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Ab 6. Dezember 2024: Verbot von E-Mopeds in den Öffis

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coolharry:

--- Zitat von: haidi am 05. Dezember 2024, 17:56:29 ---Das Verbot ist hinfällig, da die Dinger keine Mopeds sind

--- Ende Zitat ---
Es sind Fahrzeuge der Klasse L1eB. E- Fahrräder sind L1eA. Mopeds sind L2e.

38ger:

--- Zitat von: haidi am 05. Dezember 2024, 17:56:29 ---Das Verbot ist hinfällig, da die Dinger keine Mopeds sind

--- Ende Zitat ---

Das ist ja mein Punkt gewesen. Wenn sie wirklich e-Mopeds verbieten hat das nichts mit E-Fahrrädern zu tun, die soe aber eigentlich meinen dütrften. Deshalb die Frage ob das bloß falsch nach außen getragen wurd, oder ob es in den Beförderungsbedingungen ebenso falsch drinnen steht?

MK:
Am sinnvollsten wäre, alle Fahrzeuge, mit der Ausnahme von Rollstühlen (Kinderwagen und Rollatoren sind keine Fahrzeuge), in den Öffis zu verbieten. Der knappe Platz ist für Menschen sinnvoller eingesetzt.

Linie 25/26:
Von heute: https://www.heute.at/s/fahrgaeste-amuesiert-ueber-couch-transport-in-u-bahn-120076600

captainmidnight:
Wie sieht das eigentlich mit den sog. Bollerwagen aus?

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