Autor Thema: ULF-Blinker  (Gelesen 16450 mal)

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roadrunner

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Re: ULF-Blinker
« Antwort #15 am: 15. Mai 2012, 20:08:56 »
In Anlehnung an §41. Es steht eigentlich nirgends eine Entfernungs- oder Meterangabe. Also warum nicht am ersten und letzten Modul. Vielleicht kann man die bereits getesteten LED Blinker dahingehend adaptieren, dass sie gänzlich orange und nicht schrill weiß sind. Außerdem würde ich mich mit einem (mittig oder oben) begnügen. Damit fällt die leidige Seitenspiegelproblematik auch weg.

martin8721

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Re: ULF-Blinker
« Antwort #16 am: 16. Mai 2012, 12:25:20 »
StrabVO:
Zitat
§ 41. Warn- und Verständigungseinrichtungen

(2) Fahrzeuge straßenabhängiger Bahnen sind mit Fahrtrichtungsanzeigern auszurüsten. Diese müssen mindestens an beiden
Längsseiten vorne und hinten vorhanden und so angeordnet sein, dass sie von allen Verkehrsteilnehmern leicht und eindeutig
wahrgenommen werden können.
Bei einem 24Meter-Fahrzeug (A/A1) ist 3 Meter nach der Wagenmitte wohl kaum als "hinten" zu definieren, nicht mit viel Phantasie!

Da frag ich mich grade: Wie ist denn das bei den alten Ulfen? Verstoßen die dann gegen die StrabVO? Die haben ihre seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger ja nur vorne.  ???

haidi

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Re: ULF-Blinker
« Antwort #17 am: 16. Mai 2012, 13:01:29 »
Von der notwendigen Erkennbarkeit her genügen Blinker am Bug, am Heck und ein Mal vorne an der Seitenwand (damit parallel fahrende Autofahrer den Abbiegewillen erkennen können). Seitlich hinten sind sie unnötig.

Hannes
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hema

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Re: ULF-Blinker
« Antwort #18 am: 16. Mai 2012, 14:36:45 »

Da frag ich mich grade: Wie ist denn das bei den alten Ulfen? Verstoßen die dann gegen die StrabVO? Die haben ihre seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger ja nur vorne.  ???
Die sind vor dem Juni 2000 zugelassen worden, so wie E1 und E2.



Von der notwendigen Erkennbarkeit her genügen Blinker am Bug, am Heck und ein Mal vorne an der Seitenwand (damit parallel fahrende Autofahrer den Abbiegewillen erkennen können). Seitlich hinten sind sie unnötig.

Hannes
Von der gesetzlichen Bestimmung her ist es aber genau umgekehrt, da sind die Blinker an den Längsseiten (vorne und hinten) als Mindestausstattung vorgeschrieben.  ;)
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

158er

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Re: ULF-Blinker
« Antwort #19 am: 16. Mai 2012, 14:53:41 »
Da frag ich mich grade: Wie ist denn das bei den alten Ulfen? Verstoßen die dann gegen die StrabVO? Die haben ihre seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger ja nur vorne.  ???
Die sind vor dem Juni 2000 zugelassen worden, so wie E1 und E2.
Ab 639 haben die B eh auch hinten seitliche Fahrtrichtungsanzeiger. Bei den A ab 12 (sowie 1)

roadrunner

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Re: ULF-Blinker
« Antwort #20 am: 06. August 2012, 18:15:39 »
Heute am 9er ein A mit oben alter Blinker und unten LED Blinker! Ich war so verblüfft ob der Häßlichkeit,  :o dass ich die Nummer und ein Foto völlig vergessen habe.

edit: Es ist der A 24

95B

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Re: ULF-Blinker
« Antwort #21 am: 06. August 2012, 19:06:09 »
Heute am 9er ein A mit oben alter Blinker und unten LED Blinker! Ich war so verblüfft ob der Häßlichkeit,  :o dass ich die Nummer und ein Foto völlig vergessen habe.
Das ist Absicht. Da nur der untere Blinker an den Autospiegeln streifen kann, wird auch nur der untere Blinker getauscht. Welche Optik das erzeugt, ist wie üblich wurscht. Das weiße Plastiktrumm der Blinkerabdeckung ist ja für sich schon ein schändliches Schauspiel schauriger Scheußlichkeit.
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roadrunner

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Re: ULF-Blinker
« Antwort #22 am: 06. August 2012, 19:51:03 »
Das weiße Plastiktrumm der Blinkerabdeckung ist ja für sich schon ein schändliches Schauspiel schauriger Scheußlichkeit.

Wenn sie statt weiß wenigstens einen gelben Rahmen genommen hätten!  Aber .. was .. red ich da? Do kennt jo jeder kumma!  ::)

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Re: ULF-Blinker
« Antwort #23 am: 06. August 2012, 20:39:07 »
Wenn sie statt weiß wenigstens einen gelben Rahmen genommen hätten!
Ich nehme an, du meinst orangefarbenen (und nicht knallgelb wie bei den Haltestangen).
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Re: ULF-Blinker
« Antwort #24 am: 06. August 2012, 21:37:40 »
Ich nehme an, du meinst orangefarbenen (und nicht knallgelb wie bei den Haltestangen).
Na klar! mea culpa!  :-[

roadrunner

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Re: ULF-Blinker
« Antwort #25 am: 07. August 2012, 14:44:03 »
Die große Umbauaktion dürfte schon im Laufen sein. Heute am 44er und 9er alle HLS Ulf schon umgebaut. Bei näherer Betrachtung schauen die jetzt Verbauten nicht mehr ganz so häßlich aus, wie der Prototyp. Vor allem sind sie in orange gehalten.  ;)

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Re: ULF-Blinker
« Antwort #26 am: 07. August 2012, 15:07:51 »
Na bitte, das ist ja schon besser.
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Re: ULF-Blinker
« Antwort #27 am: 07. August 2012, 15:36:21 »
Naja, so hässlich finde ich diese Variante aber dann nicht. Wenn man dieses jetz auch oben so verwenden würde, würde es natürlich besser aussehen. Aber da könnte es ja wieder angebliche Probleme geben wegen der Sichtbarkeit von der Seite, deshalb sind ja die Seitenblinker soweit ausgestellt worden und nicht die ursprünglichen der ersten A & B Ulfe.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

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Re: ULF-Blinker
« Antwort #28 am: 07. August 2012, 15:57:56 »
Aber da könnte es ja wieder angebliche Probleme geben wegen der Sichtbarkeit von der Seite, deshalb sind ja die Seitenblinker soweit ausgestellt worden und nicht die ursprünglichen der ersten A & B Ulfe.
Also von der Seite ( heißt ich stehe links oder rechts,als Fußgänger oder Autofahrer, neben dem Ulf) ist die Sichtbarkeit tadellos. Anders ist es schräg von vorne oder hinten, da ist, wie heute gesehen bei Sonneneinstrahlung, die Sichtbarkeit gleich null.

95B

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Re: ULF-Blinker
« Antwort #29 am: 07. August 2012, 16:07:55 »
Anders ist es schräg von vorne oder hinten, da ist, wie heute gesehen bei Sonneneinstrahlung, die Sichtbarkeit gleich null.
Die LEDs sind, wie man am Detailfoto schön sieht, senkrecht zur Grundplatte montiert, können also nur zur Seite hin strahlen.
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