Tramwayforum

Straßenbahn Wien => Historisches => Thema gestartet von: hema am 21. Juli 2013, 04:36:53

Titel: Unfälle
Beitrag von: hema am 21. Juli 2013, 04:36:53
Am 13. Juni 1952 wird Alois Nowak (76) von einem Zug der Linie 18 am Margaretengürtel niedergestoßen und dabei tödlich verletzt.


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(ÖNB-Bildarchiv)
Titel: Re: Unfälle
Beitrag von: WIENTAL DONAUKANAL am 21. Juli 2013, 14:51:05
Erschütternde Bilder, nicht nur dass der Verunfallte nur mit Karton bedeckt so daliegt, nein auch die vielen Kinder unter den Schaulustigen. Der Krieg war ja gerade erst sieben Jahre vorbei und da war man wohl noch etwas abgebrühter was Tote auf den Straßen betraf. Das zweite Foto zeigt den Durchblick zur Arndtstraße im 12. Bezirk.
Titel: Re: Unfälle
Beitrag von: moszkva tér am 21. Juli 2013, 15:59:06
Erschütternde Bilder, nicht nur dass der Verunfallte nur mit Karton bedeckt so daliegt,...
Heute nimmt man halt eine Aludecke, auch egal
Zitat
... nein auch die vielen Kinder unter den Schaulustigen. Der Krieg war ja gerade erst sieben Jahre vorbei und da war man wohl noch etwas abgebrühter was Tote auf den Straßen betraf.
Wenn was passiert, schaut halt jeder, was passiert ist. Die Passanten wären heute kaum anders als damals (soferne sie nicht ins Smartphone vertieft sind*), nur die Polizei ist wahrscheinlich gründlicher beim Absperren eines Unfall- / Tatortes.

* Twittermeldung:
habe soeben über #twitter #gelesen das es einen #unfall vor meinem #haus gab voll #arg!!!!111elf
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Titel: Re: Unfälle
Beitrag von: hema am 21. Juli 2013, 19:09:17
Am 27. Februar 1953 kommt es zu einem Zusammenstoß eines Zuges der Linie E2 mit einem Lkw. Der Lastwagen ist dabei umgestürzt.


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(ÖNB-Bildarchiv)
Titel: Re: Unfälle
Beitrag von: Vento66 am 21. Juli 2013, 21:00:07
So schlecht schaut der aber gar nicht aus! Sogar die Frontscheibe ist noch heil. Aufgestellt, und fährt wieder. War einfach robustere Technik...


Mit freundlichen Grüssen Vento66
Titel: Re: Unfälle
Beitrag von: haidi am 21. Juli 2013, 23:18:32
Zumindest die ausgelaufene Flüssigkeit (wahrscheinlich Motoröl) würde ich vorher schon ergänzen.

Hannes
Titel: Re: Unfälle
Beitrag von: hema am 22. Juli 2013, 00:45:07
Wennst' dir das zweite Bild genau anschaust, würde ich sagen, dass du auch einen neuen Chauffeur brauchst!  :'(
Titel: Re: Unfälle
Beitrag von: hema am 28. Januar 2014, 03:16:04
1953 kam es auf der Mariahilfer Straße zu einem aufsehenerregenden Unfall. Ein Buslenker hat übersehen, dass der aus der Otto Bauer-Gasse (Kaserngasse) kommende Lieferwagen einen Pkw im Schlepp hatte und ist gegen das Abschleppseil gefahren.  :o


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(Quelle: ÖNB-Bildarchiv)
Titel: Re: Unfälle
Beitrag von: nord22 am 20. Februar 2014, 12:47:13
Am 03.07.2010 kam es am Stubenring# Julius-Raab-Platz zu einem schweren Zusammenstoß zwischen E1 4785 + c4 1307 (Linie 2) und einem Hummer Geländewagen (Foto: daknoll). Mutmaßliche Unfallursache war das Überfahren einer rot zeigenden Verkehrsampel durch den Fahrer des Geländewagens. E1 4785 wurde wegen der schweren Beschädigungen nicht mehr instandgesetzt und per 26.07.2010 ausgemustert.

nord22
Titel: Re: Unfälle
Beitrag von: luki32 am 20. Februar 2014, 13:19:31
Am 03.07.2010 kam es am Stubenring# Julius-Raab-Platz zu einem schweren Zusammenstoß zwischen E1 4785 + c4 1307 (Linie 2) und einem Hummer Geländewagen (Foto: daknoll). Mutmaßliche Unfallursache war das Überfahren einer rot zeigenden Verkehrsampel durch den Fahrer des Geländewagens. E1 4785 wurde wegen der schweren Beschädigungen nicht mehr instandgesetzt und per 26.07.2010 ausgemustert.

