Autor Thema: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich  (Gelesen 26216 mal)

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68er

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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #15 am: 02. Januar 2015, 08:53:33 »
Bei der Blindengasse ist aber ein Schutzweg über die Josefstädter Straße, damit sollte es auf jeden Fall verboten sein.

95B

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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #16 am: 02. Januar 2015, 09:32:58 »
Du kannst dort sehr wohl sehen, ob was entgegenkommt und die Autos/Straßenbahn aus der Blindengasse haben Nachrang.

Viel Spaß, wenn dich dann der linksabbiegende 5er (der kann dich nicht sehen!) abräumt. Ich habe schon mehrmals solche Situationen mitbekommen, wo es sich nur mehr ums sprichwörtliche Arschlecken ausgegangen ist ...

Irgendwann wird es dort so richtig schön krachen (und dann marschiert die GESIG auf). :-X
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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #17 am: 02. Januar 2015, 10:08:23 »
Wie schon beschrieben, es gab damals keine Bodenmarkierungen (das war wenige Tage oder Wochen nach der Fertigstellung des vorgezogenen Haltestellenkaps). Und der Vorrang gilt auf der gesamten Breite der bevorrangten Straße, der FAhrer vom 5er musste damals auch auf der linken Fahrbahnseite kommenden Fahrzeugen den Vorrang lassen.
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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #18 am: 02. Januar 2015, 10:18:34 »
der FAhrer vom 5er musste damals auch auf der linken Fahrbahnseite kommenden Fahrzeugen den Vorrang lassen.

Wie denn, wenn er sie nicht sehen kann? Abgesehen davon gilt für den links Vorbeifahrenden meiner Meinung nach der § 28 (2) StVO hinsichtlich der anfahrenden linksabbiegenden Straßenbahn, deren Fahrweg er überquert.
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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #19 am: 02. Januar 2015, 10:26:48 »
Und der Vorrang gilt auf der gesamten Breite der bevorrangten Straße, der FAhrer vom 5er musste damals auch auf der linken Fahrbahnseite kommenden Fahrzeugen den Vorrang lassen.
Nein, muß er nicht. §17(1) StVO sagt nämlich:

Das Vorbeifahren ist nur gestattet, wenn dadurch andere Straßenbenützer, insbesondere entgegenkommende, weder gefährdet noch behindert werden. Für die Anzeige des Vorbeifahrens, die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes und das Vorbeifahren an Schienenfahrzeugen gelten die beim Überholen zu beachtenden Vorschriften (§ 15). An einem entsprechend eingeordneten Fahrzeug, dessen Lenker die Absicht nach links einzubiegen anzeigt (§ 13 Abs. 2), ist rechts vorbeizufahren.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #20 am: 02. Januar 2015, 11:01:28 »
An einem entsprechend eingeordneten Fahrzeug, dessen Lenker die Absicht nach links einzubiegen anzeigt (§ 13 Abs. 2), ist rechts vorbeizufahren.

Es wäre sonnenklar, wenn das Schulbüro sich nicht darauf versteifen würde, dass der Fahrtrichtungsanzeiger erst kurz vor dem Ingangsetzen des Zuges eingeschaltet werden soll. Das hatte in der damaligen Zeit mit Winkervorwiderstand durchaus seine Berechtigung, ist aber heute mehr als überholt.
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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #21 am: 02. Januar 2015, 11:47:07 »
Im Schulbüro scheinen ja ohnehin ausschließlich Leute mit sehr eigenwilligen – um nicht zu sagen dummen – Meinungen zu sein.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #22 am: 02. Januar 2015, 11:59:36 »
Die haben sich dort im Lauf vieler Generationen eine eigene Welt erschaffen, die mit der Realität nur mehr sehr wenige Berührungspunkte hat und zudem für Außenstehende kaum nachvollziehbar ist.
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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #23 am: 02. Januar 2015, 12:58:07 »
der FAhrer vom 5er musste damals auch auf der linken Fahrbahnseite kommenden Fahrzeugen den Vorrang lassen.

Wie denn, wenn er sie nicht sehen kann? Abgesehen davon gilt für den links Vorbeifahrenden meiner Meinung nach der § 28 (2) StVO hinsichtlich der anfahrenden linksabbiegenden Straßenbahn, deren Fahrweg er überquert.
Ich meinte 5er aus der Blindengasse

Und der Vorrang gilt auf der gesamten Breite der bevorrangten Straße, der FAhrer vom 5er musste damals auch auf der linken Fahrbahnseite kommenden Fahrzeugen den Vorrang lassen.
Nein, muß er nicht. §17(1) StVO sagt nämlich:

Das Vorbeifahren ist nur gestattet, wenn dadurch andere Straßenbenützer, insbesondere entgegenkommende, weder gefährdet noch behindert werden. Für die Anzeige des Vorbeifahrens, die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes und das Vorbeifahren an Schienenfahrzeugen gelten die beim Überholen zu beachtenden Vorschriften (§ 15). An einem entsprechend eingeordneten Fahrzeug, dessen Lenker die Absicht nach links einzubiegen anzeigt (§ 13 Abs. 2), ist rechts vorbeizufahren.
Beim Ausfahren von der Blindengasse in die Josefstädter Straße ist der 5er kein Entgegenkommender, sondern ein benachrangter Einbieger. Jede Versicherung und jeder Richter sagt dir, dass man in so einem Fall sowohl den von Rechts als auch den von Links kommenden Fahrzeugen den Vorrang lassen muss und da steht nicht, wo diese fahren müssen/dürfen.
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Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #24 am: 02. Januar 2015, 13:02:53 »
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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #25 am: 02. Januar 2015, 13:09:55 »
An einem entsprechend eingeordneten Fahrzeug, dessen Lenker die Absicht nach links einzubiegen anzeigt (§ 13 Abs. 2), ist rechts vorbeizufahren.

