Autor Thema: Türen, Zebrastreifen, Ampeln...  (Gelesen 22450 mal)

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Re: Türen, Zebrastreifen, Ampeln...
« Antwort #15 am: 16. Januar 2019, 11:01:32 »
Ah, ok, danke. Ich war vom "Vorrang" irritiert, denn diesen gibt es für Fußgänger nicht.

Im Gesetz natürlich nicht, aber umgangssprachlich hat der Fußgänger am Zebrastreifen sehr wohl Vorrang. ;)
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luki32

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Re: Türen, Zebrastreifen, Ampeln...
« Antwort #16 am: 16. Januar 2019, 12:10:21 »
Vorrang beim Abbiegen gegenüber Fußgängern.

Hä? Was meinst du damit?

Wenn du mit dem Auto abbiegst mußt du den ebenfalls Grün habenden Fußgänger gehen lassen, ein Schienenfahrzeug laut StVO nicht.
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Re: Türen, Zebrastreifen, Ampeln...
« Antwort #17 am: 16. Januar 2019, 18:56:08 »
(...)
Bestes Beispiel ist die Gegenverkehrsregel an zwei sehr markanten Stellen in Wien: Die Schleife vom 9er in Gersthof (die Gegenverkehrsregel nimmt dort der Bim den Vorrang und die Fahrer halten sich auch dran) (...)
Wo innerhalb der Schleife in Gersthof hat der 9er bitte Nachrang gegenüber dem (Gegen)verkehr? ???
  • Die Kreuzung Wallrißstraße/Schöffelgasse hat eine Stoptafel für die aus der Wallrißstraße entgegenkommenden Fahrzeuge.
  • Die Kreuzung Schöffelgasse/Herbeckstraße hat ein „Vorrang geben“ in der Herbeckstraße Richtung stadtauswärts und eine Stoptafel in der Schöffelgasse gegenüber der Schleifenausfahrt.
  • Bei der Kreuzung Salierigasse/Herbeckstraße hat die Herbeckstraße ebenfalls ein „Vorrang geben“ Richtung stadtauswärts und die Vorrangstraße ist im Verlauf Herbeckstraße-Salierigasse beschildert, also dem Verlauf der Gleise entsprechend.
  • Bei der Kreuzung Salierigasse/Wallrißstraße gibt es keinen Gegenverkehr.
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aphrodite

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Re: Türen, Zebrastreifen, Ampeln...
« Antwort #18 am: 19. Januar 2019, 20:29:25 »
Ja die Kreuzung Salierigasse/Herbeckstraße meinte ich (stadtauswärts als Auto). Bin schon länger nicht dort gefahren da ich nicht mehr in Wien wohne. Persönlich weiss ich, dass von 1988 bis 2001 dort kein Stopp und kein Vorrang geben stand. Was seit damals passiert ist, kann ich nicht sagen.

Die Kreuzung im 3. funktioniert als Beispiel natürlich nur wenn die Ampel nicht geschaltet ist, was dort recht häufig passiert ist wenn die Rettung ausfährt. (Mein Letztstand ist 2008).

Die (bescheuerte) Fussgänger Regel (die auch erst sehr spät in die STVO kam) hab ich aussen vor gelassen, da ich ja nur das Beispiel im motorisierten Verkehr bringen wollte.

lg
Manfred
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Re: Türen, Zebrastreifen, Ampeln...
« Antwort #19 am: 19. Januar 2019, 21:37:33 »
Dort (3. Bezirk) ist aber auch eine geregelte Kreuzung, also haben die Tramwayfahrer nicht ganz so unrecht.
Und der 6er, der vom Reumannplatz die Fußgängerzone Richtung Simmering verlässt ...?

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Re: Türen, Zebrastreifen, Ampeln...
« Antwort #20 am: 19. Januar 2019, 21:44:31 »
Die (bescheuerte) Fussgänger Regel (die auch erst sehr spät in die STVO kam) hab ich aussen vor gelassen, da ich ja nur das Beispiel im motorisierten Verkehr bringen wollte.
Was ist an der Fußgänger-Regel (welche genau?) bescheuert?
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aphrodite

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Re: Türen, Zebrastreifen, Ampeln...
« Antwort #21 am: 19. Januar 2019, 21:54:37 »
jedes Kind lernt von kleinauf, dass man bei einem Zebrastreifen - auch wenn es (k)eine Ampel gibt - gehen darf und soll. Die Ausnahme für Schienenfahrzeuge ist idiotisch für Fussgänger und das Problem wäre mit einer intelligenten Ampelschaltung auch leicht gelöst (Beispiel Amsterdam - da ist die kleinste Gasse echt sinnvoll mit Ampeln für den Vorrang der Bim geregelt).