Die Unfallursache war nicht nur mutmaßlich.  ;)
Die Ampel ist dort auch ungut geschalten, wenn man gerade von der Aspernbrücke kommt unmittelbar nach einer grünen Ampel diese rot zeigende Ampel, wenn der 2er abbiegt.


mfG
Luki
Titel: Re: Unfälle
Beitrag von: martin8721 am 20. Februar 2014, 14:44:28
Die Unfallursache war nicht nur mutmaßlich.  ;)
Die Ampel ist dort auch ungut geschalten, wenn man gerade von der Aspernbrücke kommt unmittelbar nach einer grünen Ampel diese rot zeigende Ampel, wenn der 2er abbiegt.

Das stimmt. Die Ampel dort ist ein Hund, aber trotzdem: Der Hummer-Fahrer hat dort freie Sicht in die Gerade und wenn die Ampel schon rot zeigt und der Zug bereits abbiegt, hat er gefälligst sein Tempo zu verringern und anzuhalten. 99% der Autofahrer halten sich daran, weshalb es an dieser Kreuzung auch nicht täglich zu Unfällen kommt.  ;)

Andere Frage, weil ich grad die zuvor geposteten, historischen Bilder von hema aus den Jahren 1952 und 1953 sehe:
Wie sah die Betriebsabwicklung bzw. das Störungsmanagment bei Unfällen früher aus, als es noch keinen Wagenfunk gab?

Wer wurde da wie verständigt?
Gab es bereits die Betriebsinspektion?
Wenn ja, wie wurde sie verständigt?
Per Telefonzelle?
Durch den Fahrer?
Durch den Schaffner?
Oder wurde dies über den Bahnhof bzw. den Expeditor abgewickelt?


Ich nehme an, dass es auch damals so war, dass bei Unfällen mit Personenschaden auch die Polizei zugezogen wurde.
Wurden damals bereits Alko-Tests gemacht?
Wer wurde von der Polizei einvernommen? Nur der Fahrer oder auch die Schaffner?
Gleiche Frage dann auch am Bahnhof: Wer musste dann in die Verkehrskanzlei und die Meldung beim Verkehrsführer unterschreiben? Nur der Fahrer oder auch die Schaffner?

Wurde damals auch schon in irgendeiner Weise festgestellt, ob der Fahrer eine ordnungsgemäße Bremsung durchgeführt hat bzw. eventuell zu schnell unterwegs war? Heute gibt es ja den Fahrtenschreiber (Darec-Karte bzw. früher noch Farbscheiben) wo diese Dinge recht genau aufzeichnet werden.

Und wie war das, wenn der Einsatz des Rüstwagens erforderlich war? Wer entsandte diesen?

Ich weiß, viele Fragen, aber vielleicht kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen.  :D

Titel: Re: Unfälle
Beitrag von: 13er am 20. Februar 2014, 15:05:42
Am 03.07.2010 kam es am Stubenring# Julius-Raab-Platz zu einem schweren Zusammenstoß zwischen E1 4785 + c4 1307 (Linie 2) und einem Hummer Geländewagen (Foto: daknoll).
Der damalige Fahrer des E1 wird heute noch gelegentlich "Hummerkiller" genannt 8)
Titel: Re: Unfälle
Beitrag von: Revisor am 20. Februar 2014, 15:29:35

Wie sah die Betriebsabwicklung bzw. das Störungsmanagment bei Unfällen früher aus, als es noch keinen Wagenfunk gab?

Wer wurde da wie verständigt?
Gab es bereits die Betriebsinspektion?
Wenn ja, wie wurde sie verständigt?
Per Telefonzelle?
Durch den Fahrer?
Durch den Schaffner?
Oder wurde dies über den Bahnhof bzw. den Expeditor abgewickelt?


Ich nehme an, dass es auch damals so war, dass bei Unfällen mit Personenschaden auch die Polizei zugezogen wurde.
Wurden damals bereits Alko-Tests gemacht?
Wer wurde von der Polizei einvernommen? Nur der Fahrer oder auch die Schaffner?
Gleiche Frage dann auch am Bahnhof: Wer musste dann in die Verkehrskanzlei und die Meldung beim Verkehrsführer unterschreiben? Nur der Fahrer oder auch die Schaffner?