Es wäre sonnenklar, wenn das Schulbüro sich nicht darauf versteifen würde, dass der Fahrtrichtungsanzeiger erst kurz vor dem Ingangsetzen des Zuges eingeschaltet werden soll. Das hatte in der damaligen Zeit mit Winkervorwiderstand durchaus seine Berechtigung, ist aber heute mehr als überholt.

Und die Logik, wieso der Blinker schon vorher gesetzt werden soll, hätte ich gerne. Denn so wissen die entgegenkommenden Fahrzeuge, dass die Straßenbahn noch steht, und einen Vorrangverzicht des stadteinwärts Fahrenden gar nicht nützen könnten.

Ich bin der Meinung, dass ein Fahrzeug das NICHT verkehrsbedingt gestanden ist, erst dann den Blinker setzt, wenn es weiterfahren will. Oder setzt du beim ausparken auch schon den Blinker, obwohl du womöglich erst etwas zurückschieben musst, damit du aus der Parklücke dann ausfahren kanns. Und bevor jemand blöde Kommentare schiebt. Ich meine aus einem parallel der Fahrbahn angeordnet Parkplatz.
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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #26 am: 02. Januar 2015, 13:11:25 »
Auch wenn man alle anderen (rechtlichen) Erwägungen weglässt, hast du dort keine Chance a priori zu erkennen, dass du ungehindert an der Straßenbahn vorbeikommen werden wirst, wenn du 40 Meter vor der Kreuzung auf die Gegenfahrbahn wechselst!


Es gibt auch andere beliebte Stellen, wo an der Straßenbahn gern mit vollem Geschäft links vorbeigefahren wird und dann gleich über die rote Ampel! Z.B. in der Linzer Straße vor der Diesterweggasse oder in der Kreuzgasse vor der Vinzenzgasse, aber auch in der Kaiserstraße usw. Dass es da nicht öfter scheppert ist ein Wunder!  ::)
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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #27 am: 02. Januar 2015, 13:35:48 »
Und die Logik, wieso der Blinker schon vorher gesetzt werden soll, hätte ich gerne. Denn so wissen die entgegenkommenden Fahrzeuge, dass die Straßenbahn noch steht, und einen Vorrangverzicht des stadteinwärts Fahrenden gar nicht nützen könnten.

Ich bin der Meinung, dass ein Fahrzeug das NICHT verkehrsbedingt gestanden ist, erst dann den Blinker setzt, wenn es weiterfahren will. Oder setzt du beim ausparken auch schon den Blinker, obwohl du womöglich erst etwas zurückschieben musst, damit du aus der Parklücke dann ausfahren kanns. Und bevor jemand blöde Kommentare schiebt. Ich meine aus einem parallel der Fahrbahn angeordnet Parkplatz.
Die StVO schreibt an sich vor, dass - salopp gesagt - der Blinker möglichst früh zu setzen ist (so dass sich der übrige Verkehr auf dich einstellen kann). Dem Entgegenkommenden gegenüber braucht die linksabbiegende Straßenbahn (außer die folgt dem Verlauf einer Vorrangstraße) gar nicht zu blinken, den interessiert es nicht, warum die Straßenbahn steht, ob sie Haltestellenaufenthalt oder eine Panne hat oder ob sie steht, weil der Fahrer die Vorrangregeln befolgt.

Edit: etliche Tippfehler beseitigt
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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #28 am: 02. Januar 2015, 14:03:10 »
Und die Logik, wieso der Blinker schon vorher gesetzt werden soll, hätte ich gerne.

Um dem übrigen Verkehr das beabsichtigte Verhalten möglichst früh mitzuteilen. Das machen übrigens alle anderen Fahrzeuglenker im Normalfall auch. Die Straßenbahn blinkt ja nicht, um die Stellung des Schalters auf der DAREC-Speicherkarte aufzuzeichnen*, sondern, um andere Verkehrsteilnehmer auf den Abbiegevorgang aufmerksam zu machen.

Auch für die Fahrgäste wäre das Blinken vor Weichen hilfreich, um die geplante Richtung anzuzeigen (wird auch bei Einziehern teilweise so gemacht!) – in Krakau übrigens Standard, da fährt die Straßenbahn schon mit gesetztem Blinker in die vor einer Abzweigung liegende Haltestelle ein.

*) Blinken tut man immer für die anderen, niemals für sich selbst, denn selbst weiß man ja (hoffentlich), in welche Richtung man fahren will. Ein Freund von mir, dem ich das einmal erklärt habe, als er sich bitter beklagt hat, dass er von der Polizei aufgehalten wurde, weil er dem Verlauf einer Vorrangstraße folgend nicht geblinkt hatte, hat seitdem ein völlig anderes Verhältnis zum Blinker und benutzt ihn brav, weil er sich über dessen Bedeutung erst seit diesem Gespräch so richtig im Klaren ist.
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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #29 am: 02. Januar 2015, 14:23:10 »
Blinken scheint im Autoverkehr so ziemlich aus der Mode zu kommen!  :down:


Dafür zeigen viele Busse ein "lustiges" Blinkverhalten. Wenn sie z.B. beim Anfahren aus einer Haltestelle links blinken, aber schnurgerade (etwa auf dem Busstreifen) wegfahren! 
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