Autor Thema: Hausabriss und Mietenpreise  (Gelesen 875496 mal)

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Gast1090

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Re: Hausabriss und Mietenpreise
« Antwort #2010 am: 16. Februar 2021, 15:15:35 »
Das Eckhaus Ketzergasse 411 in Rodaun wurde in den letzten Tagen abgerissen. Gestern standen nur noch letzte Mauerreste. Interessant dürfte es für viele hier sein, da es recht markant an der Schleife Rodaun steht und von der Haltestelle Kaiser-Franz-Josef-Straße einsehbar war und das südliche Ende dieser Straße markierte. Ein Foto konnte ich noch nicht machen.

https://www.google.com/maps/place/Asia+Restaurant+PENG/@48.1339242,16.2664975,3a,75y,199.78h,87.66t/data=!3m6!1e1!3m4!1s9I3yGyyjcikqErLK5eQoGw!2e0!7i16384!8i8192!4m5!3m4!1s0x476da604d5517719:0xe6f55bdc1d1c611a!8m2!3d48.1338441!4d16.2665053

Das Nachfolgeprojekt könnte - da orientiere ich mich am Nebenhaus - ein vier- oder fünfgeschossiges Gebäude sein, ob die Bäume im Gastgarten überleben, bezweifle ich.

Den Flächenwidmungsplan nach darf das Haus gesamt 11m sein. Muss aber zur Ketzergasse hin ein geneigtes Dach (30-45°) haben.
Bei 11m gehen sich ~3 Geschoße aus. 4 wenn man das EG ein bissl einbuddelt oder den Nullpunkt aushandeln kann.

Dann paßt es ja - wenn auch knapp - mit fünfgeschossig; ich habe nämlich das Garagengeschoss mitgezählt. So weit ich weiß, müssen bei Neubauten auch Tiefgaragen mitgebaut werden - oder gilt das nur für Neubauten im innerstädtischen Bereich?

coolharry

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Re: Hausabriss und Mietenpreise
« Antwort #2011 am: 16. Februar 2021, 15:25:51 »
Das Eckhaus Ketzergasse 411 in Rodaun wurde in den letzten Tagen abgerissen. Gestern standen nur noch letzte Mauerreste. Interessant dürfte es für viele hier sein, da es recht markant an der Schleife Rodaun steht und von der Haltestelle Kaiser-Franz-Josef-Straße einsehbar war und das südliche Ende dieser Straße markierte. Ein Foto konnte ich noch nicht machen.

https://www.google.com/maps/place/Asia+Restaurant+PENG/@48.1339242,16.2664975,3a,75y,199.78h,87.66t/data=!3m6!1e1!3m4!1s9I3yGyyjcikqErLK5eQoGw!2e0!7i16384!8i8192!4m5!3m4!1s0x476da604d5517719:0xe6f55bdc1d1c611a!8m2!3d48.1338441!4d16.2665053

Das Nachfolgeprojekt könnte - da orientiere ich mich am Nebenhaus - ein vier- oder fünfgeschossiges Gebäude sein, ob die Bäume im Gastgarten überleben, bezweifle ich.

Den Flächenwidmungsplan nach darf das Haus gesamt 11m sein. Muss aber zur Ketzergasse hin ein geneigtes Dach (30-45°) haben.
Bei 11m gehen sich ~3 Geschoße aus. 4 wenn man das EG ein bissl einbuddelt oder den Nullpunkt aushandeln kann.

Dann paßt es ja - wenn auch knapp - mit fünfgeschossig; ich habe nämlich das Garagengeschoss mitgezählt. So weit ich weiß, müssen bei Neubauten auch Tiefgaragen mitgebaut werden - oder gilt das nur für Neubauten im innerstädtischen Bereich?

Grundsätzlich muss der Bauwerber der Parkplatzverordnung nachkommen. Stichwort: Pflichtstellplätze.
Dies kann der Bauwerber auf verschiedenen Wegen machen.
1. Er errichtet Stellplätze auf dem Grundstück (egal ob Ober oder Unterirdisch, im freien oder nicht etc.)
2. Er errichtet Stellplätze in der Nähe zum Objekt (z.b. größerer Neubau in der Nähe der mehr Platz für Rampen etc. bieten würde, Abstand max ca. 500m)
3. Er zahlt die "Strafe" für das Nichterrichten der Parkplätze (Dieses Geld versickert im Stadtbudget).