Wurde damals auch schon in irgendeiner Weise festgestellt, ob der Fahrer eine ordnungsgemäße Bremsung durchgeführt hat bzw. eventuell zu schnell unterwegs war? Heute gibt es ja den Fahrtenschreiber (Darec-Karte bzw. früher noch Farbscheiben) wo diese Dinge recht genau aufzeichnet werden.

Und wie war das, wenn der Einsatz des Rüstwagens erforderlich war? Wer entsandte diesen?

Ich weiß, viele Fragen, aber vielleicht kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen.  :D
Alle Fragen werde ich nicht beantworten können, aber im großen und ganzen werde ich schon hinkommen. Grundsätzlich war bei einem Unfall durch den Zugführer die Betriebsinspektion telefonisch (Telefonzelle, Gasthaus, Geschäftslokal) zu verständigen, die auf Grund der Angaben alle weiteren Maßnahmen veranlaßte. Bei Personenschaden wurde selbstverständlich die Rettung und die Polizei verständigt, bei unter dem Fahrzeug liegenden Personen darüber hinaus auch noch die Feuerwehr und der Rüstwagen. Auch wurde auch die betriebseigene Funkstreife an den Unfallort beordert. Natürlich wurde durch die Polizei bei der Unfallaufnahme auch die Länge der Sandspur gemessen und festgehalten. An Zeugen wurden alle in Frage kommenden Personen ermittelt und gegebenenfalls auch an Ort und Stelle einvernommen (VUK). Die Geschwindigkeit des Zuges konnte ein Sachverständiger auf Grund der Länge der Sandspur relativ genau errechnen.
Titel: Re: Unfälle
Beitrag von: martin8721 am 20. Februar 2014, 16:39:37
Alle Fragen werde ich nicht beantworten können, aber im großen und ganzen werde ich schon hinkommen. Grundsätzlich war bei einem Unfall durch den Zugführer die Betriebsinspektion telefonisch (Telefonzelle, Gasthaus, Geschäftslokal) zu verständigen, die auf Grund der Angaben alle weiteren Maßnahmen veranlaßte. Bei Personenschaden wurde selbstverständlich die Rettung und die Polizei verständigt, bei unter dem Fahrzeug liegenden Personen darüber hinaus auch noch die Feuerwehr und der Rüstwagen. Auch wurde auch die betriebseigene Funkstreife an den Unfallort beordert. Natürlich wurde durch die Polizei bei der Unfallaufnahme auch die Länge der Sandspur gemessen und festgehalten. An Zeugen wurden alle in Frage kommenden Personen ermittelt und gegebenenfalls auch an Ort und Stelle einvernommen (VUK). Die Geschwindigkeit des Zuges konnte ein Sachverständiger auf Grund der Länge der Sandspur relativ genau errechnen.

Vielen Dank!
Damit hast du eh den Großteil meiner Fragen beantwortet!  :up:
Beeindruckend, dass die Geschwindigkeit durch die Länge der Sandspur ermittelt wurde!
Titel: Re: Unfälle
Beitrag von: 95B am 20. Februar 2014, 19:11:40
Die Geschwindigkeit des Zuges konnte ein Sachverständiger auf Grund der Länge der Sandspur relativ genau errechnen.

Wussten das die Fahrer? Dann hätten sie ja relativ leicht eine geringere Geschwindigkeit vortäuschen können, indem sie den Sand erst später dazunehmen.
Titel: Re: Unfälle
Beitrag von: Revisor am 20. Februar 2014, 19:17:26
Beeindruckend, dass die Geschwindigkeit durch die Länge der Sandspur ermittelt wurde!
Natürlich ließ diese Methode einen gewissen Spielraum, aber so einigermaßen funktionierte es. Außerdem gab es natürlich auch Zeugenaussagen, die manchmal ein wenig helfen konnten. Ach ja, eine Meldung mußte das ganze Zugpersonal in der Verkehrskanzlei legen und unterschreiben. Die Expeditoren waren in der Regel bei derartigen  Ereignissen überhaupt nicht beteiligt. Die merkten meistens erst, daß es etwas hat, wenn keine Züge kamen.

