Autor Thema: Streckenhöchstgeschwindigkeiten  (Gelesen 11292 mal)

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13er

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Streckenhöchstgeschwindigkeiten
« am: 06. Januar 2011, 00:34:13 »
... im Jahre 1999.

(Angaben ohne Gewähr!)
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

Ustrab

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Re: Streckenhöchstgeschwindigkeiten
« Antwort #1 am: 06. Januar 2011, 00:37:28 »
sagst ma die Quelle ??

13er

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Re: Streckenhöchstgeschwindigkeiten
« Antwort #2 am: 06. Januar 2011, 00:38:52 »
sagst ma die Quelle ??
Ja, sicher. Sorry, wollte ich eh dazuschreiben: H.H. Heider.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

Ustrab

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Re: Streckenhöchstgeschwindigkeiten
« Antwort #3 am: 06. Januar 2011, 00:43:36 »
sagst ma die Quelle ??
Ja, sicher. Sorry, wollte ich eh dazuschreiben: H.H. Heider.
Danke !
Da müß ma  korrigieren.  8)

13er

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Re: Streckenhöchstgeschwindigkeiten
« Antwort #4 am: 06. Januar 2011, 00:46:04 »
Da müß ma  korrigieren.  8)
Zweifellos! Die Liste ist wie gesagt schon ~12 Jahre alt :)
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

E2

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Re: Streckenhöchstgeschwindigkeiten
« Antwort #5 am: 06. Januar 2011, 00:48:26 »
Schau an, was es nicht alles gibt  ;)

Nicht schlecht sowas.

hema

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Re: Streckenhöchstgeschwindigkeiten
« Antwort #6 am: 06. Januar 2011, 02:50:17 »
Da müß ma  korrigieren.  8)
Zweifellos! Die Liste ist wie gesagt schon ~12 Jahre alt :)
In der Liste stimmt einiges nicht (hat sicher auch damals nicht gestimmt), was wir hier aber bestenfalls anführen oder auflisten können, sind die gemäß "Usus" einzuhaltenden Geschwindigkeiten. Es ist, aufgrund des Schlendrians der letzten Jahr(zehnt)e und des sorglosen Umgangs mit der Rechtsmaterie, gar nicht so einfach rechtsverbindliche Angaben für alle Stellen im Netz zu machen. Für die meisten Streckenabschnitte ist die Situation natürlich schon eindeutig, einfach weil sich dort seit längerer Zeit nichts geändert hat und es unzweifelhafte alte Angaben gibt.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

95B

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Re: Streckenhöchstgeschwindigkeiten
« Antwort #7 am: 06. Januar 2011, 09:19:44 »
sagst ma die Quelle ??
Ja, sicher. Sorry, wollte ich eh dazuschreiben: H.H. Heider.
Etwas präziser: HHH in Fischmeister, Rollinger: 134 Jahre Oberbau in Wien.

In der Liste stimmt einiges nicht (hat sicher auch damals nicht gestimmt), was wir hier aber bestenfalls anführen oder auflisten können, sind die gemäß "Usus" einzuhaltenden Geschwindigkeiten. Es ist, aufgrund des Schlendrians der letzten Jahr(zehnt)e und des sorglosen Umgangs mit der Rechtsmaterie, gar nicht so einfach rechtsverbindliche Angaben für alle Stellen im Netz zu machen.
Sind die vom Betrieb festgelegten Geschwindigkeiten überhaupt irgendwie rechtsverbindlich (im Sinne einer Streckenkonzession o. ä.)? Kann man z. B. einem Fahrer einen Strick daraus drehen, wenn er mit 50 durch die Kaiserstraße rauscht und einen Pkw abschießt? Vermutlich ja, aber ich würde eher meinen, dass hier generell die "nicht angepasste" Geschwindigkeit zum Tragen kommt (und 50 sind in der engen Kaiserstraße definitiv zu viel) als irgendeine interne Richtlinie der WL.
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Ferry

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Re: Streckenhöchstgeschwindigkeiten
« Antwort #8 am: 06. Januar 2011, 17:29:10 »
Kann man z. B. einem Fahrer einen Strick daraus drehen, wenn er mit 50 durch die Kaiserstraße rauscht und einen Pkw abschießt? Vermutlich ja, aber ich würde eher meinen, dass hier generell die "nicht angepasste" Geschwindigkeit zum Tragen kommt (und 50 sind in der engen Kaiserstraße definitiv zu viel) als irgendeine interne Richtlinie der WL.
Im Sinne der StVO wird man den Fahrer wohl nicht belangen können, da es ja keine entsprechenden Verkehrszeichen gibt - es wird also zu keinem Verwaltungsverfahren kommen. Betriebsintern kann und wird man ihn natürlich sehr wohl belangen, weil er eine betriebsinterne Vorschrift - das Überschreiten der vom Betrieb für diese Strecke festgelegten Höchstgeschwindigkeit - missachtet hat.

Aber kein Fahrer mit Verstand wird sich in der Kaiserstraße mit einen 50er runterlassen!
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

Wattman

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Re: Streckenhöchstgeschwindigkeiten
« Antwort #9 am: 23. Januar 2011, 14:53:33 »
Im Sinne der StVO wird man den Fahrer wohl nicht belangen können, da es ja keine entsprechenden Verkehrszeichen gibt

Das ist eben die Frage. Wie weiter oben schon geschrieben wurde, kannst du auch mit dem PKW bestraft werden wegen "nicht angepasster Geschwindigkeit", und zwar auch dann, wenn du die angeschriebene Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten hast. Mir selbst ist so ein Fall bekannt, wo ein Lenker mit dieser Begründung eine Mitschuld (mit der Konsequenz "vorbestraft"!) ausfasste, weil er im Stadtgebiet mit ca. 40km/h einen Besoffenen erwischt hat. Außer der Ortstafel war dabei keine Geschwindigkeitsbeschränkung ausgewiesen. Das ganze passierte übrigens vor Jahren in Linz.