Ich finde diese Ausnahme nicht sinnvoll für ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr.
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aphrodite

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Re: Türen, Zebrastreifen, Ampeln...
« Antwort #22 am: 19. Januar 2019, 21:59:24 »
Dort (3. Bezirk) ist aber auch eine geregelte Kreuzung, also haben die Tramwayfahrer nicht ganz so unrecht.
Und der 6er, der vom Reumannplatz die Fußgängerzone Richtung Simmering verlässt ...?

Gute Frage... Da war ich viel unterwegs aber vor meinem Führerschein. Kann ich echt nicht sagen wie das dort war/ist. Generell ist es komplett egal wer mit welchem Gefährt auch immer aus einer Fussgängerzone kommt (ausser Einsatzfahrzeugen im Einsatz): der der rausfährt, kommt aus dem ruhenden Verkehr und hat Wartepflicht gegenüber allen anderen - auch wenn es zB eine Einfahrerlaubnis für Lieferfahrten zu bestimmten Uhrzeiten geben würde.
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Re: Türen, Zebrastreifen, Ampeln...
« Antwort #23 am: 19. Januar 2019, 22:01:58 »
Ah, die Ausnahme (ich dachte, du meinst den Autoverkehr und die Fußgänger).

Genau deshalb werden in Wien ja keine Zebrastreifen über Straßenbahngleise markiert (außer bei Haltestellen). Wie intuitiv das für die Benutzer ist, wenn beidseitig bis zu einer Verkehrsinsel Zebrastreifen vorhanden sind, steht auf einem anderen Blatt. ::)
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haidi

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Re: Türen, Zebrastreifen, Ampeln...
« Antwort #24 am: 20. Januar 2019, 00:19:58 »
Generell ist es komplett egal wer mit welchem Gefährt auch immer aus einer Fussgängerzone kommt (ausser Einsatzfahrzeugen im Einsatz): der der rausfährt, kommt aus dem ruhenden Verkehr und hat Wartepflicht gegenüber allen anderen - auch wenn es zB eine Einfahrerlaubnis für Lieferfahrten zu bestimmten Uhrzeiten geben würde.
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Ferry

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Re: Türen, Zebrastreifen, Ampeln...
« Antwort #25 am: 21. Januar 2019, 08:37:54 »
jedes Kind lernt von kleinauf, dass man bei einem Zebrastreifen - auch wenn es (k)eine Ampel gibt - gehen darf und soll.

Jedes Kind lernt aber auch, dass man vor dem Begehen eines Zebrastreifens links und rechts schauen soll - speziell, wenn es keine Ampel gibt. Und dass man, wenn man Gleise quert, ganz besonders genau schauen und eine Straßenbahn immer zuerst fahren lassen soll. Zumindest meine Kinder haben das so gelernt.

Zitat von: Aphrodite
Ich finde diese Ausnahme nicht sinnvoll für ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr.

Der Grund dafür dürfte wohl darin liegen, dass die Straßenbahn eine größere Masse und damit bei gleicher Geschwindigkeit einen wesentlich längeren Bremsweg hat. Wenn kurz vor einem herannahenden Straßenbahnzug jemand über den Zebrastreifen läuft, dann wird es der Fahrer trotz sofortiger Reaktion und bester Absicht in vielen Fällen nicht schaffen, den Zug vor dem Zebrastreifen zum Stehen zu bringen. Und damit er - abgesehen von dem persönlichen Schock, jemanden niedergestoßen und u.U. schwer verletzt zu haben - nicht auch noch rechtliche Probleme bekommt, gibt es diese durchaus sinnvolle - und absolut nicht "bescheuerte" - Regel.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