Wussten das die Fahrer? Dann hätten sie ja relativ leicht eine geringere Geschwindigkeit vortäuschen können, indem sie den Sand erst später dazunehmen.
Den Fahrer zeigst du mir, der in einer Notbremssituation zuerst überlegt, ob er mit dem Sandstreuen noch etwas warten sollte. Mit etwas Pech steht dann ein Fahrgast hinter ihm, der genau das aussagt.
Titel: Re: Unfälle
Beitrag von: 95B am 05. März 2021, 23:25:03
Kann dazu jemand Näheres berichten?

https://www.facebook.com/DasAlteWien/photos/pcb.2312906528922278/2312905945589003

https://www.facebook.com/DasAlteWien/photos/pcb.2312906528922278/2312905922255672

https://www.facebook.com/DasAlteWien/photos/pcb.2312906528922278/2312905985588999

(Kann ohne Facebookaccount betrachtet werden.)
Titel: Re: Unfälle
Beitrag von: Kanitzgasse am 06. März 2021, 00:16:44
Kann dazu jemand Näheres berichten?
https://www.facebook.com/DasAlteWien/photos/pcb.2312906528922278/2312905985588999

Dürfte das hier sein:

15.1.1976: Straßenbahnunfall auf der Linie 9 forderte 15 Verletzte

15 Verletzte forderte ein schwerer Verkehrsunfall auf der Linie 9: Der Lenker eines Lastkraftwagens hatte an der Kreuzung Rosensteingasse - Geblergasse (17. Bezirk) den Vorrang des Straßenbahnzuges nicht beachtet. Durch den Zusammenstoß wurde der Triebwagen der Tramway aus den Schienen gehoben und schwer beschädigt.

Der Fahrer des Triebwagens musste von der Feuerwehr geborgen werden und erlitt schwerste Verletzungen.

Quelle: https://www.wien.gv.at/presse/historische-rk/1976/-/asset_publisher/wlyuW1CMwd9x/content/jaenner-1976?redirect=%2Fweb%2Fpresse%2Fhistorische-rk%2F1976&inheritRedirect=true 
Titel: Re: Unfälle
Beitrag von: 4498 am 06. März 2021, 08:01:19
Das stimmt. Die Ampel dort ist ein Hund, aber trotzdem: Der Hummer-Fahrer hat dort freie Sicht in die Gerade und wenn die Ampel schon rot zeigt und der Zug bereits abbiegt, hat er gefälligst sein Tempo zu verringern und anzuhalten.
Nein, denn ohne Ampel ist die Straßenbahn entgegenkommender Linksabbieger und damit benachrangt. Wer also die Ampel übersieht, wähnt die Straßenbahn im Nachrang.
Titel: Re: Unfälle
Beitrag von: 31/5 am 06. März 2021, 08:40:49
Wer die Ampel missachtet (nicht übersieht), hat trotzdem seine Geschwindigkeit so zu wählen, dass er vor einem Hindernis anhalten kann. Das nennt sich Fahren auf Sicht und ist eines der Grundprinzipe im Straßenverkehr und wird auch in Fahrschulen seit Jahrzehnten so gelehrt.
Titel: Re: Unfälle
Beitrag von: haidi am 06. März 2021, 10:37:30
Dieses Argument wird oft falsch eingesetzt, so wie hier.
Fahren auf Sicht heißt nicht, dass man vor einem entgegenkommenden Linksabbieger, der nicht anhält, anhalten können  muss - da sticht der Vertrauensgrundsatz, egal ob der Entgegenkommende blinkt oder nicht.
Fahren auf Sicht heißt nicht, dass man vor einem die Stoptafel Missachtenden anhalten können muss

Fahren auf Sicht heißt, dass man vor einem Hindernis, das sich auf der Fahrbahn befindet, anhalten können muss.

Nur in Bezug auf sich bewegende Objekte, und zwar auf entgegenkommende Fahrzeuge gibt es eine Verschärfung: Das Fahren auf halbe Gefahrensichtweite, wenn die Fahrbahn nicht breit genug ist, dass zwei Fahrzeuge aneinander vorbei kommen.

