Autor Thema: Semesterticket - Wr. Linien verurteilt  (Gelesen 7720 mal)

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darkweasel

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Re: Semesterticket - Wr. Linien verurteilt
« Antwort #15 am: 18. September 2022, 22:37:10 »
Es dürfte auch schwierig und personalintensiv sein, sowas für jede einzelne Person herauszufinden & auch nachzuweisen. Das wäre doch ein ziemlich fragwürdiges Unterfangen.
Ich mein, im Zeitalter der Mobiltelefone hinterlässt fast jeder Mensch Spuren, wo er sich zu jedem beliebigen Zeitpunkt aufgehalten hat. >:D

Nein, ich befürworte das natürlich nicht, diese Daten für solche Zwecke zu verwenden. Aber technisch möglich wäre es. Wenn man sich einmal durchüberlegt, was diverse Diktaturen des 20. Jahrhunderts mit all dem getan hätten, was wir heutzutage an Spuren hinterlassen, kann einem eigentlich nur die Gänsehaut kommen.

/OT

haidi

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Re: Semesterticket - Wr. Linien verurteilt
« Antwort #16 am: 19. September 2022, 00:39:30 »
Wien könnte die Studenten,die nicht in Wien hauptgemeldet sind und das volle Semesterticket haben wollen, nach dem Meldegesetz abstrafen, im Wiederholungsfall mit steigender Strafhöhe.

Und wieso sollen diese Studenten nur auf Grund ihrer Meldeadresse abgestraft werden. Ist dir nicht in den Sinn gekommen, dass viele Studenten vielleicht auch im Umland von Wien wohnen, weil sie entweder in Wien keine Wohnung bekommen haben oder aber sich das Wohnen in Wien nicht leisten können.
Wenn der Student seinen Lebensmittelpunkt in Wien hat und dort nicht hauptgemeldet ist, dann begeht er ein Meldevergehen.

Das was du hier machst ist schon wieder einmal eine Generalverurteilung von Menschen, deren Umstände du gar nicht kennst.
Ich habe keine Generalverurteilung gemacht und schon gar nicht schon wieder. Denk nach, bevor du Anderen was vorwirfst.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

haidi

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Re: Semesterticket - Wr. Linien verurteilt
« Antwort #17 am: 19. September 2022, 00:45:26 »
Auch wenn man dort vielleicht den überwiegenden Teil der Zeit des Jahres verbringt, ist für mich nicht selbstverständlich, dass das studienhalber Wohnen in einer WG oder einem Studentenheim den Lebensmittelpunkt darstellt.
Ich denke, da kommt es auf die Art des Wohnens an. In einem Studentenheim, wo man keine oder keine ordentliche Kochgelegenheit im Zimmer hat, womöglich Gemeinschaftsduschen sind, wird ein vollwertiges Wohnen nicht anzusehen sein, (da gibt es ein vergleichbares Urteil des VwGH für den Fahrtkostenzuschuss von Bundesbediensteten). In einer WG ist vollwertiges Wohnen meiner Ansicht nach anzunehmen.

Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Peter Kasenbacher

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Re: Semesterticket - Wr. Linien verurteilt
« Antwort #18 am: 19. September 2022, 07:28:28 »
Nur wirst du die Vereine, bei denen du Mitglied bist, nur in der Heimatgemeinde finden. Und das ist dann für mich der Hauptwohnsitz.

Nulltarif

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Re: Semesterticket - Wr. Linien verurteilt
« Antwort #19 am: 19. September 2022, 08:19:36 »
Nur wirst du die Vereine, bei denen du Mitglied bist, nur in der Heimatgemeinde finden. Und das ist dann für mich der Hauptwohnsitz.

Ein Beispiel dazu: Ich kenne zwei Studenten, die in Wien in verschiedenen WGs wohnen, aber nach Möglichkeit jedes Wochenende nach Oberösterreich fahren, weil in ihrem Herkunftsort am Freitag Abend (und mit gutem Grund um diese Zeit) die Musikkapelle probt. Sie bleiben dann bis Sonntag Nachmittag im Elternhaus, bevor sie sich wieder auf den Weg nach Wien machen. Also klar: während der Studiensemester 5 Tage pro Woche in Wien, 2 Tage pro Woche in OÖ. Ist Wien deshalb der Lebensmittelpunkt?

