Autor Thema: Kölner Züge der Badnerbahn  (Gelesen 6889 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

95B

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 36090
  • Anti-Klumpert-Beauftragter
Re: Kölner Züge der Badnerbahn
« Antwort #15 am: 15. November 2021, 16:05:09 »
Der hier erwähnte Bestandschutz ist ja nirgends belegt, sondern bestenfalls eine Vermutung. ;)
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14471
Re: Kölner Züge der Badnerbahn
« Antwort #16 am: 15. November 2021, 16:19:23 »
Die Straßenbahnverordnung 1999 galt ab 1. Jänner, wobei im § 64 Übergangsbestimmungen festgelegt wurden, die jedoch nicht den § 54 Abs. 8 (Bremslichter) betreffen.

Im § 66 findet sich
Zitat
... treten .... die übrigen Bestimmungen dieser Verordnung mit 1. Juli 2000 in Kraft.
Die Kölner hätten, wären sie zu dieser Zeit noch im Betrieb gewesen, mit 1.7.2000 auf 2 rote Bremslichter umzurüsten gewesen, hätten also noch 6 Monate "Bestandschutz) gehabt.

Anmerkung: Was hat das Forum gegen Absatz 8, der bei dieser Schreibweise - [] entspricht () - § 54 [8] zu § 54 (8) führt :)
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Sonderwagen

  • Fahrer
  • ***
  • Beiträge: 291
Re: Kölner Züge der Badnerbahn
« Antwort #17 am: 15. November 2021, 16:52:21 »
Anmerkung: Was hat das Forum gegen Absatz 8, der bei dieser Schreibweise - [] entspricht () - § 54 [8] zu § 54 (8) führt :)
Das Forum hat nix dagegen. Man muss beim Antworten das Hakerl "Keine Smileys benutzen" anklicken.

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16386
Re: Kölner Züge der Badnerbahn
« Antwort #18 am: 15. November 2021, 19:35:18 »
Nur, dass die Badner Bahn kein Straßenbahnbetrieb ist und damit ihre Fahrzeuge nicht (oder nur bedingt) unter Die Straßenbahnverordnung fallen!  ;)
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

Katana

  • Verkehrsführer
  • *
  • Beiträge: 2167
Re: Kölner Züge der Badnerbahn
« Antwort #19 am: 15. November 2021, 19:48:55 »
Nur, dass die Badner Bahn kein Straßenbahnbetrieb ist und damit ihre Fahrzeuge nicht (oder nur bedingt) unter Die Straßenbahnverordnung fallen!  ;)
Dass sie Bremslichter hat, hat aber sicher mit der Straßenbahnverordnung zu tun. Deine Anmerkung ist im konkreten Fall fehl am Platz.

T1

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 5297
Re: Kölner Züge der Badnerbahn
« Antwort #20 am: 15. November 2021, 20:25:03 »
Nur, dass die Badner Bahn kein Straßenbahnbetrieb ist und damit ihre Fahrzeuge nicht (oder nur bedingt) unter Die Straßenbahnverordnung fallen!  ;)
??? ??? ???

Halbstarker

  • RBL-Disponent
  • ***
  • Beiträge: 1903
  • The Streetcar strikes back!
Re: Kölner Züge der Badnerbahn
« Antwort #21 am: 16. November 2021, 06:26:23 »
Natürlich müssen die WLB-Fahrzeuge wegen der Abschnitte mit straßenbahnmäßigem Betrieb (Wien Oper - Schedifkaplatz und Baden Leesdorf - Baden Josefsplatz) die StrabVO erfüllen.

Das mit dem Bestandsschutz war nur eine Annahme von mir.  :luck: für mich.
Ceterum censeo autocineta omnibus delenda esse!