Gesamter öffentlicher Verkehr in Wien > Sonstiges
Ab 6. Dezember 2024: Verbot von E-Mopeds in den Öffis
Linie 41:
Die Wiener Linien haben das Hausrecht, die können grundsätzlich verbieten was sie wollen, solange sie nicht gegen irgendeinen Gleichheitsgrundsatz verstoßen.
U4:
--- Zitat von: Operator am 05. Dezember 2024, 14:08:51 ---
--- Zitat von: edit00 am 05. Dezember 2024, 12:49:47 ---längst überfällig - diese Klötze haben eigentlich auch am Radweg nix verloren...
--- Ende Zitat ---
Naja, es ist zwar in Ordnung, aber trotzdem habe ich noch nie so ein Fahrzeug in den Öffis beobachtet.
Da stören die elektrischen Scooter mehr, da sie niemand der einsteigt, zusammen legt!
--- Ende Zitat ---
Sorry, dann fährts Du auf den falschen Linien ;D
Ich habe diese Fahrzeuge sowohl auf der U4 als auch auf der Linie 60 angetroffen ...
Linie31/5:
--- Zitat von: 38ger am 05. Dezember 2024, 14:28:39 ---Das was die Wiener Linien hier meinen sind wohl jene "Mopeds", die laut österreichischem Recht absurder Weise als e-Fahrräder gelten. Also das, womit sehr viele Essenslieferanten unterwegs sind. Da es rechtlich Fahrräder sind frag ich mich ob so ein Verbot rechtlich möglich ist, wenn E-Bikes weiterhin erlaubt sind?
--- Ende Zitat ---
Warum soll das rechtlich nicht möglich sein? Es gibt ja schon bisher in den Beförderungsbedingungen gewisse festgelegte Ausmaße und Gewichte, auch wenn sie oft nicht exekutiert werden. z.B. für elektrische Rollstühle (Breite: max. 800 mm Länge: max. 250 mm Wendekreis: max. 1.500 mm Gewicht (inkl Fahrer*in und Gepäck): max. 250 kg). Bzw ganz allgemein Absatz I: "Gegenstände, die Sie [...] ohne Behinderung, Verschmutzungen, Belästigung oder Gefährdung der anderen Fahrgäste auf Ihrem Schoß oder in Ihrer Hand halten können, gelten als Handgepäck [...] Es liegt im Ermessen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Sie von der Fahrt auszuschließen, wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht gegeben sind. In diesen Fällen wird der Fahrpreis nicht erstattet und es kann eine Verpflichtung zum Schadenersatz für Sie entstehen.
Ich bin kein Jurist, es gibt da irgendeinen Fach-Überbegriff für Dinge, die diskriminierend (Rassismus, Sexismus etc.), absolut unerwartet, gegen den guten Geschmack oder ähnliches sind. Also wenn ein Verkehrsbetrieb in seine Bedingungen schreibt "alle Fahrgäste müssen am dritten Mittwoch im März ein rosa Sparschwein mithaben und gut sichtbar tragen" dann kann der Betrieb das zwar reinschreiben, aber es gilt nicht. Das Mopedverbot fällt eher nicht in diese Kategorie.
haidi:
Das Verbot ist hinfällig, da die Dinger keine Mopeds sind
Floster:
--- Zitat von: Linie31/5 am 05. Dezember 2024, 14:45:34 ---"alle Fahrgäste müssen am dritten Mittwoch im März ein rosa Sparschwein mithaben und gut sichtbar tragen"
--- Ende Zitat ---
Die Kontrolle dieser Bestimmung könnte man sich ungefähr so vorstellen: ;D
https://www.youtube.com/watch?v=HCCvRlOy3bg
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