Autor Thema: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr  (Gelesen 313386 mal)

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moszkva tér

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #810 am: 07. Juli 2020, 11:12:27 »
Nase Teilweise im T-Shirt, keine Maske.
Es herrscht keine Maskenpflicht, sondern nur die Pflicht, Mund und Nase zu bedecken. Also ist es vollkommen legitim, wenn man Mund und Nase unter das T-Shirt steckt. Es ist ja auch ein Tuch, ein Schal oder Ähnliches erlaubt. Darauf wurde ja auch schon zu Beginn der "Maskenpflicht" Anfang April explizit hingewiesen  :lamp:

Es wäre mMn also auch ok, während der gesamten Zeit die Hand vor Mund und Nase zu halten  :)

darkweasel

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #811 am: 07. Juli 2020, 11:32:53 »
Es wäre mMn also auch ok, während der gesamten Zeit die Hand vor Mund und Nase zu halten  :)
Das mag ich sehen, wie du vor Gericht erklärst, dass das als den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung gem. § 2 COVID-19-Lockerungsverordnung zählt.

coolharry

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #812 am: 07. Juli 2020, 11:33:56 »
Nase Teilweise im T-Shirt, keine Maske.
Es herrscht keine Maskenpflicht, sondern nur die Pflicht, Mund und Nase zu bedecken. Also ist es vollkommen legitim, wenn man Mund und Nase unter das T-Shirt steckt. Es ist ja auch ein Tuch, ein Schal oder Ähnliches erlaubt. Darauf wurde ja auch schon zu Beginn der "Maskenpflicht" Anfang April explizit hingewiesen  :lamp:

Es wäre mMn also auch ok, während der gesamten Zeit die Hand vor Mund und Nase zu halten  :)

Ob die Hand als Barriere gilt?
Aber ehrlich gesagt das wäre dann schon sehr weit hergeholt.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

Ferry

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #813 am: 07. Juli 2020, 12:39:36 »
Aber es sind nicht nur die WL, die die Hausordnung nicht kontrollieren, sondern auch die ÖBB: unlängst, in der S80 Richtung Stadlau: ein Fahrgast hat keine Maske, es kommt ein ÖBB-Team zum Kontrollieren der Fahrausweise (die kommen neuerdings immer rudelweise, vielleicht fürchten sie sich alleine :) ), besagter Fahrgast zeigt seinen Ausweis her, ÖBB-Team will weiter, ich spreche das Team an und frage: "Wollen Sie den Fahrgast nicht zum Aufsetzen einer Maske auffordern?". Die Antwort: "Dazu sind wir nicht da.". Na ja, da darf man sich dann nicht wundern...  ::)

Dazu gab es heute auf Radio Wien einen Bericht, wo genau das - das Zugpersonal kümmert sich nicht darum, ob jemand ohne Maske im Zug fährt - angeprangert wurde. Wenn ich es richtig verstanden habe, soll das jetzt geändert werden. Hoffen wir's, wünschenswert wäre es.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

95B

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #814 am: 07. Juli 2020, 14:15:52 »
Dazu gab es heute auf Radio Wien einen Bericht, wo genau das - das Zugpersonal kümmert sich nicht darum, ob jemand ohne Maske im Zug fährt - angeprangert wurde. Wenn ich es richtig verstanden habe, soll das jetzt geändert werden. Hoffen wir's, wünschenswert wäre es.

Warum soll sich das Fahrpersonal dieser zusätzlichen Gefahr aussetzen? Neben verbaler und körperlicher Aggression ist da auch das Risiko einer Infektion in Erwägung zu ziehen!
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moszkva tér

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #815 am: 07. Juli 2020, 14:20:34 »
Es wäre mMn also auch ok, während der gesamten Zeit die Hand vor Mund und Nase zu halten  :)
Das mag ich sehen, wie du vor Gericht erklärst, dass das als den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung gem. § 2 COVID-19-Lockerungsverordnung zählt.
Ich weiß, der Kanzler mag keine juristischen Spitzfindigkeiten, aber:

Zitat
(2) Im Massenbeförderungsmittel ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen. Ist auf Grund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- und Aussteigen die Einhaltung des Abstands von mindestens einem Meter nicht möglich, kann davon ausnahmsweise abgewichen werden.
Das kann man auch so interpretieren, dass wenn die Einhaltung des Abstands von mindestens einem Meter nicht möglich ist, vom Tragen der mechanischen Schutzvorrichtung ausnahmsweise abgewichen werden kann  C:-)

darkweasel

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #816 am: 07. Juli 2020, 15:57:27 »
Es wäre mMn also auch ok, während der gesamten Zeit die Hand vor Mund und Nase zu halten  :)
Das mag ich sehen, wie du vor Gericht erklärst, dass das als den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung gem. § 2 COVID-19-Lockerungsverordnung zählt.
Ich weiß, der Kanzler mag keine juristischen Spitzfindigkeiten, aber:

