Ist das nicht eher (theoretisch) ein Problem für den Straßenbahnfahrer? So bezüglich wo darf er Freigabe geben ...
Wenn der Betrieb seinen Bediensteten mitteilt, dass die Betriebsvorschriften geändert wurden, ist das für die Mitarbeiter verpflichtend. Ausgenommen diese "Änderung" würde von ihm eine Gesetzesverletzung verlangen, da sollte er eigentlich stutzig werden. Dass der Betrieb säumig ist und diese Änderung nicht korrekt der Behörde zur Kenntnis bringt (–> bescheidmäßige Kenntnisnahme bzw. Genehmigung seitens der Behörde), kann dem Bediensteten wurscht sein, allfällige juristische Konsequenzen müsste der Betrieb(sleiter) tragen. Ausgenommen eben der Fall, wo der Bedienstete in Befolgung einer Anweisung ein Gesetz übertritt, das darf er natürlich nicht bzw. müsste er ebenfalls rechtliche Folgen gewärtigen.
Früher wurden Änderungen/Ergänzungen mit Dienstaufträgen bekanntgegeben, in denen auch die entsprechende Aktenzahl und das Datum des Bescheides angeführt war, mit dem (eher selten befolgten
) Auftrag, das in den eigenen Unterlagen auszubessern. Eisenbahn-Betriebsvorschriften sind natürlich rechtsverbindlicher Bestand (mit allen Folgen!), werden jedoch, im Gegensatz zu Gesetz & Co, nicht amtlich kundgemacht, sondern den Bediensteten im Zuge der Informationspflicht des Dienstgebers nahegebracht.
Sei es, wie es sei. Allfällige Konsequenzen muss
nicht der (kleine) Dienstnehmer befürchten, sondern der Betriebsleiter oder seine beauftragten Vertreter.