Umso mehr erscheint es daher denkbar, in so einem Falle als Straßenbahnfahrer verurteilt zu werden.

hema

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Re: Streckenhöchstgeschwindigkeiten
« Antwort #10 am: 23. Januar 2011, 16:47:31 »

Umso mehr erscheint es daher denkbar, in so einem Falle als Straßenbahnfahrer verurteilt zu werden.
In einem Strafverfahren infolge eines Unfalls kann natürlich jeder bestraft werden, der als Unfallverursacher erkannt wird und dem ein ausreichendes Maß an Verschulden nachgewiesen werden kann, hier geht es jedoch um eine Verwaltungsstrafe gem StVO wegen möglicherweise überhöhter Geschwindigkeit einer Straßenbahn. Die jeweils auf einer Strecke/einem Abschnitt/einer Anlage gültigen (Höchst-)Geschwindigkeiten werden aber eisenbahnrechtlich festgelegt (vom Betrieb erstellt und der Behörde zur bescheidmäßigen Genehmigung vorgelegt) und unterliegen daher nicht der StVO!

Nur wo auf einer Straße wegen Bauarbeiten oder dgl. die Geschwindigkeit (temporär) per Verkehrszeichen unter das dort sonst übliche Maß herabgesetzt wird, muss sich eine, die betreffende Fahrbahn mitbenützende, Straßenbahn lt. DV-Strab an diese Vorgabe halten.



Anm.: Auch das "Immissionsschutzgesetz Luft" gilt eigentlich nicht für Straßenbahnen, weil sie nicht über Verbrennungskraftmotoren verfügen (genausowenig für Radfahrer, Fiaker etc.), wobei sich diese Tatsache interessanterweise nie bis zu den WiLi-Gewaltigen durchgesprochen hat.  8)
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

Wattman

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Re: Streckenhöchstgeschwindigkeiten
« Antwort #11 am: 23. Januar 2011, 18:37:15 »
Die jeweils auf einer Strecke/einem Abschnitt/einer Anlage gültigen (Höchst-)Geschwindigkeiten werden aber eisenbahnrechtlich festgelegt (vom Betrieb erstellt und der Behörde zur bescheidmäßigen Genehmigung vorgelegt) und unterliegen daher nicht der StVO!

Auch wenn die Strecke im Straßenplanum verläuft (kein eig. Gleiskörper)?

Anm.: Auch das "Immissionsschutzgesetz Luft" gilt eigentlich nicht für Straßenbahnen, weil sie nicht über Verbrennungskraftmotoren verfügen (genausowenig für Radfahrer, Fiaker etc.), wobei sich diese Tatsache interessanterweise nie bis zu den WiLi-Gewaltigen durchgesprochen hat.  8)

Das wäre meine nächste Frage gewesen:
es ist noch gar nicht so lange her, da hat man im Übereifer den Feinstaub-50er für den Straßenverkehr auch auf die Straßenbahn angewendet. Meines Wissens wurde das aber zurückgenommen - stimmt das?

luki32

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Re: Streckenhöchstgeschwindigkeiten
« Antwort #12 am: 23. Januar 2011, 19:26:25 »
Die jeweils auf einer Strecke/einem Abschnitt/einer Anlage gültigen (Höchst-)Geschwindigkeiten werden aber eisenbahnrechtlich festgelegt (vom Betrieb erstellt und der Behörde zur bescheidmäßigen Genehmigung vorgelegt) und unterliegen daher nicht der StVO!

Auch wenn die Strecke im Straßenplanum verläuft (kein eig. Gleiskörper)?

Da gilt natürlich die Geschwindigkeitsbegrenzung bzw. die im Ortsgebiet höchstzulässige Geschwindigkeit.

Anm.: Auch das "Immissionsschutzgesetz Luft" gilt eigentlich nicht für Straßenbahnen, weil sie nicht über Verbrennungskraftmotoren verfügen (genausowenig für Radfahrer, Fiaker etc.), wobei sich diese Tatsache interessanterweise nie bis zu den WiLi-Gewaltigen durchgesprochen hat.  8)

Das wäre meine nächste Frage gewesen:
es ist noch gar nicht so lange her, da hat man im Übereifer den Feinstaub-50er für den Straßenverkehr auch auf die Straßenbahn angewendet. Meines Wissens wurde das aber zurückgenommen - stimmt das?

Siehe oben, daher hat man die "60km/h gilt nur für Straßenbahn" aufgestellt.

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HLS

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Re: Streckenhöchstgeschwindigkeiten
« Antwort #13 am: 24. Februar 2013, 16:01:47 »
Ich habe mal eine Frage bzgl. des neuen 26er und seiner Hochtrasse.

Stimmt es, dass man dort dann 70kmh fahren darf? Wenn das der Fall sein sollte, mit welcher Fahrzeugtype sollte das bitte funktionieren?
Die Ex dürfen nur 60kmh und die Ulfe sind auf 60kmh gedrosselt. Würde man dann den Ex eine Sondergenehmigung zu Teil werden lassen und würden dann die Ulfe dementsprechend anpassen, dass sie erst bei 70kmh abregeln?
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

Linie 41

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Re: Streckenhöchstgeschwindigkeiten
« Antwort #14 am: 24. Februar 2013, 18:41:06 »
Viel 70 wird man dort ohnehin nicht fahren können. Eine Haltestelle oben und der Schaß mit den Eigenkreuzungen. Da mußt Du froh sein, wenn die überhaupt den 60er packen.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.