieht)!

13er:

--- Zitat von: T1 am 15. Oktober 2013, 10:53:24 ---Irgendwas ist da faul.

--- Ende Zitat ---
Eben, mir kommt das auch spanisch vor. Und das unter einem FP-Stadtrat, dem sicher nicht die Entfernung von Parkplätzen am Herzen liegt ;)

coolharry:
Musste in Graz nicht der Gleismittenabstand erweitert werden für die neuen Garnituren?

haidi:

--- Zitat von: hema am 15. Oktober 2013, 10:54:32 ---Würden Autolenker beim Abstellen nicht die erforderlichen Durchgänge freihalten, könnte man sie im Anlassfall sicher belangen (auch wenn das nur nach einer sehr theoretischen Möglichkeit aussieht)!

--- Ende Zitat ---

Es gibt keine erforderlichen Durchgänge, freizhalten sind nur Einfahrten, Zebrastreifen und die 5m-Grenze.

Allerdings finde ich, dass der mangelnde Sicherheitsraum keinen Bestandsschutz haben soll. Braucht ja nur wieder ein ULF über eine glühende Zigarette fahren, schon haben wir das Problem, dass die Räumung des voll besetzten Fahrzeuges lange dauert und vielleicht gar nicht komplett möglich ist.

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