Autor Thema: Fahrverbot  (Gelesen 21718 mal)

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Pareidolic

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Re: Fahrverbot
« Antwort #30 am: 16. Juni 2014, 13:24:04 »
Die Folge ist aber auf den ersten Blick in beiden Fällen dieselbe (ein Auto zermantscht einen Fußgänger). Auf den zweiten Blick ist jedoch das Fehlverhalten des Fußgängers schlimmer, denn der Autofahrer hat in diesem Fall völlig unschuldig ein Menschenleben auf dem Gewissen. Ob das so harmlos ist, wage ich zu bezweifeln.
Also völlig unschuldig ein Menschenleben auf dem Gewissen zu haben ist schlimmer als völlig unschuldig sein Menschenleben zu verlieren?

95B

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Re: Fahrverbot
« Antwort #31 am: 16. Juni 2014, 13:30:37 »
Also völlig unschuldig ein Menschenleben auf dem Gewissen zu haben ist schlimmer als völlig unschuldig sein Menschenleben zu verlieren?

Du ziehst den falschen Vergleich. Unschuldig ein Menschenleben auf dem Gewissen zu haben ist für einen Autolenker mit Sicherheit schlimmer, als schuldhafter Verursacher des Todes einer Person zu sein. Der Tote hat selbstverständlich in keinem der beiden Fälle auch nur das Geringste davon, es sei denn, der Todesfall war suizidbedingt (und da gleiten wir dann auch schon ins Philosophische ab).
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Re: Fahrverbot
« Antwort #32 am: 16. Juni 2014, 13:35:53 »
Zu dem Thema hab ich mal mit einem Triebfahrzeugführer der "großen" Eisenbahn diskutiert.
Sein Fazit war: Ein Schienensuizid, bei dem er am Bock sitzt wäre für ihn wohl eher zu bewältigen als das Überfahren eines Halt zeigenden Signals mit Todesfolge. Im ersten Fall könnte er wohl irgendwie damit fertigwerden, weil es ja nicht seine Schuld war, sondern weil das aktiv von der betreffenden Person betrieben wurde. Ein Haltesignal überfahren würde ganz allein ihm "gehören".
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Ferry

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Re: Fahrverbot
« Antwort #33 am: 16. Juni 2014, 13:56:18 »
Beschlagnahme des Autos bei groben Vergehen (ohne spätere Zurückgabe an den Eigentümer).

Das ist dann aber keine Beschlagnahmung mehr, sondern ein "Einziehen". Und das ist m.W. rechtlich nicht gedeckt - wenn du jemandem sein Eigentum wegnimmst oder vorenthältst - egal, aus welchem Grund - machst du dich selbst strafbar.
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Re: Fahrverbot
« Antwort #34 am: 16. Juni 2014, 14:01:30 »
Genau, und zwar ALLE Verkehrsteilnehmer, also auch Radfahrer und Fußgänger!
Die Gefährdung geht allerdings zuallererst vom Auto aus. Schwere Unfälle, an denen Radfahrer oder Fußgänger schuld sind, gibt es, sind aber sehr selten. Von PKW-Schwerverletzten oder -Toten lesen wir jeden Tag mehrmals in der Zeitung. Liegt halt einfach an der Physik...
Etwas polemisch ausgedrückt sind die Straßenverkehrsordnungen der weltweit krasseste Fall von Täter-Opfer-Umkehr. Natürlich gibt es auch Regelungen für die gefährlichsten Verkehrsteilnehmer, aber konsequenterweise dürften diese eigentlich nur so fahren, dass sie in jedem Fall vor schwächeren Verkehrsteilnehmern anhalten können. Real wird aber Fußgängern, Radfahrern etc. aufgezwungen, sich brav von der Fahrbahn fernzuhalten, außer dann wenn es ihnen gnädig erlaubt wird. Und ja, ich besitze einen Führerschein und weiß wie die Realität des Autoverkehrs ist.
"Sollte dies jedoch der Parteilinie entsprechen, werden wir uns selbstverständlich bemühen, in Zukunft kleiner und viereckiger zu werden!"

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Re: Fahrverbot
« Antwort #35 am: 16. Juni 2014, 14:58:20 »

Beschlagnahme des Autos bei groben Vergehen (ohne spätere Zurückgabe an den Eigentümer).

