Mir hat man vor einigen Jahren bei Siemens erklärt, dass man den WiLi Kameras als bessere und kostengünstigere Alternative zu den Spiegeln angeboten hat, der Betrieb das aber keinesfalls wollte!
Du beharrst doch auch sonst auf der wortwörtlichen Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen. Daher hier aus der StrabVo 1999, § 46, Punkt (4): Bei Fahrzeugen straßenabhängiger Bahnen muß im Sichtbereich des Fahrzeugführers mindestens auf der rechten Seite des Fahrzeuges ein Rückblickspiegel vorhanden sein.
Meines Wissens besteht die Behörde wortwörtlich auf diesem Punkt und ist nicht bereit, eine Kamera als Ersatz für den Spiegel zu akzeptieren. Man könnte daher die Kameras nur zusätzlich anbringen, wozu es aber verständlicherweise keine Bereitschaft gibt. Ich glaube, daß in ganz Österreich noch kein Straßenbahnwagen mit einer Kamera an Stelle eines Rückspiegels zugelassen wurde (Innsbruck: Flexity, Graz: Variobahn). Ist also offenbar kein Wiener Problem. Aber vielleicht setzt auch bei der Behörde einmal ein Umdenken ein.