Zitat
(2) Im Massenbeförderungsmittel ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen. Ist auf Grund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- und Aussteigen die Einhaltung des Abstands von mindestens einem Meter nicht möglich, kann davon ausnahmsweise abgewichen werden.
Das kann man auch so interpretieren, dass wenn die Einhaltung des Abstands von mindestens einem Meter nicht möglich ist, vom Tragen der mechanischen Schutzvorrichtung ausnahmsweise abgewichen werden kann  C:-)
Normalerweise beziehen sich solche Pronomen schon auf die zuletzt erwähnte Phrase ("die Einhaltung des Abstands von mindestens einem Meter"). Aber es hat ja sogar das Argument, dass "betreten" nur "hineingehen" heißt und nicht "dort verweilen oder sich darin bewegen" vor einem Gericht gehalten, also wer weiß!

dalski

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #817 am: 07. Juli 2020, 16:28:24 »
Dazu gab es heute auf Radio Wien einen Bericht, wo genau das - das Zugpersonal kümmert sich nicht darum, ob jemand ohne Maske im Zug fährt - angeprangert wurde. Wenn ich es richtig verstanden habe, soll das jetzt geändert werden. Hoffen wir's, wünschenswert wäre es.

Warum soll sich das Fahrpersonal dieser zusätzlichen Gefahr aussetzen? Neben verbaler und körperlicher Aggression ist da auch das Risiko einer Infektion in Erwägung zu ziehen!
Vollste Zustimmung, das wäre eher Aufgabe von Polizei bzw dementsprechend geschulten Sicherheitsorganen.
Ich habe zum Höhepunkt der ersten Coronawelle selbst an gewissen Einrichtungen dafür sorgen müssen, dass die Abstands- und Mund-Nasen-Schutzregeln eingehalten werden.
Von Androhungen körperlicher Gewalt bis zu tiefsten Beleidigungen und auch Nahekommen ohne Abstand war alles dabei (nahezu im Minutentakt).
Man stelle sich jetzt einen Kontrolleur alleine am Abend in den Öffis vor. Würde keine 2 Tage dauern bis es erste gröbere Zwischenfälle gibt.
Всё будет хорошо

95B

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #818 am: 07. Juli 2020, 16:59:06 »
Ich habe zum Höhepunkt der ersten Coronawelle selbst an gewissen Einrichtungen dafür sorgen müssen, dass die Abstands- und Mund-Nasen-Schutzregeln eingehalten werden.
Von Androhungen körperlicher Gewalt bis zu tiefsten Beleidigungen und auch Nahekommen ohne Abstand war alles dabei (nahezu im Minutentakt).

Nachvollziehbar, denn die Maskenverweigerer gehören (aufgrund der Tatsasche der Verweigerung!) naturgemäß eher zu den konfliktbereiten Bevölkerungsschichten. Wie so oft: Am meisten weh tut der Griff ins Geldbörsl, aber der kann eben nur von der Exekutive durchgesetzt werden. Ein paar Tage lang Planquadrate in den öffentlichen Verkehrsmitteln, dann würde sich das Benehmen der Beförderungsfälle wohl wieder zum Besseren wandeln.
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Ferry

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #819 am: 08. Juli 2020, 13:05:49 »
Dazu gab es heute auf Radio Wien einen Bericht, wo genau das - das Zugpersonal kümmert sich nicht darum, ob jemand ohne Maske im Zug fährt - angeprangert wurde. Wenn ich es richtig verstanden habe, soll das jetzt geändert werden. Hoffen wir's, wünschenswert wäre es.

Warum soll sich das Fahrpersonal dieser zusätzlichen Gefahr aussetzen? Neben verbaler und körperlicher Aggression ist da auch das Risiko einer Infektion in Erwägung zu ziehen!