Das ist dann aber keine Beschlagnahmung mehr, sondern ein "Einziehen". Und das ist m.W. rechtlich nicht gedeckt - wenn du jemandem sein Eigentum wegnimmst oder vorenthältst - egal, aus welchem Grund - machst du dich selbst strafbar.
Ich glaube kaum, dass sich die Schweizer Polizei/Justiz strafbar macht, wenn sie entsprechend einem schweizer Gesetz ein Fahrzeug einkassiert. Das passiert ohnehin nur bei wirklich extremen Vergehen, die einem einfach nicht unabsichtlich passieren können (z.B. notorisches Rasen weit über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit).
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Re: Fahrverbot
« Antwort #36 am: 16. Juni 2014, 15:01:02 »
Ich glaube kaum, dass sich die Schweizer Polizei/Justiz strafbar macht
Natürlich nicht. Die von Ferry angeführten Argumente gelten ja nur von privat zu privat, nicht wenn der Staat so etwas macht. Auch Enteignung gibt es immer wieder, so zuletzt bei der U2-Verlängerung, als jemand die Rechte, unter seinem Haus durchzufahren, nicht geben wollte. Außerdem wird das Auto ja dem Eigentümer nicht gestohlen, sondern die juristische Lage ist komplizierter (siehe Eigentum vs Besitz usw.).
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

Ferry

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Re: Fahrverbot
« Antwort #37 am: 16. Juni 2014, 15:13:25 »
Ich glaube kaum, dass sich die Schweizer Polizei/Justiz strafbar macht, wenn sie entsprechend einem schweizer Gesetz ein Fahrzeug einkassiert.

Dass sie es vorübergehend beschlagnahmt, ist eine Sache; aber es permanent einzuziehen, eine andere. Sollte das in der Schweiz möglich sein, wüßte ich gerne, auf welche Gesetzeslage es sich begründet.
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Re: Fahrverbot
« Antwort #38 am: 16. Juni 2014, 15:23:42 »
Es kann permanent eingezogen (und danach verwertet=verkauft) werden, genauso wie der Führerschein. Das ist im Schweizer Strafgesetzbuch geregelt. Man kann auch für gewisse - besonders gefährliche Verhaltensweisen - im Gefängnis landen.
Such einfach mal nach "Via Sicura".
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Linie 41

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Re: Fahrverbot
« Antwort #39 am: 16. Juni 2014, 15:25:04 »
Die Schweizer sind eben nicht solche Pisser wie die Österreicher.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

Pareidolic

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Re: Fahrverbot
« Antwort #40 am: 16. Juni 2014, 18:12:59 »
Dass sie es vorübergehend beschlagnahmt, ist eine Sache; aber es permanent einzuziehen, eine andere. Sollte das in der Schweiz möglich sein, wüßte ich gerne, auf welche Gesetzeslage es sich begründet.
Soweit ich das hier verstehe wäre das auch in Österreich kein Problem, sofern man entsprechend schwere Übertretungen zur Straftat erklärt.

hema

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Re: Fahrverbot
« Antwort #41 am: 16. Juni 2014, 18:25:40 »
Auch in Italien kann der Staat Autos bei gewissen Vergehen (z.B. starke Alkoholisierung) beschlagnahmen und entschädigungslos einziehen. Dazu muss allerdings der Verkehrssünder der Eigentümer des Fahrzeuges sein.


In Österreich können Fahrzeuge beschlagnahmt und zu Gunsten der Staatskassa versteigert werden, wenn damit (gewerbsmäßig) Schmuggelgut befördert wird. Auch wenn der Lenker gar nicht der Schmuggler ist oder der Schmuggler der Fahrzeughalter, gilt auch für Reisebusse! Ob das in der Praxis auch schon einmal tatsächlich so durchgezogen wurde, wage ich zu bezweifeln!
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haidi

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Re: Fahrverbot
« Antwort #42 am: 16. Juni 2014, 23:38:05 »
Die Diskussion läuft irgendwie falsch. Wir brauchen keine höheren Strafen, sie sind an sich schon sehr hoch wenn ich denke, dass Schnellfahren unter gefährlichen umständen bis zu 2.120 Euro kosten kann.