IN Bezug auf Fahrzeuge oder Personen gibt es dann die Regelungen wie z.B.
Hat man eine Nachrangtafel, muss man vor querenden FAhrzeugen anhalten können, wenn  man sie sonst um plötzlichen Ablenken oder Abbremsen nötigt
An einem Fußgängerübergang oder einer Radfahrerüberfahrt hat man sich so zu verhalten, dass man den Benutzern das unbehinderte Überqueren ermöglicht.
Titel: Re: Unfälle
Beitrag von: haidi am 06. März 2021, 10:53:03
Grundsätzlich war bei einem Unfall durch den Zugführer die Betriebsinspektion telefonisch (Telefonzelle, Gasthaus, Geschäftslokal) zu verständigen, die auf Grund der Angaben alle weiteren Maßnahmen veranlaßte. Bei Personenschaden wurde selbstverständlich die Rettung und die Polizei verständigt, bei unter dem Fahrzeug liegenden Personen darüber hinaus auch noch die Feuerwehr und der Rüstwagen.
Um ein eventuelles Missverständnis zu verhindern. Der Anrufer hat nicht alle Einsatzorganisationen verständigt. Das wurde von der angerufenen Notfallnummer auf Grund der Lagemeldung durchgeführt, daher bei Unfällen auch die Frage, ob Personen verletzt sind (Polizei). Wird die Rettung angerufen, verständigt diese die Polizei.

Die Geschwindigkeit des Zuges konnte ein Sachverständiger auf Grund der Länge der Sandspur relativ genau errechnen.
Darum gab es die Vorschrift, bei Notbremsungen zu sanden, obwohl das bei trockenem Schienenzustand den Bremsweg verlängert.

Titel: Re: Unfälle
Beitrag von: Ferry am 06. März 2021, 11:43:20

Darum gab es die Vorschrift, bei Notbremsungen zu sanden, obwohl das bei trockenem Schienenzustand den Bremsweg verlängert.

Wie kommst du denn darauf (dass Sanden den Bremsweg verlängert)?
Titel: Re: Unfälle
Beitrag von: hema am 06. März 2021, 12:36:30

Fahren auf Sicht heißt nicht, dass man vor einem die Stoptafel Missachtenden anhalten können muss
Doch, falls er der Rechtskommende ist und du nicht auf einer Vorrangstraße fährst!   :lamp:


Die Diskussion hatten wir schon!
Titel: Re: Unfälle
Beitrag von: haidi am 06. März 2021, 13:23:45

Fahren auf Sicht heißt nicht, dass man vor einem die Stoptafel Missachtenden anhalten können muss
Doch, falls er der Rechtskommende ist und du nicht auf einer Vorrangstraße fährst!   :lamp
Ist doch eh klar. Es geht doch immer nur um die, die bei jedem Schas schreien "Fahren auf Sicht". Die sollten endlich einmal den Führerschein  machen oder sich Aussagen, die die StVO betreffen, enthalten.
Titel: Re: Unfälle
Beitrag von: benkda01 am 06. März 2021, 23:20:01
Doch, falls er der Rechtskommende ist und du nicht auf einer Vorrangstraße fährst!   :lamp:


Die Diskussion hatten wir schon!
Naja, sobald ich seine Stopptafel an der Form erkenne, darf ich gemäß Vertrauensgrundsatz eigentlich darauf vertrauen, dass der Rechtskommende diese beachten wird. Vorher natürlich nicht, denn selbst wenn ich die Stelle kenne, kann eine etwaige Stopptafel, die gestern noch da war, heute ja wieder weg sein.
Titel: Re: Unfälle
Beitrag von: Katana am 07. März 2021, 08:36:42
Fürs Fahren auf Sicht habe ich im Verkehrsrecht-Board einen neuen Thread aufgemacht und die letzten Beiträge verlinkt
https://www.tramwayforum.at/index.php?topic=9970.msg386524#msg386524
Titel: Re: Unfälle
Beitrag von: 4498 am 18. Dezember 2021, 06:28:09
An einem Fußgängerübergang oder einer Radfahrerüberfahrt hat man sich so zu verhalten, dass man den Benutzern das unbehinderte Überqueren ermöglicht.
Nein:

An einem Fußgängerübergang oder einer Radfahrerüberfahrt hat man sich so zu verhalten, dass man den Benutzern das unbehinderte und ungefährdete Überqueren ermöglicht.

An einem Fußgängerübergang oder einer Radfahrerüberfahrt hat man sich so zu verhalten, dass man den Benutzern das unbehinderte ungefährdete Überqueren ermöglicht.

Guckstu §9 Abs 2 StVO: Behindern von Radfahrern und Rollschuhfahrern auf Radfahrerüberfahrten ist erlaubt, sonst stünde das Verbot des Behindern so wie beim Schutzweg einen Satz weiter vorhe drin.

