Öffentlicher Verkehr national und international > Verkehrsrecht
Einparken, Blinken, Kreisverkehre (war: St. und Fbh. (Straßenbahn)
coolharry:
--- Zitat von: Alex am 03. August 2021, 14:39:02 ---
--- Zitat von: HLS am 03. August 2021, 12:50:19 ---Hat der PKW kurz vorher ausgeparkt?
Alles andere wäre echt komisch wie der da hingekommen sein soll.
--- Ende Zitat ---
Laut Fahrer des PKW (aus dem Heute-Artikel) wollte er einparken und hat nicht ausgeparkt. So kann er dort dann aber nur hinkommen, wenn er schon rückwärts teilweise in der Parklücke drin war und dann gehört das aber dem Fahrer vom 11er, weil so plötzlich steht ein einparkendes Auto dann auch nicht da.
--- Zitat ---"Heute" sprach mit dem Lenker des Renaults über den Crash: "Ich wollte gerade mein Auto in Parklücke manövrieren, als es plötzlich krachte".
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
Zu dem Thema durchaus passend:
https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntscheidung.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20061019_OGH0002_0020OB00222_06W0000_000&IncludeSelf=True
Also unschuldig ist der Tramwayfahrer nicht, aber unschuldig ist der PKW Lenker auch nicht. Oberste Maxime ist halt immer die Unfallverhütung. Ergo ist die Bim hinter dir, such einen anderen Parkplatz und nicht hier.
Katana:
--- Zitat von: pTn am 03. August 2021, 08:53:47 ---
--- Zitat von: BadnerBahn am 03. August 2021, 08:01:16 ---f59 (7:04 Uhr)
... ein ULF (dürfte Linie O sein) hat in der Neilreichgasse stadtauswärts kurz vor dem Brunnweg einen PKW zwischen sich und einem parkenden anderen PKW eingekeilt. ...
--- Ende Zitat ---
Ich finde es sprachlich recht interessant, dass selbst straßenbahnaffine Menschen Formulierungen wählen, die die Schuld beim Straßenbahnfahrer suggerieren. Ich denke es müßte heißen Autofahrer/-in ignorierte Straßenbahn und enge Stelle und verursachte Unfall.
--- Ende Zitat ---
Ich halte die Formulierung für okay, aber dich halte ich für ganz besonders sensibel. Ist nicht wertend gemeint.
Auch beim klassischen Linksabbiegerunfall fährt ja meistens die Straßenbahn in die Tür des Autos. Einfach ein Faktum.
haidi:
--- Zitat von: coolharry am 03. August 2021, 15:42:08 ---Zu dem Thema durchaus passend:
https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntscheidung.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20061019_OGH0002_0020OB00222_06W0000_000&IncludeSelf=True
Also unschuldig ist der Tramwayfahrer nicht, aber unschuldig ist der PKW Lenker auch nicht. Oberste Maxime ist halt immer die Unfallverhütung. Ergo ist die Bim hinter dir, such einen anderen Parkplatz und nicht hier.
--- Ende Zitat ---
Auf Grund der Fotos meine ich, dass der Einparkvorgang schon weit fortgeschritten war, der Unfall einer gröberen Unaufmerksamkeit des Fahrers zuzuschreiben ist. Da wird für den PKW-Lenker nicht viel Teilschuld übrig bleiben.
t12700:
--- Zitat von: haidi am 04. August 2021, 09:35:24 ---
--- Zitat von: coolharry am 03. August 2021, 15:42:08 ---Zu dem Thema durchaus passend:
https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntscheidung.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20061019_OGH0002_0020OB00222_06W0000_000&IncludeSelf=True
Also unschuldig ist der Tramwayfahrer nicht, aber unschuldig ist der PKW Lenker auch nicht. Oberste Maxime ist halt immer die Unfallverhütung. Ergo ist die Bim hinter dir, such einen anderen Parkplatz und nicht hier.
--- Ende Zitat ---
Auf Grund der Fotos meine ich, dass der Einparkvorgang schon weit fortgeschritten war, der Unfall einer gröberen Unaufmerksamkeit des Fahrers zuzuschreiben ist. Da wird für den PKW-Lenker nicht viel Teilschuld übrig bleiben.
--- Ende Zitat ---
Oder er ist noch mal aus der Parklücke gefahren und hat die Straßenbahn übersehen. Es gibt genug Lenker die beim Einparken ihr Umfeld komplett ignorieren.
HLS:
--- Zitat von: haidi am 04. August 2021, 09:35:24 ---
Auf Grund der Fotos meine ich, dass der Einparkvorgang schon weit fortgeschritten war, der Unfall einer gröberen Unaufmerksamkeit des Fahrers zuzuschreiben ist. Da wird für den PKW-Lenker nicht viel Teilschuld übrig bleiben.
--- Ende Zitat ---
Ich kann dir aus einem Unfall aus meinem eigenen Erfahrungen berichten. Die PKW-Lenkerin hat ganz kurz vorher noch eiligst mich vor der Engstelle überholt um dann nur etwa 3sec später eine Parklücke zu sehen, stieg in die Bremse, war recht flott mit dem Rückwärtsgang einlegen versuchte einzuparken. Ich war zu diesem Zeitpunkt bereits in der Notbremsraste und wenn sie nicht auch noch Rpckwärts eingeparkt hätte, wäre es nicht zum Unfall gekommen, so allerdings habe ich sie zwischen Glascontainern und der Bim eingeklemmt. Bei der Gerichtsverhandlung bekam sie dann die alleinige Schuld. Die Begründung des Sachverständigen sowie der Richterin war, dass sie gleich mehrere Dinge nicht richtig gemacht hat, so z.B. mich zu einer Notbremsung gezwungen hat, sie aktiv dazu begetragen hat, dass der Unfall unausweichlich war und gleichzeigig rücksichtsloses Verhalten an den Tag gelegt hat und billigend mögliche Verletzungen von Fahrgästen der Bim sowie ihrer drei Insassen inkauf genommen hat.
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