Öffentlicher Verkehr national und international > Verkehrsrecht
Warum Unterschied: Lichtzeichen (Schienenverkehr) zu Ampel (Straßenverkehr)?
gibsea106:
Hi !
Wie ist das historisch erklärbar, dass Kreuzungen Schiene-Straße nur mit "nix" und "rot", während Kreuzungen Straße-Straße mit "grün" und "rot" geregelt werden?
Ja, es sind 2 verschiedene Gesetze.
Aber warum? Wo steckt der Sinn dahinter?
Grund meiner Frage sind die (in meinen Augen) häufigen Unfälle auf "lichtzeichengeregelten" Bahnübergängen.
Wäre es für unkonzentrierte, abgelenkte und schlecht ausgebildeten Straßenverkehrsteilnehmer dienlich dass auch Bahnübergänge mit "grün" und "rot" geregelt werden?
Würde mich über Antworten freuen,
LG Martin
haidi:
--- Zitat von: gibsea106 am 16. März 2022, 10:41:25 ---Hi !
Wie ist das historisch erklärbar, dass Kreuzungen Schiene-Straße nur mit "nix" und "rot", während Kreuzungen Straße-Straße mit "grün" und "rot" geregelt werden?
Ja, es sind 2 verschiedene Gesetze.
Aber warum? Wo steckt der Sinn dahinter?
Grund meiner Frage sind die (in meinen Augen) häufigen Unfälle auf "lichtzeichengeregelten" Bahnübergängen.
Wäre es für unkonzentrierte, abgelenkte und schlecht ausgebildeten Straßenverkehrsteilnehmer dienlich dass auch Bahnübergänge mit "grün" und "rot" geregelt werden?
--- Ende Zitat ---
Weil die Bahnübergänge die Querung von nicht der StVO unterliegenden Verkehrsflächen betrifft.
Die Bahnübergänge (BÜ) haben mit Absicht kein Grünlicht, weil an sich auch auf mit Lichtzeichen oder Schranken "gesicherten" Bahnübergängen der Fahrzeugführer bzw der Fußgänger sich davon überzeugen muss (müsste), dass er den BÜ sicher queren kann, d.h. wenn die Lichtzeichen am BÜ gelb oder rot anzeigen, dann ist sicher, dass ein Zug kommen wird, wenn sie finster sind, ist es nicht sicher, dass kein Zug kommt. Ein Grünlicht würde diesem Gedanken widersprechen.
95B:
Abgesehen davon: Kann man ein nicht leuchtendes Grünlicht übersehen? 8)
gibsea106:
--- Zitat von: haidi am 16. März 2022, 10:58:25 ---Weil die Bahnübergänge die Querung von nicht der StVO unterliegenden Verkehrsflächen betrifft.
--- Ende Zitat ---
Ja, das ist ja eh bekannt.
Aber wer hatte seinerzeit die Idee die Straßenkreuzungen auch mit "grün" zu signalisieren, und wer hatte seinerzeit die Idee die BÜ ohne "grün" zu signalisieren?
Und, vor allem, warum hatten diese Menschen diese Idee?
Das versteh ich nicht.
Beamtentum?
Oder steht da ein Sinn dahinter?
lg Martin
hema:
Haidi hat es dir eh schon erklärt, auch bei offenem Schranken oder finsterem Rotlicht musst du dich überzeugen, ob ein gefahrloses Queren der Bahnanlage möglich ist! Macht halt leider kaum wer.
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