Autor Thema: [PM] Platz für Tragbahre: Parkplätze fallen weg  (Gelesen 68784 mal)

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HLS

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Re: [PM] Platz für Tragbahre: Parkplätze fallen weg
« Antwort #15 am: 15. Juli 2014, 12:45:24 »
Unwissenheit der Anderen auch nicht.  >:D Ich meine damit, dass mir mal ein Fahrer ernsthaft einreden wollte, dass er mich am Schutzweg über den Haufen fahren könnte, weil ich als Fußgänger das Permissivsignal nicht kennen DARF!
:)) ;D
Allerdings könntest du eine Mitschuld bekommen, denn auch da gilt der Vertrauensgrundsatz. Wenn der Fahrer nicht anhält bzw dich vielleicht nicht Wahrgenommen hat, fällt er aus dem Vertrauensgrundsatz.
So eine ungute Situation hatte ich mal am JNBP mit dem 44er. Ich war am abbiegen, haben die Fußgänger queren lassen und rollte mit der Geamatik an und plötzlich "rennt" einer von schräg hinter mir mir noch direkt vor die Bim. Schimpft mich wie ein Rohrspatz, er hatte ja grundsätzlich recht das ich ihm den Vorrang lassen muß, nur hat eine Bim auch einen riesigen toten Winkel.

Weiteres gilt auch gegenseitige Rücksichtnahme und zu bedenken ist weiterhin noch, dass eine Bim einen erheblich größeren Bremsweg hat und um einiges mehr wiegt,, was speziell bei Schäden und/oder Verletzungen immer wieder deutlich wird.

Ich habe meinen damaligen Stiefkindern immer folgendes eingetrichtert: "Nehmt Blickkontakt mit dem/der Fahrer/Fahrerin auf und überzeugt euch, ob ihr wirklich gesehen wurdet und wenn derjenige nicht schaut oder auf euch reagiert, bleibt lieber die paar Sekunden stehen bevor ihr mal unter irgendeinem Fahrzeug liegt".
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

hema

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Re: [PM] Platz für Tragbahre: Parkplätze fallen weg
« Antwort #16 am: 15. Juli 2014, 13:21:04 »

Unwissenheit der Anderen auch nicht.  >:D Ich meine damit, dass mir mal ein Fahrer ernsthaft einreden wollte, dass er mich am Schutzweg über den Haufen fahren könnte, weil ich als Fußgänger das Permissivsignal nicht kennen DARF!
Das mit den (Pseudo-) Permissivsignalen bei Fußgängerübergängen ist in der Tat eine betriebsinterne Regelung, wobei per Dienstauftrag verfügt wird, dass die Fahrer die Fußgeher ungehindert rüber gehen lassen müssen. Vorsätzlich niederführen darf einen Fußgänger sowieso niemand, Signal hin oder her,  aber genauso darf ein Fußgänger seinen vermeintlichen "Vorrang" nicht erzwingen!


Permissivsignale sagen aus, Freie Fahrt unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 19. StVO und der hat mit Fußgängerverkehr (aber auch Radwegübergängen) überhaupt nichts zu tun.
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Re: [PM] Platz für Tragbahre: Parkplätze fallen weg
« Antwort #17 am: 15. Juli 2014, 13:31:45 »
Da haben wir wieder das alte Problem: Die WL verwechseln Dienstaufträge mit dem Bundesgesetzblatt. ::)
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Re: [PM] Platz für Tragbahre: Parkplätze fallen weg
« Antwort #18 am: 15. Juli 2014, 13:38:32 »
 Ja, aber in dem Fall kann ja nichts passieren, wenn sie das "Frei" am Straßenbahnlichtignal freiwillig einschränken. Das einzige was bleibt, ist die falsche (missbräuchliche?) Anwendung des In Gesetz und Signalvorschrift anders definierten Permissivsignals.  ;)
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Re: [PM] Platz für Tragbahre: Parkplätze fallen weg
« Antwort #19 am: 15. Juli 2014, 13:46:20 »
Ja, aber in dem Fall kann ja nichts passieren, wenn sie das "Frei" am Straßenbahnlichtignal freiwillig einschränken.