haidi

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Re: Türen, Zebrastreifen, Ampeln...
« Antwort #26 am: 21. Januar 2019, 10:42:33 »
Jedes Kind lernt aber auch, dass man vor dem Begehen eines Zebrastreifens links und rechts schauen soll - speziell, wenn es keine Ampel gibt. Und dass man, wenn man Gleise quert, ganz besonders genau schauen und eine Straßenbahn immer zuerst fahren lassen soll. Zumindest meine Kinder haben das so gelernt.
Den meisten ist diese Ausnahme unbekannt, auch ich bin erst durch das Forum drauf gekommen.
Zitat von: Aphrodite
Bei Kindern gibt es das Problem, dass wenn sie am Fahrbahnrand vor dem Zebrastreifen stgeh
Ich finde diese Ausnahme nicht sinnvoll für ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr.
Der Grund dafür dürfte wohl darin liegen, dass die Straßenbahn eine größere Masse und damit bei gleicher Geschwindigkeit einen wesentlich längeren Bremsweg hat. Wenn kurz vor einem herannahenden Straßenbahnzug jemand über den Zebrastreifen läuft, dann wird es der Fahrer trotz sofortiger Reaktion und bester Absicht in vielen Fällen nicht schaffen, den Zug vor dem Zebrastreifen zum Stehen zu bringen. Und damit er - abgesehen von dem persönlichen Schock, jemanden niedergestoßen und u.U. schwer verletzt zu haben - nicht auch noch rechtliche Probleme bekommt, gibt es diese durchaus sinnvolle - und absolut nicht "bescheuerte" - Regel.
Nun, existierte diese Ausnahme nicht, dann dürfte sich der Straßenbahnfahrer dem Zebrastreifen nur so schnell nähern, dass er anhalten kann wenn jemand die Fahrbahn queren will - selbiges gilt auch für Autofahrer. Der Bremsweg spielt dann abgesehen von der Annäherungsgeschwindigkeit keine Rolle.
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hema

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Re: Türen, Zebrastreifen, Ampeln...
« Antwort #27 am: 21. Januar 2019, 12:41:51 »
Sei froh, dass es so ist, wie würdest du sonst wem, speziell Kindern, erklären, dass es Stellen gibt, wo du Gleise "ungeschaut" queren kannst und woanders nicht!? Außerdem sagt der § 28(2) der StVO sowieso "Unmittelbar vor und unmittelbar nach dem Vorüberfahren eines Schienenfahrzeuges dürfen die Gleise nicht überquert werden."!
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Ferry

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Re: Türen, Zebrastreifen, Ampeln...
« Antwort #28 am: 21. Januar 2019, 14:31:45 »
Sei froh, dass es so ist, wie würdest du sonst wem, speziell Kindern, erklären, dass es Stellen gibt, wo du Gleise "ungeschaut" queren kannst und woanders nicht!? Außerdem sagt der § 28(2) der StVO sowieso "Unmittelbar vor und unmittelbar nach dem Vorüberfahren eines Schienenfahrzeuges dürfen die Gleise nicht überquert werden."!

Ist da nicht nur vom "Befahren des Gleise" die Rede?
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hema

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Re: Türen, Zebrastreifen, Ampeln...
« Antwort #29 am: 21. Januar 2019, 15:00:16 »
Zitat von: StVO - § 28.
(2) Sofern sich aus den Bestimmungen des § 19 Abs. 2 bis 6 über den Vorrang nichts anderes ergibt,
haben beim Herannahen eines Schienenfahrzeuges andere Straßenbenützer die Gleise jedenfalls so rasch
wie möglich zu verlassen, um dem Schienenfahrzeug Platz zu machen; beim Halten auf Gleisen müssen
die Lenker während der Betriebszeiten der Schienenfahrzeuge im Fahrzeug verbleiben, um dieser
Verpflichtung nachkommen zu können. Unmittelbar vor und unmittelbar nach dem Vorüberfahren eines
Schienenfahrzeuges dürfen die Gleise nicht überquert werden.
Bodenmarkierungen für das Einordnen der
Fahrzeuge vor Kreuzungen sind ungeachtet der Bestimmungen dieses Absatzes zu beachten.
Bodenschwellen oder ähnliche bauliche Einrichtungen, die entlang von Gleisen angebracht sind, dürfen
nicht überfahren werden.
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