Genau deswegen gibt's ja das Permissivsignal...
Laut gesetzlicher Bestimmung bezieht sich das Permissivsignal aber nur auf den Vorrang gem. § 19. StVO, nicht auf Fußgänger. Dass Fußgängern bei diesen Signalen der Vortritt (Vorrang für Fußgänger gibt es nicht) zu lassen ist, wird nur in den auf die jeweiligen Anlagen bezughabenden Dienstaufträgen angeordnet.
Wie heißt der "hübsche" wenn ich fragen darf?
DI Günther Grois, die Namen der Straßenbahndirektoren sind ja wohl nicht so schwer herauszufinden!
- die Fußgänger auf dem Zebrastreifen haben ohnedies Vorrang vor der abbiegenden Straßenbahn.
Das würde ich so einfach nicht unterschreiben!