Ich mein, im Zeitalter der Mobiltelefone hinterlässt fast jeder Mensch Spuren, wo er sich zu jedem beliebigen Zeitpunkt aufgehalten hat.

Das gäbe wieder nur Information über die Zeitanteile. Und wo sind die genannten Studenten wohl in den Ferien? Sollen sie sich jeweils zwischen Uni-Zeiten und Ferien ummelden?

Zusammenfassend empfinde ich das Urteil in der Sache richtig, aber so wie der User 5er finde ich die zusätzliche Strafe absurd, denn die Studenten ärgern sich wohl eher als dass sie sich kränken, und für das Anliegen, den öffentlichen Verkehr zu fördern, ist sie kontraproduktiv.
Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe. (Dalai Lama)

petestoeb

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Re: Semesterticket - Wr. Linien verurteilt
« Antwort #20 am: 19. September 2022, 09:39:56 »
Ein Beispiel dazu: Ich kenne zwei Studenten, die in Wien in verschiedenen WGs wohnen, aber nach Möglichkeit jedes Wochenende nach Oberösterreich fahren, weil in ihrem Herkunftsort am Freitag Abend (und mit gutem Grund um diese Zeit) die Musikkapelle probt. Sie bleiben dann bis Sonntag Nachmittag im Elternhaus, bevor sie sich wieder auf den Weg nach Wien machen. Also klar: während der Studiensemester 5 Tage pro Woche in Wien, 2 Tage pro Woche in OÖ. Ist Wien deshalb der Lebensmittelpunkt?


JA

37A

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Re: Semesterticket - Wr. Linien verurteilt
« Antwort #21 am: 20. September 2022, 15:29:12 »
Ein Beispiel dazu: Ich kenne zwei Studenten, die in Wien in verschiedenen WGs wohnen, aber nach Möglichkeit jedes Wochenende nach Oberösterreich fahren, weil in ihrem Herkunftsort am Freitag Abend (und mit gutem Grund um diese Zeit) die Musikkapelle probt. Sie bleiben dann bis Sonntag Nachmittag im Elternhaus, bevor sie sich wieder auf den Weg nach Wien machen. Also klar: während der Studiensemester 5 Tage pro Woche in Wien, 2 Tage pro Woche in OÖ. Ist Wien deshalb der Lebensmittelpunkt?


JA

Das muss nicht sein. Man kann zum Beispiel Artikel 6 Absatz 3 unserer Bundesverfassung nachlesen:

Zitat
Der Hauptwohnsitz einer Person ist dort begründet, wo sie sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, hier den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen zu schaffen; trifft diese sachliche Voraussetzung bei einer Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen einer Person auf mehrere Wohnsitze zu, so hat sie jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem sie das überwiegende Naheverhältnis hat.

Allein dieser Absatz zeigt schon, dass ein Hauptwohnsitz nicht nur von Aufenthaltsdauer und Arbeits- oder Studienplatz abhängt, sondern da viele Faktoren, wie der Wohnsitz der Familie, Freundschaften, Vereinsmitgliedschaften, etc. mitspielen, so dass das teilweise sehr schwer oder gar nicht objektiv beurteilt werden kann.

Das oben zitierte Beispiel eines "aufs Land" fahrenden Studenten kann ja auch beliebig verkompliziert werden, wie zum Beispiel in meinem Fall:
Ich habe ein billiges Studentenheim in Wien, fahre aber je nach Terminplan auch einmal gerne ein- oder zweimal unter der Woche nach Hause (ja diese Wortwahl ist Absicht ;)). Es sind ja bei mir nur rund 1,5 Stunden Fahrzeit ins Mostviertel und die Termine auf der Universität sind so unregelmäßig verteilt, dass es auch Semester gibt, wo an manchen Wochentagen gar keine Lehrveranstaltungen stattfinden (von den neuen Möglichkeiten mit Videokonferenzen will ich jetzt gar nicht anfangen). Zudem bin auch ich im obligatorischen Musikverein und habe die ganze Familie und einen Großteil des Freundeskreises draußen. Und um dem ganzen eines draufzusetzen, habe ich mir vor kurzer Zeit einen weiteren Musikverein gesucht, der diesmal in Wien ist....

