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Gmünd

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raifort1:
Im Forum werden O-Busse mit gewisser Nachsicht behandelt, daher nachfolgend eine Meldung - auszugsweise - der Gmündner NÖN, Nr. 30. Planung zur Wiedereinführung des O-Busses Gmünd Hauptplatz - Ceske Velenice Bahnhof. Die Linie wurde 1916 eigestellt, die Wiedereröffnung ist für 2016 geplant. Es soll mit historischen Fahrzeugen(!) gefahren werden. Die Finanzierung ist zu 50% gesichert.

Die O-Buslinie wäre Grenzüberschreitend, interessant wird auch sein ob und welche Kfz Kennzeichen die Busse bekommen werden.



95B:

--- Zitat von: raifort1 am 09. August 2014, 16:43:50 ---Im Forum werden O-Busse mit gewisser Nachsicht behandelt
--- Ende Zitat ---

Seit es das www.autobusforum.at gibt, sollten auch Obusthemen dort abgehandelt werden.

moszkva tér:

--- Zitat von: raifort1 am 09. August 2014, 16:43:50 ---interessant wird auch sein ob und welche Kfz Kennzeichen die Busse bekommen werden.

--- Ende Zitat ---
Stimmt, das ist wirklich das Interessanteste an der ganzen Geschichte  ::)

E2:

--- Zitat von: 95B am 09. August 2014, 18:21:45 ---
--- Zitat von: raifort1 am 09. August 2014, 16:43:50 ---Im Forum werden O-Busse mit gewisser Nachsicht behandelt
--- Ende Zitat ---

Seit es das www.autobusforum.at gibt, sollten auch Obusthemen dort abgehandelt werden.

--- Ende Zitat ---

Na na:


--- Zitat ---Eisenbahngesetz:

Straßenbahnen

§ 5. (1) Straßenbahnen sind für den öffentlichen Verkehr innerhalb eines Ortes bestimmte Schienenbahnen (Ortsstraßenbahnen), und zwar:

           
1. straßenabhängige Bahnen,
 
a) deren bauliche und betrieblichen Einrichtungen sich zumindest teilweise im Verkehrsraum öffentlicher Straßen befinden und
 
b) auf denen Schienenfahrzeuge zumindest teilweise den Verkehrsraum öffentlicher Straßen benützen und sich in ihrer Betriebsweise der Eigenart des Straßenverkehrs anpassen;
 
2. straßenunabhängige Bahnen, auf denen Schienenfahrzeuge ausschließlich auf einem eigenen Bahnkörper verkehren, wie Hoch- und Untergrundbahnen, Schwebebahnen oder ähnliche Bahnen besonderer Bauart.
 

(2) Für den öffentlichen Verkehr zwischen mehreren benachbarten Orten bestimmte Eisenbahnen gelten als Straßenbahnen, wenn sie infolge ihrer baulichen oder betrieblichen Einrichtungen oder nach der Art des auf ihnen abzuwickelnden Verkehrs im Wesentlichen den Ortsstraßenbahnen entsprechen.

(3) Oberleitungs-Omnibusse gelten als Straßenbahnen, sofern es sich nicht um die Haftung für Schäden beim Betrieb eines Oberleitungs-Kraftfahrzeuges, wenn auch in Verbindung mit ortsfesten eisenbahntechnischen Einrichtungen, handelt.
--- Ende Zitat ---

raifort1:
Ich habe es eh gewußt! Aber Du siehst es gibt welche die es nicht wissen!!

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