Wir brauchen dringend mehr Kontrollen, nicht nur Laserkontrollen, sondern auch solche Sachen wie Blinken, nicht-Anhalten am Zebrastreifen etc. etc.
Was helfen die Strafhöhen, wenn man nicht erwischt wird. Ich bin in jungen Jahren in Wien nicht gerade langsam gefahren (am Südgürtel war ich allerdings mit 80 eher der langsamere). Aufgehört habe ich damit, als ich feststellen musste, dass ich bei einer Lasermessung den Polizisten erst dann sehe, wenn ich schon gemessen wurde.
Ich gestehe auch, auf der Autobahn ist Tacho 150 für mich kein Problem (ich bin da auch nicht der Schnellste). In den letzten 8 Jahren bin ich auf der Strecke Wien - Wiener Neustadt bei geschätzt 1500 Fahrten (Wien-Wiener Neustadt oder umgekehrt) genau 2 Mal mit 147 km/h erwischt worden. Die insgesamt 96 Euro hab ich locker weggesteckt. Hätte ich damit rechnen müssen, bei jeder 10. oder 20. Fahrt erwischt zu werden, dann hätte ich mich an die 130 gehalten.

Selbst Strafen von 200 Euro für bis zu 20 km/h Plus schrecken bei dieser Kontrolldichte nicht wirklich.

Auf anderen Straßen oder auf Autobahnbereichen mit eingeschränkter Höchstgeschwindigkeit halte ich mich an das Tempolimit.
Nur zur bislang nur einige leichte Blechschäden, die alle nichts mit Schnellfahren zu tun hatten.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

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Re: Fahrverbot
« Antwort #43 am: 17. Juni 2014, 01:26:45 »
Wir brauchen dringend mehr Kontrollen, nicht nur Laserkontrollen, sondern auch solche Sachen wie Blinken, nicht-Anhalten am Zebrastreifen etc. etc.
Was helfen die Strafhöhen, wenn man nicht erwischt wird.
Das sehe ich genauso: solang man keine Angst haben muss, erwischt zu werden, helfen höhere Strafen nicht.
Ich hatte in ca. 15 Jahren Führerscheinbesitz genau zwei Verkehrskontrollen:
  • Bei einer davon wurde ich angehalten, weil ich bei einem Wolkenbruch (die Bodenmarkierungen waren nicht mehr erkennbar) auf der Autobahn unter 80 km/h gefahren bin (Aquaplaninggefahr). Überholt haben mich viele, aber die Polizei hat mich herausgeholt und gefragt, warum ich so langsam fahre. :fp: Als der Polizist sah, dass ich meinen Führerschein erst kurz hatte, meinte er: "Sie müssen halt noch üben". Da wäre ich ihm am liebsten ins Gesicht gesprungen, viel wichtiger als dieser wirklich unnötige Kommentar wäre es gewesen, jene Autofahrer "herauszufischen", die bei dem Sauwetter völlig unangemessen gefahren sind. >:( :down:
  • Bei der zweiten Kontrolle wurde ich lediglich aufgehalten und meine Papiere kontrolliert.
Strafe habe ich bisher ein einziges Mal wegen Schnellfahrens bezahlt (145 km/h auf der leeren Autobahn in der 130er-Zone), darüber habe ich mich aber auch nicht aufgeregt, wenn dann nur über mich selbst geärgert.
Die anderen beiden Strafen waren jeweils wegen Falschparkens (ohne wen behindert zu haben).
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Re: Fahrverbot
« Antwort #44 am: 17. Juni 2014, 09:48:10 »
Naja, bei mir waren es im selben Zeitraum

+) Eine Führerscheinkontrolle im Weidlingbachtal. Leider hatte ich den Führerschein nicht mit, aber er hat mich nicht bestraft, weil ich zumindest die Zulassung sofort gefunden habe. ;)
+) Eine Lasermessung in Spital am Semmering, 20 Meter nach der Ortsausfahrt. Klassische Frühbeschleuniger-Abzocke, aber was soll's trotzdem mein Fehler.
+) Eine Alkoholkontrolle bei der Station Glatzgasse, das war aber ohnehin 0 Promille.

Ansonsten lediglich eine Radarfalle mit 142 passiert statt 130 und eine Sperrlinienüberschreitung, weil ich einem Stau entgehen wollte und eine Autolänge vor der Kreuzung zum Abbiegen in den Gleiskörper eingefahren bin. Letzteres Strafmandat wurde – obwohl bezahlt – mir zweimal zugestellt, weil das Koat Meidling sichtlich seine EDV nicht im Griff hat.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.