Was ich damit sagen will: Man kann von dem Urteil halten was man will, aber zu behaupten, dass jeder in Wien Studierende mit einem Wohnsitz in Wien, diesen auch zu einem Hauptwohnsitz machen sollte oder sogar muss, ist zumindest bei der derzeitigen Gesetzeslage einfach nicht richtig.

petestoeb

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Re: Semesterticket - Wr. Linien verurteilt
« Antwort #22 am: 21. September 2022, 00:08:56 »
Ein Beispiel dazu: Ich kenne zwei Studenten, die in Wien in verschiedenen WGs wohnen, aber nach Möglichkeit jedes Wochenende nach Oberösterreich fahren, weil in ihrem Herkunftsort am Freitag Abend (und mit gutem Grund um diese Zeit) die Musikkapelle probt. Sie bleiben dann bis Sonntag Nachmittag im Elternhaus, bevor sie sich wieder auf den Weg nach Wien machen. Also klar: während der Studiensemester 5 Tage pro Woche in Wien, 2 Tage pro Woche in OÖ. Ist Wien deshalb der Lebensmittelpunkt?


JA

Das muss nicht sein. Man kann zum Beispiel Artikel 6 Absatz 3 unserer Bundesverfassung nachlesen:

Zitat
Der Hauptwohnsitz einer Person ist dort begründet, wo sie sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, hier den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen zu schaffen; trifft diese sachliche Voraussetzung bei einer Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen einer Person auf mehrere Wohnsitze zu, so hat sie jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem sie das überwiegende Naheverhältnis hat.

Allein dieser Absatz zeigt schon, dass ein Hauptwohnsitz nicht nur von Aufenthaltsdauer und Arbeits- oder Studienplatz abhängt, sondern da viele Faktoren, wie der Wohnsitz der Familie, Freundschaften, Vereinsmitgliedschaften, etc. mitspielen, so dass das teilweise sehr schwer oder gar nicht objektiv beurteilt werden kann.

Das oben zitierte Beispiel eines "aufs Land" fahrenden Studenten kann ja auch beliebig verkompliziert werden, wie zum Beispiel in meinem Fall:
Ich habe ein billiges Studentenheim in Wien, fahre aber je nach Terminplan auch einmal gerne ein- oder zweimal unter der Woche nach Hause (ja diese Wortwahl ist Absicht ;)). Es sind ja bei mir nur rund 1,5 Stunden Fahrzeit ins Mostviertel und die Termine auf der Universität sind so unregelmäßig verteilt, dass es auch Semester gibt, wo an manchen Wochentagen gar keine Lehrveranstaltungen stattfinden (von den neuen Möglichkeiten mit Videokonferenzen will ich jetzt gar nicht anfangen). Zudem bin auch ich im obligatorischen Musikverein und habe die ganze Familie und einen Großteil des Freundeskreises draußen. Und um dem ganzen eines draufzusetzen, habe ich mir vor kurzer Zeit einen weiteren Musikverein gesucht, der diesmal in Wien ist....

Was ich damit sagen will: Man kann von dem Urteil halten was man will, aber zu behaupten, dass jeder in Wien Studierende mit einem Wohnsitz in Wien, diesen auch zu einem Hauptwohnsitz machen sollte oder sogar muss, ist zumindest bei der derzeitigen Gesetzeslage einfach nicht richtig.

In manchem Einzelfall mag das zwar zutreffen, aber meiner Erfahrung nach ist es meist falsch.

