Autor Thema: Entsetzlicher Zustand des Rollmaterials  (Gelesen 492701 mal)

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Re: Entsetzlicher Zustand des Rollmaterials
« Antwort #75 am: 19. März 2014, 18:38:24 »
Ohne jetzt ablenken zu wollen (von Vollscheiben wußte ich bis jetzt nichts): Was bedeutet der Einbau von Vollscheiben bei c4 für den Sommer (sollte das Mode werden): Fahrende Saunakästen?
Der Einbau bedeutet nichts, die c4 sind bereits fahrende Saunakästen.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

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Re: Entsetzlicher Zustand des Rollmaterials
« Antwort #76 am: 19. März 2014, 18:43:06 »
Der Einbau bedeutet nichts, die c4 sind bereits fahrende Saunakästen.

Ein Kippfenster mehr oder weniger macht da keinen Unterschied. Die Vollscheiben setzt man wahrscheinlich bloß ein, weil man keine Ersatzkippfenster mehr hat und die Vollscheiben billiger sind.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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Re: Entsetzlicher Zustand des Rollmaterials
« Antwort #77 am: 19. März 2014, 18:58:42 »
Ich bin heute mit 1364 und 1372 gefahren und beide c4 haben an dieser Stelle ebenfalls Vollverglasung statt Klappfenster. Mir scheint, dass das der Zustand ab Werk ist und jene Wagen, die dort Klappfenster haben, nachgerüstet wurden. Auch die E2+c5 haben z.T. seit ihrer Auslieferung zusätzliche Klappfenster erhalten.

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Re: Entsetzlicher Zustand des Rollmaterials
« Antwort #78 am: 20. März 2014, 18:36:44 »
Ich bin heute mit 1364 und 1372 gefahren und beide c4 haben an dieser Stelle ebenfalls Vollverglasung statt Klappfenster. Mir scheint, dass das der Zustand ab Werk ist und jene Wagen, die dort Klappfenster haben, nachgerüstet wurden.

Die erste Serie (1301-1325) wurde mit Übersetzfenstern geliefert.
Die weiteren Wagen hatten auf der linken Seite Klappfenster, rechts hingegen Vollscheiben. Erst als man links auch eine Liniensignalisierung angebracht hat, wurde dort das 3. Fenster von hinten gegen eine Vollscheibe getauscht und dafür das dortige Klappfenster rechts (in der Regel beim 1. Fenster) eingesetzt. Ein Großteil der ursprünglich mit Broseband ausgestatteten Wagen (1357-1373) hat[te] links auch beim 3. Fenster eine Vollscheibe, und dafür rechts beim 2. + 3. Fenster (also jene ohne Broseband) ein Klappfenster.

Hier die "Standardvariante" der Serie 1326-1356 (in Form von zwei zum Thread-Titel passenden Wagen ;))
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Erst in den letzten Jahren wurden dann zunehmend die Fenster recht wahllos eingebaut - etwa bei 1331, 1337, 1352 oder 1357:
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Ganz besonders intelligent war man beim 1360 - der erhielt links überall Klappfenster, was bei der (anfangs dazu noch für Routen- statt Kurzstrecken-Tafeln passenden) Tafelhalterung etwas mühsam ist:
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In jüngerer Zeit sind dann auch bei zumindest drei Wagen der ersten Serie (1303, 1316, 1323) Vollfenster aufgetaucht:
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Dafür haben 1338 (1. Fenster rechts) und 1346 (1. Fenster links) je ein Übersetzfenster erhalten...
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Auch die E2+c5 haben z.T. seit ihrer Auslieferung zusätzliche Klappfenster erhalten.
Auch bei dieser Type wurde in den letzten Jahren einfach zunehmend das nächstbeste Fenster genommen und eingebaut. Das führt dann zB dazu, dass das Fenster mit den "Versehrtensitz-Piktogrammen" etwa beim 4034 links hinter den drei Querplätzen gegenüber der Tür 1 gelandet ist...  ::)
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Ich weiß schon, dass es im Prinzip egal ist, welches Fenster man wo einbaut. Ich finde aber doch, dass dies einer von vielen kleinen Punkten ist, an denen man bemerkt, wie wurscht (in) diesem Unternehmen vieles geworden ist...

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Re: Entsetzlicher Zustand des Rollmaterials
« Antwort #79 am: 20. März 2014, 18:46:06 »
Ich weiß schon, dass es im Prinzip egal ist, welches Fenster man wo einbaut. Ich finde aber doch, dass dies einer von vielen kleinen Punkten ist, an denen man bemerkt, wie wurscht (in) diesem Unternehmen vieles geworden ist...
Eigentlich ist es nicht egal, jede zusätzliche Vollscheibe abseits der Routentafeln bedeutet für die Fahrgäste weniger Komfort.

