Allein in meinem Wohnhaus (und Garage) habe ich mehrere Mitbewohner, die angeblich regelmäßig nach GU und GS (liegt ja gleich um die Ecke) pendeln und so Pendlerpauschale und andere Vorteile der Pendler kassieren. Gerade bei den beiden, die ich persönlich kenne, weiß ich, dass sie eher unregelmäßig ihre Elternhaus besuchen. Sie schaden somit durch ihr Verhalten nicht nur den Staat, indem sie ungerechtfertigt Pendlervorteile genießen, ohne Pendler zu sein und weiters die Stadt Wien, der dadurch Gelder des Steuerausgleichs verlieren. Und sie brüsten sich auch noch damit, wie leicht man den Staat betrügen kann.
Jetzt will ich dir nicht ein solches Verhalten unterstellen, aber meist trifft ein solcher Sachverhalt bei den "Pendlern" zu.
Es mag natürlich sein, dass diese Regelungen genug Leute missbrauchen, und dass dies nicht ausreichend kontrolliert wird (und ja, ich stehe zu meinem oben beschriebenen Verhalten und denke nicht, dass das unter Missbrauch fällt

). Jedoch müssten gegen diesen Missbrauch die Gebietskörperschaften und ich denke Mal im Besonderen die Meldeämter vorgehen und das funktioniert, wie gesagt, nur über umfassende Prüfungen. Da reicht es eben gerade auch bei den beschriebenen Fällen wohl nicht aus, wenn man die Aufenthaltszeiten kennt. Und ja natürlich ist das bei Personen, die ihren Hauptwohnsitz die letzten zehn Jahre nicht mehr gesehen haben oder die vielleicht einmal im Monat nach Graz-Umgebung fahren, wahrscheinlich etwas anderes, aber der klassische "Student vom Lande" kommt nun Mal in den unterschiedlichsten Ausführungen.
Und im übrigen sollte auch der Fakt, dass jemand auch noch in Wien studiert und das Semesterticket hat, noch immer nicht den Lebensmittelpunkt definieren. Dementsprechend ist der Vorschlag, dass man jetzt bei dieser Gruppe zum Prüfen anfängt, der wohl diese Diskussion in diese Richtung gelenkt hat, nicht sinnvoll. (Den entsprechenden Vorschlag findet man im übrigen zum Beispiel einmal hier:
Wien könnte die Studenten,die nicht in Wien hauptgemeldet sind und das volle Semesterticket haben wollen, nach dem Meldegesetz abstrafen, im Wiederholungsfall mit steigender Strafhöhe.
)
Wenn man prüft, dann sollte man das entweder gleich ordentlich tun oder gar nicht und dann wird eben auch herauskommen, dass es genug Leute gibt, die das Semesterticket für Nicht-Wiener rechtmäßig haben. Das wäre also nicht unbedingt die Lösung für die Probleme mit dem Verkauf der Semestertickets die durch dieses Urteil entstehen könnten.
Und das heißt jetzt noch immer nicht, dass ich dieses Urteil für wirklich sinnvoll halte. Der Hauptwohnsitz, auch nachdem er veränderlich ist, kann in begründeten Fällen durchaus als Differenzierungsgrund herhalten. Es passiert ja bei diversen Wahlen, Förderungen oder zum Beispiel dem Parkpickerl nichts anderes. Und Gründe gäbe es wohl genug, beispielsweise die Verluste der Stadt, die ja die Öffis mitfinanzieren muss, wenn man nicht hauptwohnsitzgemeldet ist oder das vermeintlich größere Interesse von Hauptwohnsitzenden an ihrem Lebensmittelpunkt billig von A nach B zu kommen.
Aber dafür hätten vermutlich die Wiener Linien von vornherein besser begründen müssen, wieso man das Verkaufssystem jetzt genau so aufzieht. Oder man hätte es vielleicht wie im Vorschlag von Gast1090 gemacht:
Einfacher wäre es doch, das Semesterticket kostet einheitlich für alle € 150,00 und denen in Wien hauptgemeldeten Studenten vergütet die Stadt Wien - auf Antrag - € 75,00??
Die Stadt Wien kann die Förderungen wohl auch einfacher begründen, nachdem sie die ist, die den Schaden durch Nichthauptwohnsitzer hat und wohl auch eher die ist, die Interesse daran hat, dass ihre Einwohner vor allen anderen einfachen Zugang zu den Öffis haben.