Allein in meinem Wohnhaus (und Garage) habe ich mehrere Mitbewohner, die angeblich regelmäßig nach GU und GS (liegt ja gleich um die Ecke) pendeln und so Pendlerpauschale und andere Vorteile der Pendler kassieren. Gerade bei den beiden, die ich persönlich kenne, weiß ich, dass sie eher unregelmäßig ihre Elternhaus besuchen. Sie schaden somit durch ihr Verhalten nicht nur den Staat, indem sie ungerechtfertigt Pendlervorteile genießen, ohne Pendler zu sein und weiters die Stadt Wien, der dadurch Gelder des Steuerausgleichs verlieren. Und sie brüsten sich auch noch damit, wie leicht man den Staat betrügen kann.

Jetzt will ich dir nicht ein solches Verhalten unterstellen, aber meist trifft ein solcher Sachverhalt bei den "Pendlern" zu.

Signalabhängigkeit

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Re: Semesterticket - Wr. Linien verurteilt
« Antwort #23 am: 21. September 2022, 06:54:17 »
Gott sei Dank hast du so ausführlich zitiert.

 :fp:

37A

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Re: Semesterticket - Wr. Linien verurteilt
« Antwort #24 am: 21. September 2022, 13:51:19 »

Allein in meinem Wohnhaus (und Garage) habe ich mehrere Mitbewohner, die angeblich regelmäßig nach GU und GS (liegt ja gleich um die Ecke) pendeln und so Pendlerpauschale und andere Vorteile der Pendler kassieren. Gerade bei den beiden, die ich persönlich kenne, weiß ich, dass sie eher unregelmäßig ihre Elternhaus besuchen. Sie schaden somit durch ihr Verhalten nicht nur den Staat, indem sie ungerechtfertigt Pendlervorteile genießen, ohne Pendler zu sein und weiters die Stadt Wien, der dadurch Gelder des Steuerausgleichs verlieren. Und sie brüsten sich auch noch damit, wie leicht man den Staat betrügen kann.

Jetzt will ich dir nicht ein solches Verhalten unterstellen, aber meist trifft ein solcher Sachverhalt bei den "Pendlern" zu.

Es mag natürlich sein, dass diese Regelungen genug Leute missbrauchen, und dass dies nicht ausreichend kontrolliert wird (und ja, ich stehe zu meinem oben beschriebenen Verhalten und denke nicht, dass das unter Missbrauch fällt ;)). Jedoch müssten gegen diesen Missbrauch die Gebietskörperschaften und ich denke Mal im Besonderen die Meldeämter vorgehen und das funktioniert, wie gesagt, nur über umfassende Prüfungen. Da reicht es eben gerade auch bei den beschriebenen Fällen wohl nicht aus, wenn man die Aufenthaltszeiten kennt. Und ja natürlich ist das bei Personen, die ihren Hauptwohnsitz die letzten zehn Jahre nicht mehr gesehen haben oder die vielleicht einmal im Monat nach Graz-Umgebung fahren, wahrscheinlich etwas anderes, aber der klassische "Student vom Lande" kommt nun Mal in den unterschiedlichsten Ausführungen.

Und im übrigen sollte auch der Fakt, dass jemand auch noch in Wien studiert und das Semesterticket hat, noch immer nicht den Lebensmittelpunkt definieren. Dementsprechend ist der Vorschlag, dass man jetzt bei dieser Gruppe zum Prüfen anfängt, der wohl diese Diskussion in diese Richtung gelenkt hat, nicht sinnvoll. (Den entsprechenden Vorschlag findet man im übrigen zum Beispiel einmal hier:
Wien könnte die Studenten,die nicht in Wien hauptgemeldet sind und das volle Semesterticket haben wollen, nach dem Meldegesetz abstrafen, im Wiederholungsfall mit steigender Strafhöhe.
)
Wenn man prüft, dann sollte man das entweder gleich ordentlich tun oder gar nicht und dann wird eben auch herauskommen, dass es genug Leute gibt, die das Semesterticket für Nicht-Wiener rechtmäßig haben. Das wäre also nicht unbedingt die Lösung für die Probleme mit dem Verkauf der Semestertickets die durch dieses Urteil entstehen könnten.