Aber auf jeden Fall danke für diese gründliche Übersicht!
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Re: Entsetzlicher Zustand des Rollmaterials
« Antwort #80 am: 20. März 2014, 19:32:05 »
Auch von mir: Danke für die ausführliche Dokumentation. :up:

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Re: Entsetzlicher Zustand des Rollmaterials
« Antwort #81 am: 20. März 2014, 21:09:29 »
Auch wenn ich kein spezieller c4-Fan bin: endlich mal Beiwagenfotos. :up:
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hema

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Re: Entsetzlicher Zustand des Rollmaterials
« Antwort #82 am: 21. März 2014, 02:41:13 »
Die Vollscheiben setzt man wahrscheinlich bloß ein, weil man keine Ersatzkippfenster mehr hat und die Vollscheiben billiger sind.
Man könnte ja Übersetzfenster aus dem Fundus einbauen (siehe VRT), aber leider hat da einerseits die EU extra eine Bestimmung erlassen, die das den WiLi verbietet und andererseits hat SAP gesagt, dass der Einbau eines solchen Fensters unheimlich teuer käme. Außerdem würde das Unterfangen die Werkststattkapazitäten sprengen!



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Re: Entsetzlicher Zustand des Rollmaterials
« Antwort #83 am: 21. März 2014, 09:01:08 »
Die Vollscheiben setzt man wahrscheinlich bloß ein, weil man keine Ersatzkippfenster mehr hat und die Vollscheiben billiger sind.
Man könnte ja Übersetzfenster aus dem Fundus einbauen (siehe VRT), aber leider hat da einerseits die EU extra eine Bestimmung erlassen,
Was ist das für eine Bestimmung?
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Re: Entsetzlicher Zustand des Rollmaterials
« Antwort #84 am: 21. März 2014, 09:04:33 »
Die Vollscheiben setzt man wahrscheinlich bloß ein, weil man keine Ersatzkippfenster mehr hat und die Vollscheiben billiger sind.
Man könnte ja Übersetzfenster aus dem Fundus einbauen (siehe VRT), aber leider hat da einerseits die EU extra eine Bestimmung erlassen,
Was ist das für eine Bestimmung?

hema hat nur Zitate geschrieben, die von Verantwortlichen der WL von sich gegeben werden, er glaubts ja auch nicht.

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Ferry

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Re: Entsetzlicher Zustand des Rollmaterials
« Antwort #85 am: 21. März 2014, 09:11:52 »
hema hat nur Zitate geschrieben, die von Verantwortlichen der WL von sich gegeben werden, er glaubts ja auch nicht.
Ach so - bei den beiden anderen "Gründen" hätte ich das ohnehin vermutet, aber beim ersten war ich mir nicht sicher. Bei der EU weiß man ja nie, was denen als nächstes einfällt. Wer Krümmungen für Bananen vorschreibt, kann auch Bestimmungen für den Einbau von Fenstern in Straßenbahnwagen erlassen!  :D
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Re: Entsetzlicher Zustand des Rollmaterials
« Antwort #86 am: 21. März 2014, 09:42:31 »
Und wer glaubt, diese Aussagen hätte ich erfunden, der irrt!
Du meinst damit aber, daß die Aussagen so getätigt wurden, nicht daß es wirklich so eine EU-Verordnung gibt?!

@Ferry: Das war die Gurkenkrümmung – die Verordnung gibt's übrigens nicht mehr.
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haidi

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Re: Entsetzlicher Zustand des Rollmaterials
« Antwort #87 am: 21. März 2014, 09:58:35 »
Und die war vom Handel lobbiiert, da ging es darum, mehr Gurken auf den LKW zu bringen. (Wissens eh, da brauch ma weniger Fahrten, ist gut für die umwelt)
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martin8721

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Re: Entsetzlicher Zustand des Rollmaterials
« Antwort #88 am: 21. März 2014, 11:03:05 »

Man könnte ja Übersetzfenster aus dem Fundus einbauen (siehe VRT), aber leider hat da einerseits die EU extra eine Bestimmung erlassen...

Ich glaube, das Problem ist eher der von dir genannte Fundus. Heutzutage werden kaum mehr Ersatzteile gelagert, da Lagerflächen teuer sind.

95B

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Re: Entsetzlicher Zustand des Rollmaterials
« Antwort #89 am: 21. März 2014, 11:22:43 »
Übersetzfenster und Ganzfenster sind im Überfluss vorhanden. Es gibt halt keine Bestimmungen, welches Fenster anstatt eines kaputten Kippfensters einzusetzen ist, also nimmt halt der eine ein Übersetzfenster, der andere ein Ganzfenster ...
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