Wen will man nach 9 oder ein bißchen mehr Stunden, in denen an der Wagenkomposition zuerst alles in Ordnung schien, dann eben nach diesen 9 Stunden die Luft aus einem Fahrzeugteil ausgegangen war, auf dem obendrein die Handbremse nicht angezogen wurde (da vermutlich ebenfalls defekt) und die Wagenkomposition dann ins Rollen geriet, anklagen. Es bliebe einzig der Transportleiter dafür übrig, der die Komposition dort abstellte bzw. überhaupt so in Betrieb nahm, wo sie bis zum entrollen stand. Ist aber eine Rechtssache, die man von außen nicht beurteilen kann.
So viel ich weiß, muss bei der richtigen Bahn bei einer Garnitur ab einer bestimmten vorgesehenen Abstellzeit Radkeile unterlegt werden.