Um auf deine Frage zurück zu kommen: Er muss keine Garage (egal ob hoch oder tief) errichten ausser er möchte das weil z.B. die Strafe höher wäre als die Errichtungkosten.
Gezwungen wird niemand. Druck gibts aber durch die Abgabe sehr wohl.
Weiters gibt es Stadtentwicklungsgebiete wo die Flächen für die Stellplätze im vorherein festgelegt werden und der Bauwerber auf seinem Bauplatz von der Pflicht entbunden ist. Das heißt aber nicht das er sich nicht trotzdem an den Errichtungskosten der Sammelgaragen beteiligen muss. Bei Gewerbeflächen gibts auch Parkplatzhöchstzahlen. So darf der Bau neben der U-Bahn Station Kagran (vis a vis des Donauzentrums) nur 500 Parkplätze errichten. Die wollten ursprünglich mehr errichten.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

95B

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Re: Hausabriss und Mietenpreise
« Antwort #2012 am: 16. Februar 2021, 16:10:34 »
Und in Stammersdorf kenne ich eine Wohnung wo man vom Gehsteig auf die Terasse hüpfen kann, weil diese tiefer liegt als der Gehweg.
Ansonsten wird es nur sehr selten gemacht, da diese Wohnungen, wenn man vom Gehweg bis ins Badezimmer sieht, eher unattraktiv sind.

In der Vorgartenstraße gibt es sogar Kellerwohnungen mit Terrasse. Dort hat man den Vorgarten einfach einen Stock tiefer gebaut, weil nirgends stand, dass er ebenerdig sein muss.
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coolharry

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Re: Hausabriss und Mietenpreise
« Antwort #2013 am: 16. Februar 2021, 17:54:57 »
Und in Stammersdorf kenne ich eine Wohnung wo man vom Gehsteig auf die Terasse hüpfen kann, weil diese tiefer liegt als der Gehweg.
Ansonsten wird es nur sehr selten gemacht, da diese Wohnungen, wenn man vom Gehweg bis ins Badezimmer sieht, eher unattraktiv sind.

In der Vorgartenstraße gibt es sogar Kellerwohnungen mit Terrasse. Dort hat man den Vorgarten einfach einen Stock tiefer gebaut, weil nirgends stand, dass er ebenerdig sein muss.
Das Projekt hieß ja auch "Versunkene Gärten".
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Katana

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Re: Hausabriss und Mietenpreise
« Antwort #2014 am: 16. Februar 2021, 19:39:15 »
Das Nachfolgeprojekt könnte - da orientiere ich mich am Nebenhaus - ein vier- oder fünfgeschossiges Gebäude sein, ob die Bäume im Gastgarten überleben, bezweifle ich.

Den Flächenwidmungsplan nach darf das Haus gesamt 11m sein. Muss aber zur Ketzergasse hin ein geneigtes Dach (30-45°) haben.
Bei 11m gehen sich ~3 Geschoße aus. 4 wenn man das EG ein bissl einbuddelt oder den Nullpunkt aushandeln kann.

Dann paßt es ja - wenn auch knapp - mit fünfgeschossig; ich habe nämlich das Garagengeschoss mitgezählt. So weit ich weiß, müssen bei Neubauten auch Tiefgaragen mitgebaut werden - oder gilt das nur für Neubauten im innerstädtischen Bereich?

Ist deine Zählweise eine übliche? Ich wäre nie auf die Idee gekommen, ein klassisches 3-stöckiges Gründerzeithaus wegen des Kellergeschoßes als 5-geschoßiges zu bezeichnen.

Gast1090

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Re: Hausabriss und Mietenpreise
« Antwort #2015 am: 16. Februar 2021, 20:20:33 »
Das Nachfolgeprojekt könnte - da orientiere ich mich am Nebenhaus - ein vier- oder fünfgeschossiges Gebäude sein, ob die Bäume im Gastgarten überleben, bezweifle ich.

Den Flächenwidmungsplan nach darf das Haus gesamt 11m sein. Muss aber zur Ketzergasse hin ein geneigtes Dach (30-45°) haben.
Bei 11m gehen sich ~3 Geschoße aus. 4 wenn man das EG ein bissl einbuddelt oder den Nullpunkt aushandeln kann.

Dann paßt es ja - wenn auch knapp - mit fünfgeschossig; ich habe nämlich das Garagengeschoss mitgezählt. So weit ich weiß, müssen bei Neubauten auch Tiefgaragen mitgebaut werden - oder gilt das nur für Neubauten im innerstädtischen Bereich?

Ist deine Zählweise eine übliche? Ich wäre nie auf die Idee gekommen, ein klassisches 3-stöckiges Gründerzeithaus wegen des Kellergeschoßes als 5-geschoßiges zu bezeichnen.

Da bin ich mir nicht sicher; aber wie soll man sonst zum Ausdruck bringen, daß es auch ein Keller-/Garagengeschoss gibt?


