Der Freund einer Bekannten war untergetaucht.
Auskunft, ob er noch gemeldet ist, bekommt nur der Haus- oder Wohnungseigentümer, nicht aber der Mieter.
Gang aufs Bezirksamt, dort gab es eine Einvernahme, bei der sie erklärte, dass sie den Verdacht hat, dass Herr M. in der von ihr gemieteten Wohnung gemeldet ist.
Die Beamtin erklärte uns die Vorgangsweise:
Sie schaut im Melderegister nach, ob er gemeldet ist. Wenn ja, schickt sie einen RS-Brief. Wenn dieser nicht abgeholt wird, dann erfolgt die Abmeldung von Amts wegen.
Wenn der abzumeldende auf Urlaub ist, sollte er zumindest die Hinterlegungsanzeige vorfinden und hätte wahrscheinlich die Möglichkeit des Antrags der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.
Natürllich kann der Hausherr oder der Mieter mit etwas krimineller Energie die Post unterschlagen, dann hat der Beamtshandelte schlechte Karten.