Und das heißt jetzt noch immer nicht, dass ich dieses Urteil für wirklich sinnvoll halte. Der Hauptwohnsitz, auch nachdem er veränderlich ist, kann in begründeten Fällen durchaus als Differenzierungsgrund herhalten. Es passiert ja bei diversen Wahlen, Förderungen oder zum Beispiel dem Parkpickerl nichts anderes. Und Gründe gäbe es wohl genug, beispielsweise die Verluste der Stadt, die ja die Öffis mitfinanzieren muss, wenn man nicht hauptwohnsitzgemeldet ist oder das vermeintlich größere Interesse von Hauptwohnsitzenden an ihrem Lebensmittelpunkt billig von A nach B zu kommen.

Aber dafür hätten vermutlich die Wiener Linien von vornherein besser begründen müssen, wieso man das Verkaufssystem jetzt genau so aufzieht. Oder man hätte es vielleicht wie im Vorschlag von Gast1090 gemacht:
Einfacher wäre es doch, das Semesterticket kostet einheitlich für alle € 150,00 und denen in Wien hauptgemeldeten Studenten vergütet die Stadt Wien - auf Antrag - € 75,00??
Die Stadt Wien kann die Förderungen wohl auch einfacher begründen, nachdem sie die ist, die den Schaden durch Nichthauptwohnsitzer hat und wohl auch eher die ist, die Interesse daran hat, dass ihre Einwohner vor allen anderen einfachen Zugang zu den Öffis haben.

Nulltarif

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Re: Semesterticket - Wr. Linien verurteilt
« Antwort #25 am: 21. September 2022, 16:10:49 »
Gemeinden mit einem hohen Anteil an Zweitwohnsitzen haben generell das Problem, dass sie auch für diese die Infrastruktur bereitstellen müssen, aber keine Bundesmittel dafür erhalten. Es wird daher der Ruf nach Abgaben dafür allgemein immer lauter, ebenso wie nach Abgaben für Wohnungs-Leerstand. Diese Themen werden in absehbarer Zeit geklärt werden müssen, aber sicher nicht über Studentinnen- und Studenten-Tarife der Wiener Linien.
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mike1163

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Re: Semesterticket - Wr. Linien verurteilt
« Antwort #26 am: 21. September 2022, 20:28:58 »
Es war übrigens nach Einführung des Online Semestertickets problemlos möglich als Nicht Wiener die günstige Wiener Variante zu kaufen, man musste im Online Shop lediglich eine Wiener Adresse hinterlegen und fertig.

Klingelfee

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Re: Semesterticket - Wr. Linien verurteilt
« Antwort #27 am: 09. Januar 2023, 12:53:53 »
Seit heute auf der Homepage

Wiener Linien gleichen Preis für Semesterkarte an
Ab 16. Jänner können alle Studierenden unter 26 die Semesterkarte für das Sommersemester 2023 zum einheitlichen Preis kaufen.

Mit der Tarifgestaltung der Semesterkarte in Wien haben sich vergangenes Jahr bereits verschiedene Gerichte beschäftigt. Die Rechtsauslegung in dieser Angelegenheit ist mehrdeutig: Das Bezirksgericht für Handelssachen stellte erst im Frühjahr 2022 laut rechtskräftigem Urteil keine Ungleichbehandlung fest. Das Landesgericht Wien urteilte im September 2022 hingegen entgegengesetzt. Derzeit laufen weitere Verfahren in dieser Causa.

Verkauf startet am 16. Jänner 2023
In Folge des jüngsten Einzelurteils gleichen die Wiener Linien nun die Tarife für die Semesterkarte an. Unabhängig vom Hauptwohnsitz können alle Studierenden bis 26 Jahre die Karte für das Sommersemester 2023 online um 75 Euro und in den Info- und Ticketstellen um 78 Euro kaufen. Der Verkauf startet am 16. Jänner 2023. Das Ticket ist von 1. Februar bis einschließlich 30. Juni 2023 gültig.

Die Wiener Linien bitten um Verständnis, dass wir aufgrund der aktuell noch laufenden Gerichtsverfahren derzeit keine näheren Informationen zum Thema Refundierung geben können. Sobald es diesbezüglich eine Klärung gibt, werden wir über die weiteren Schritte informieren.
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