Eigentlich eine ziemliche Frechheit, wenn man bedenkt, dass auf geregelten Radfahrerüberfahrten keine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt und der Radfahrer im Falle einer Behinderung sogar von 40 oder 50 km/h bis zum Stillstand runterbremsen muss.
Titel: Re: Unfälle
Beitrag von: 95B am 18. Dezember 2021, 10:24:47
Der gesamte § 9 (2) lautet:

(2) Der Lenker eines Fahrzeuges, das kein Schienenfahrzeug ist, hat einem Fußgänger oder Rollschuhfahrer, der sich auf einem Schutzweg befindet oder diesen erkennbar benützen will, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Zu diesem Zweck darf sich der Lenker eines solchen Fahrzeuges einem Schutzweg nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, daß er das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten kann, und er hat, falls erforderlich, vor dem Schutzweg anzuhalten. In gleicher Weise hat sich der Lenker eines Fahrzeuges, das kein Schienenfahrzeug ist, vor einer Radfahrerüberfahrt zu verhalten, um einem Radfahrer oder Rollschuhfahrer, der sich auf einer solchen Radfahrerüberfahrt befindet oder diese erkennbar benützen will, das ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. (Hervorhebung von mir)

"In gleicher Weise" heißt für mich, dass er sich vor Radfahrerüberfahrten genau so verhalten muss wie vor Schutzwegen. Auch wenn weiter hinten nicht "unbehindert" steht.
Titel: Re: Unfälle
Beitrag von: Katana am 18. Dezember 2021, 10:31:59
Eigentlich eine ziemliche Frechheit, wenn man bedenkt, dass auf geregelten Radfahrerüberfahrten keine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt und der Radfahrer im Falle einer Behinderung sogar von 40 oder 50 km/h bis zum Stillstand runterbremsen muss.
Auch wenn es eine geregelte Überfahrt ist: Sind "40 oder 50 km/h" mit einem Fahrrad eine angemessene Geschwindigkeit?
Zitat
§ 20. Fahrgeschwindigkeit.
(1) Der Lenker eines Fahrzeuges hat die Fahrgeschwindigkeit den gegebenen oder durch Straßenverkehrszeichen angekündigten Umständen, insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen, sowie den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Titel: Re: Unfälle
Beitrag von: 4498 am 18. Dezember 2021, 19:30:24
Eigentlich eine ziemliche Frechheit, wenn man bedenkt, dass auf geregelten Radfahrerüberfahrten keine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt und der Radfahrer im Falle einer Behinderung sogar von 40 oder 50 km/h bis zum Stillstand runterbremsen muss.
Auch wenn es eine geregelte Überfahrt ist: Sind "40 oder 50 km/h" mit einem Fahrrad eine angemessene Geschwindigkeit?
Zitat
§ 20. Fahrgeschwindigkeit.
(1) Der Lenker eines Fahrzeuges hat die Fahrgeschwindigkeit den gegebenen oder durch Straßenverkehrszeichen angekündigten Umständen, insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen, sowie den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Und was willst Du damit sagen? Über angepasste Geschwindigkeit kann man nur speziell in einer Situation diskutieren, und nicht allgemein. Wenn einem entgegegenkommenden Fahrzeug bei Vorhandensein eines Linksabbiegers 50km/h zugestanden werden, dann ist es einmal für einen parallel zu diesem Fahrzeug fahrenden Radfahrer nicht allgemein anders.

"In gleicher Weise" heißt für mich, dass er sich vor Radfahrerüberfahrten genau so verhalten muss wie vor Schutzwegen. Auch wenn weiter hinten nicht "unbehindert" steht.
"In gleicher Weise ... hat sich ... zu verhalten": Die gleiche Weise bezieht sich auf das Verhalten, und nicht das, was erreicht werden soll. Und das Verhalten ist, sich nur so zu nähern, dass man davor anhalten kann und wenn notwendig (auch tatsächlich) anzuhalten.

Tatsächlich anzuhalten ist, wenn Fußgänger behindert werden, bei Radfahrern erst dann, wenn sie gefährdet werden.

Wenn der Gesetzgeber etwas unterschiedlich formuliert, so hat die Rechtsinterpretation davon auszugehen, dass auch etwas unterschiedlich gewollt ist. Alles andere würde zu einem Widerspruch führen (aha, Radfahrer dürfen behindert werden, dann dürfen es Fußgänger auch. Immerhin hat sich ja der KFZ-Lenker in beiden Fällen gleich zu verhalten).