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haidi:
Ich hab dort nur die maximale Fahrdrahthöhe (6 m) gefunden, vielleicht hab ich schlampig gelesen, aber beim Lichtraumprofil ist die Mindesthöhe uninteressant.

Klingelfee:

--- Zitat von: haidi am 22. April 2016, 12:20:22 ---Ich hab dort nur die maximale Fahrdrahthöhe (6 m) gefunden, vielleicht hab ich schlampig gelesen, aber beim Lichtraumprofil ist die Mindesthöhe uninteressant.

--- Ende Zitat ---

Also wenn ich die Pläne vom ULF richtig interpretiere, dann brauche ich mindesten 3,72m Fahrdrahthöhe über Schienenkante. Und ich glaube, dass der E1 und E2 die gleiche Höhe brauchen.

scrat:
Generell wird (nach Möglichkeit) eine Mindesthöhe von 5m angestrebt. Soweit ich mich erinnere, ist 6m schon an der Grenze der Erreichbarkeit durch den Stromabnehmer. Bei der Unterführung unter der U1 in Kaisermühlen (Ersatzreichsbrücke) mussten damals sogar die seitlichen Reklametafeln von den Triebwagen entfernt werden, weil der Bügel so weit hinunter gedrückt wurde.

HLS:

--- Zitat von: Klingelfee am 22. April 2016, 12:26:10 ---
--- Zitat von: haidi am 22. April 2016, 12:20:22 ---Ich hab dort nur die maximale Fahrdrahthöhe (6 m) gefunden, vielleicht hab ich schlampig gelesen, aber beim Lichtraumprofil ist die Mindesthöhe uninteressant.

--- Ende Zitat ---

Also wenn ich die Pläne vom ULF richtig interpretiere, dann brauche ich mindesten 3,72m Fahrdrahthöhe über Schienenkante. Und ich glaube, dass der E1 und E2 die gleiche Höhe brauchen.

--- Ende Zitat ---
Ich hätte es, jetzt wo ich die Datenblätter mir nochmal angesehen habe, auch gesagt, dass es 3,72m Mindesthöhe sind. Eines macht mich dann allerdings stutzig. Warum hängt bei der Unterführung Hofwiesengasse ein Schild mit 3,5m? Was würde für mich bedeuten, dass die Züge sich jedesmal das Dach abrasieren würden es aber nicht tun. Somit müsste die Unterführung(Fahrdrahthöhe) höher sein, als eben angeschrieben.

Klingelfee:

--- Zitat von: HLS am 22. April 2016, 20:15:39 ---
--- Zitat von: Klingelfee am 22. April 2016, 12:26:10 ---
--- Zitat von: haidi am 22. April 2016, 12:20:22 ---Ich hab dort nur die maximale Fahrdrahthöhe (6 m) gefunden, vielleicht hab ich schlampig gelesen, aber beim Lichtraumprofil ist die Mindesthöhe uninteressant.

--- Ende Zitat ---

Also wenn ich die Pläne vom ULF richtig interpretiere, dann brauche ich mindesten 3,72m Fahrdrahthöhe über Schienenkante. Und ich glaube, dass der E1 und E2 die gleiche Höhe brauchen.

--- Ende Zitat ---
Ich hätte es, jetzt wo ich die Datenblätter mir nochmal angesehen habe, auch gesagt, dass es 3,72m Mindesthöhe sind. Eines macht mich dann allerdings stutzig. Warum hängt bei der Unterführung Hofwiesengasse ein Schild mit 3,5m? Was würde für mich bedeuten, dass die Züge sich jedesmal das Dach abrasieren würden es aber nicht tun. Somit müsste die Unterführung(Fahrdrahthöhe) höher sein, als eben angeschrieben.

--- Ende Zitat ---

Die 3,5m haben zweierlei Gründe

Ersten ist das wegen der Steigeung die unmittelbar nach der Brücke in Richtung Feldkellergasse beginnt und zweitens muss ja zwischen der Fahrleitung und Fahrzeugdach ein Sicherheitsabstand vorhanden sein (Überschlag)

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