Besonders nett finde ich folgende Frage im Bewerbungsbogen:
• Sind Sie in irgendeiner Form in Ihrer Mobilität
eingeschränkt?
o Nein o Rollstuhlfahrer/in
o Beim Sehen o Beim Hören
o Beim Gehen
o ..............................................................
Der Verfasser des Bewerbungsbogens dürfte die Bedeutung des Worts "Mobilität" absolut nicht verstanden haben - ein Schwerhöriger kann ja beispielsweise ohne Probleme eine Weitstreckenwanderung über 30 km unternehmen. Was gehen die W.L. körperliche Beeinträchtigungen allfälliger Interessenten an? Ich nehme an, dass die W.L. die Konfrontation mit einem Rollstuhlfahrer, der sich über die mangelnde Barrierefreiheit im Bereich Straßenbahn (bis 2030!!!) beschwert, im Fahrgastbeirat vermeiden wollen.
nord22