95B

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Re: Hausabriss und Mietenpreise
« Antwort #2016 am: 16. Februar 2021, 20:25:56 »
Normalerweise zählt man nur die oberirdischen Geschoße.
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Gast1090

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Re: Hausabriss und Mietenpreise
« Antwort #2017 am: 16. Februar 2021, 20:34:58 »
Normalerweise zählt man nur die oberirdischen Geschoße.

Gut, dann werde ich mich dieser Zählweise anpassen.  ^-^

95B

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Re: Hausabriss und Mietenpreise
« Antwort #2018 am: 16. Februar 2021, 20:36:44 »
Zusätzlich gibt es noch die Zählweise x-stöckig, da wird dann auch das Erdgeschoß ausgespart.
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Re: Hausabriss und Mietenpreise
« Antwort #2019 am: 16. Februar 2021, 20:46:54 »
Zusätzlich gibt es noch die Zählweise x-stöckig, da wird dann auch das Erdgeschoß ausgespart.

Mit x-stöckig, das ist - speziell bei Gründerzeithäusern - so eine Sache; die kennen nämlich oft noch ein Hochparterre bzw. Mezzanin:
wenn man da im 1.Stock wohnt, würde man in einem Neubau im 3.Stock wohnen .... 


haidi

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Re: Hausabriss und Mietenpreise
« Antwort #2020 am: 16. Februar 2021, 20:52:10 »
Mit x-stöckig, das ist - speziell bei Gründerzeithäusern - so eine Sache; die kennen nämlich oft noch ein Hochparterre bzw. Mezzanin:
wenn man da im 1.Stock wohnt, würde man in einem Neubau im 3.Stock wohnen ....
Wobei dort der Hausbesorger Blick auf die vorbeigehenden Damen hat.
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95B

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Re: Hausabriss und Mietenpreise
« Antwort #2021 am: 16. Februar 2021, 20:55:42 »
Das Souterrain erlaubt diesbezüglich noch viel interessantere Blicke. :-X
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Re: Hausabriss und Mietenpreise
« Antwort #2022 am: 16. Februar 2021, 23:50:22 »
Ich wollte das nicht sooo genau beschreiben, sonst zieht womöglich ein Teil der Forenmitglieder um und die Souterrainwohnungen werden teurer  >:D >:D >:D
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coolharry

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Re: Hausabriss und Mietenpreise
« Antwort #2023 am: 17. Februar 2021, 08:39:04 »
Zusätzlich gibt es noch die Zählweise x-stöckig, da wird dann auch das Erdgeschoß ausgespart.

Mit x-stöckig, das ist - speziell bei Gründerzeithäusern - so eine Sache; die kennen nämlich oft noch ein Hochparterre bzw. Mezzanin:
wenn man da im 1.Stock wohnt, würde man in einem Neubau im 3.Stock wohnen ....

Das ist der Grund warum man heute die Gebäudehöhe angibt und nicht die Stockanzahl.
Früher war halt Bauklasse III = 3 Stockwerke oberhalb des Parterre (vulgo Mezzanin). Deswegen wurde das Hochparterre geschaffen und damit das EG.
Besonders findige Hausbauer bauten das EG schon 4m über Gassenniveau um darüber dann das Mezzanin zu errichten und dann kam der erste Stock. Dafür gabs dann 2-3 Kellergeschoße.
Heute definiert die Bauklasse die Gebäudehöhe (höhe der Traufe) im Verhältnis zur Straßenbreite (offiziel Schnittpunkt von 45° Winkeln der Nachbargebäude) gepaart mit maximalen Gebäudehöhen. Da das aber nicht überall ausreicht, bzw. man die Bauhöhen etwas genauer haben will (um z.B, Sichtachsen offen zu halten) , werden mittlerweile sehr oft maximale Gebäudehöhen genauer in die Flächenwidmung geschrieben.

https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/planzeigen/zeichen-bebplan.html
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Landesnormen&Dokumentnummer=LWI40010042
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Re: Hausabriss und Mietenpreise
« Antwort #2024 am: 17. Februar 2021, 08:58:47 »
Ich wollte das nicht sooo genau beschreiben, sonst zieht womöglich ein Teil der Forenmitglieder um und die Souterrainwohnungen werden teurer  >:D >:D >:D

Wenn du wirklich schlecht wohnst: "Über uns ist eine Kellerwohnung frei geworden"

In einem Haus in der Garbergasse habe ich noch die Spuren einer solchen (wahrscheinlichen) Kellerwohnung gefunden, Zugang über eine Außentüre durch den Hof (eine alte Hauspartei meinte, da hätte früher wer gewohnt)

Und legendär bei manchen großen Gründerzeithäusern:

1. Stock
Untertheilung
Hochparterre
Tiefparterre


Harald A. Jahn, www.tramway.at