Stimmt schon, aber die körperliche Nähe und damit das Infektionsrisiko ist ja auch im Rahmen der Fahrausweiskontrolle gegeben. Das lässt sich sowieso nicht verhindern. Und wie gesagt, in den ÖBB erfolgt die Kontrolle nicht durch eine Einzelperson, sondern durch eine Gruppe, die i.d.R aus drei Personen (darunter einem Securitymann) besteht; ich denke, bevor man sich mit dem anlegt, legt man besser seine Maske an.  ;)

Aber - bezugnehmend auf deinen obigen Beitrag - du hast schon recht, natürlich wäre es optimal, wenn die Gruppe durch einen Exekutivbeamten begleitet werden würde.
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5er

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #820 am: 10. Juli 2020, 22:30:16 »
Ein paar Tage lang Planquadrate in den öffentlichen Verkehrsmitteln, dann würde sich das Benehmen der Beförderungsfälle wohl wieder zum Besseren wandeln.
Gestern hat eine Gruppe Polizisten am U6-Bahnsteig in Floridsdorf kontrolliert ob die aussteigenden Fahrgäste einen MNS tragen und, die die keinen getragen haben herausgefischt. Meiner Beobachtung dürften sie auch gestraft haben, zumindest haben sie die Personalien der rausgefischten Personen aufgenommen.

nord22

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #821 am: 17. Juli 2020, 14:11:20 »
Unter https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/17-jaehriger-drohte-wiener-linien-security-zu-erschiessen/438241376 wird über einen tätlichen Angriff und Drohungen eines 17jährigen gegen zwei U-Bahn Security Mitarbeiter berichtet. Auslöser war die Beanstandung, dass der 17jährige keinen Mund-Nasen-Schutz getragen hat.

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Alex

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #822 am: 18. Juli 2020, 17:22:25 »
Corona-bedingte Gewalt gibt es anscheinend in beide Richtungen:
https://www.heute.at/s/keine-maske-oeffi-security-attackieren-wiener-brutal-100092544


darkweasel

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #823 am: 18. Juli 2020, 18:08:19 »
Corona-bedingte Gewalt gibt es anscheinend in beide Richtungen:
https://www.heute.at/s/keine-maske-oeffi-security-attackieren-wiener-brutal-100092544


Es wird also von den WL verteidigt, wenn ihre Mitarbeiter Fahrgäste mit körperlicher Gewalt zwingen wollen, Verwaltungsübertretungen zu begehen.

Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts in der Öffentlichkeit (Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz – AGesVG):

§ 2. (1) Wer an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 150 Euro zu bestrafen. Die Verwaltungsübertretung kann durch Organstrafverfügung gemäß § 50 VStG in der Höhe von bis zu 150 Euro geahndet werden. Öffentliche Orte oder öffentliche Gebäude sind Orte, die von einem nicht von vornherein beschränkten Personenkreis ständig oder zu bestimmten Zeiten betreten werden können, einschließlich der nicht ortsfesten Einrichtungen des öffentlichen und privaten Bus-, Schienen-, Flug- und Schiffsverkehrs.

(2) Ein Verstoß gegen das Verhüllungsverbot gemäß Abs. 1 liegt nicht vor, wenn die Verhüllung oder Verbergung der Gesichtszüge durch Bundes- oder Landesgesetz vorgesehen ist, im Rahmen künstlerischer, kultureller oder traditioneller Veranstaltungen oder im Rahmen der Sportausübung erfolgt oder gesundheitliche oder berufliche Gründe hat.


Also welche dieser Ausnahmen gilt jetzt am Bahnsteig von U-Bahn-Stationen? Durch Bundes- oder Landesgesetz vorgesehen? Nein, denn die Hausordnung der WL ist kein Bundes- oder Landesgesetz und keine COVID-19-bezogene Verordnung sieht es aktuell vor, auf Bahnsteigen Maske zu tragen! Künstlerische, kulturelle oder traditionelle Veranstaltungen? Wohl kaum. Sportausübung? Hoffentlich auch nicht. Berufliche Gründe? Fehlanzeige. Gesundheitliche? Um seine eigenen gesundheitliche Gründe geltend zu machen, müsste man schon eine FFP-Maske tragen, die auch sich selbst schützt. Um die Gesundheit anderer geltend zu machen, muss man sich wohl jedenfalls in der Nähe solcher anderen Personen befinden und eigentlich auch einen eigenen Verdacht haben, dass man Viren ausatmet, alles andere wäre eine Generalklausel für jeden Verstoß gegen dieses Gesetz!

Jeder, der irgendwo eine Gesichtsmaske trägt, wo es nicht nötig ist, verstößt (ohne eigenen Verdacht, infiziert zu sein) gegen dieses Gesetz und eigentlich ist es skandalös, dass die WL-Hausordnung zu Gesetzesverstößen auffordert.

95B

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #824 am: 18. Juli 2020, 19:24:11 »
Jeder, der irgendwo eine Gesichtsmaske trägt, wo es nicht nötig ist, verstößt (ohne eigenen Verdacht, infiziert zu sein) gegen dieses Gesetz und eigentlich ist es skandalös, dass die WL-Hausordnung zu Gesetzesverstößen auffordert.

Deine Argumentation, die Masken würden nicht gesundheitlichen Gründen dienen, wird vor keinem Gericht auch nur ansatzweise haltbar sein.
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