Mit der 58er-Einstellung bringst du die Straßenbahn in der Hietzinger Hauptstraße rasch um und es fährt dann der Bus über Unter St.Veit weiter zur Kennedybrücke. Da spart man dann, wie gewünscht, noch mehr Straßenbahn-Kurse!
Es gäbe viele Verbesserungen, jedoch hat man weder Geld noch Lust viel zu ändern. Der 58er sollte z.B. über die Mariahilfer Straße weiter fahren, zumindest bis zur Neubaugasse! In Hietzing würde ich eher den 10er bis Speising verlängern, dann würde man sich einige Verstärker am 60er ersparen, die man zwischen Speising und Rodaun nicht in dieser Zahl braucht.
Ich stelle jetzt provokant die Frage, ob jemand dort wohnt, oder jemanden wirklich dort kennt, der von dieser Umstellung wirklich betroffen ist. Ich glaube nämlich, dass dieser anteil gar nicht so hoch ist, wie ihr das darstellt. Wenn ich mir anschaue verwenden viele Fahrgäste der Hietzinger Hauptstraße die Linie 58 nämlich nur als Zubringer zur U4.
Wirkliche Info kann vielleicht Hls als Fahrer von Rudolfsheim geben.
Eine Führung der Straßenbahn über die Mariahilfer Straße ist von der Idee sicher nicht schlecht, nur was soll das bringen, eine Straßenbahn (oder auch einen Autobus) im Niemandsland enden zu lassen, wenn ich wieder eine Linie über die Mariahilfer Straße führe, dann sollte sie auf alle Fälle bis zum Ring geführt werden. Ansonsten habe ich wieder das Problem, dass der Fahrgast dann wegen einer Station auf die U-Bahn umsteigen muss. Wenn ich von draussen komme, dann will ich auf alle Fälle bis zum Ring kommen, sonst hat eine Verlängerung mMn gar keinen Sinn
Ganz abgesehen davon, dass ich bei einer Führung einer Straßenbahn auf der Mariahilfer Straße gewährleisten sollte, dass sie einen eigenen Bereich hat, wo sie gegenüber den Fußgänger Vorrang hat und auch schneller als 20 km/h fahren darf. Denn sonst ist alleine von der Fahrzeit eine Führung der Straßenabhn auf der Mariahilfer Straße mMn völlig uninteressant. Mir reicht diesbezüglich der Bereich der Mariahilfer Straße, wo jetzt der 13A fährt. Die Linie verliert wegen den Vorrangbestimmungen der Begegnungszonen bis zu 5 min.