....ich frag mich sehr oft, was es bringt, ausgerechnet Fahrer eines Tramwayzuges oder eines Autobusses zu überfallen oder körperlich anzugehen ?
Ich fürchte, das ist in den allermeisten Fällen (also wenn sich Opfer und Täter nicht kennen und z.B. Rache oder Eifersucht eine Rolle spielen) einfach Schicksal - zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort. Es hätte wahrscheinlich genauso auch einen Passanten, einen Taxifahrer oder sonst wen erwischen können.
Vielleicht wird man bei den WL doch noch irgendwann umdenken und den E2 Fahrerkabinen spendieren. Sie müssen eigentlich nur eine Dienstreise nach Polen unternehmen, um zu sehen, wie so was geht.
@41er: Der Fahrer darf sehr wohl auch im Dienst eine geladene Schußwaffe mitführen. Das wurde bereits ausjudiziert. Selbstverständlich unter der Voraussetzung, dass er zum Besitz und Führen einer Waffe berechtigt ist. Oder eben sonstige Selbstverteidigungsutensilien.