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Das Hakenkreuz als Nazi-Symbol auf Abbildungen usw.

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diogenes:
Weil mir die Frage anlässlich des Posts https://www.tramwayforum.at/index.php?topic=726.msg400615#msg400615 eingefallen ist, dachte ich mir: gleich einen neuen Fred eröffnen, das ist sauberer :)

Wie ist denn die genaue Rechtslage in solchen Fällen? In künstlerisch bedingten Fällen (Filme, die in der Nazizeit spielen, und als spezielles Beispiel die Fahnenszene in "Der Bockerer") ist es erlaubt, das Nazisymbol zu zeigen, klar (und in der Fahnenszene sogar notwendig: alles andere würde alles die Szene sinnlos machen).

Aber wie ist es mit Abbildung wie der im Post? Ich habe einige Bilder der DR-Baureihen 03 und E 19 gesehen, auf denen die Hakenkreuze herausretouschiert waren. Da war man auf der sicheren Seite, auch klar. Aber wäre es, rein rechtlich gesehen, notwendig gewesen? Bin wahrlich kein Neonazi (für Altnazi bin ich zu jung), aber ich bin da neugierig.

MK:
Nach österreichischem Recht sollte man nach Abzeichengesetz auf der sicheren Seite sein, solange man nicht das Ideengut gutheißt.

Die retuschierten Aufnahmen stammen wahrscheinlich aus Deutschland, dort ist es grundsätzlich verboten und einige Staatsanwaltschaften schießen gerne einmal über das Ziel hinaus, auch wenn eigentlich eine der Ausnahmen vorliegt.

tramway.at:
Wobei man heute anscheinend nervöser ist als vor 30 Jahren

nord22:
@diogenes: ich nehme an, dass das Wien Museum vor dem Publizieren derartige Motive im Online Archiv dies rechtlich überprüft hat.

nord22

diogenes:

--- Zitat von: nord22 am 14. Oktober 2021, 12:01:55 ---@diogenes: ich nehme an, dass das Wien Museum vor dem Publizieren derartige Motive im Online Archiv dies rechtlich überprüft hat.

nord22

--- Ende Zitat ---
Das nehme ich an, aber was sind die rechtlichen Grundlagen, das Hakenkreuz im Bild zu lassen? Das war (auch) meine Frage

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