Falsche Handlungen sind durchaus auch dann kritikwürdig, wenn nichts Gefährliches dabei passiert. ;)
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Re: [PM] Platz für Tragbahre: Parkplätze fallen weg
« Antwort #20 am: 15. Juli 2014, 14:04:22 »

Das mit den (Pseudo-) Permissivsignalen bei Fußgängerübergängen ist in der Tat eine betriebsinterne Regelung, wobei per Dienstauftrag verfügt wird, dass die Fahrer die Fußgeher ungehindert rüber gehen lassen müssen. Vorsätzlich niederführen darf einen Fußgänger sowieso niemand, Signal hin oder her,  aber genauso darf ein Fußgänger seinen vermeintlichen "Vorrang" nicht erzwingen!


Permissivsignale sagen aus, Freie Fahrt unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 19. StVO und der hat mit Fußgängerverkehr (aber auch Radwegübergängen) überhaupt nichts zu tun.
Der Fußgänger hat nie und nirgends Vorrang, auch nicht auf einem Fußgängerübergang (Zebrastreifen).
Auf einer Kreuzung mit eingeschalteter Lichtsignalanlage gibt es zwar Zebrastreifen, aber keinen Fußgängerübergang.

Die Regelung, dass die Straßenbahn mit Signalisierung abbiegt und mit Fußgängern, die Grün haben, konkurriert ist ja genau genommen nicht zulässig, wie sich aus dem § 38 StVO herauslesen lässt:
Die Fußgängerampel sagt durch den Abs. ( 8), der auf die Abs. (1)-(7) verweist (diese gelten sinngemäß), dass er bei Grün freie "Fahrt" hat - Abs. (4)

Zitat
Abs. (4)
(4) Grünes Licht gilt als Zeichen für “Freie Fahrt”. Bei diesem Zeichen haben die Lenker von Fahrzeugen, wenn es die Verkehrslage zuläßt, weiterzufahren oder einzubiegen. Beim Einbiegen dürfen die Benützer der freigegebenen Fahrstreifen sowie Fußgänger und Radfahrer, welche die Fahrbahn im Sinne der für sie geltenden Regelungen überqueren, weder gefährdet noch behindert werden. Beim Einbiegen nach links ist den entgegenkommenden geradeaus fahrenden sowie den entgegenkommenden nach rechts einbiegenden Fahrzeugen der Vorrang zu geben. Fahrzeuge, die von Hauptfahrbahnen kommen, haben den Vorrang gegenüber Fahrzeugen, die aus Nebenfahrbahnen kommen.
Da gibt es keine Ausnahme für die Straßenbahn
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hema

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Re: [PM] Platz für Tragbahre: Parkplätze fallen weg
« Antwort #21 am: 15. Juli 2014, 14:23:48 »

Auf einer Kreuzung mit eingeschalteter Lichtsignalanlage gibt es zwar Zebrastreifen, aber keinen Fußgängerübergang.
Ach so. Und wieso musst du den Übergang dann benützen, wenn es ihn gar nicht gibt und darfst nicht zehn Meter daneben rüber gehen?  ???



Zitat
Die Regelung, dass die Straßenbahn mit Signalisierung abbiegt und mit Fußgängern, die Grün haben, konkurriert ist ja genau genommen nicht zulässig, wie sich aus dem § 38 StVO herauslesen lässt:
Und wo in der StVO findest du Strab-Signale?



Zitat
Die Fußgängerampel sagt durch den Abs. ( 8), der auf die Abs. (1)-(7) verweist (diese gelten sinngemäß), dass er bei Grün freie "Fahrt" hat - Abs. (4)
Und § 9. (2), § 28. (2) und speziell § 13. (4) gelten plötzlich nicht mehr?





Da ist typisch einer jener zahlreichen Fälle, wo das gewohnte Verhalten eben anders ist, als die reine Gesetzeslage.
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Re: [PM] Platz für Tragbahre: Parkplätze fallen weg
« Antwort #22 am: 16. Juli 2014, 00:14:38 »
§ 38 ist spezieller als § 13 und 28, daher sticht er. (So betrifft der 13er Abbiegen im Allgemeinen und der 38er das Abbiegen an geregelten Kreuzungen.

und die Straßenbahnsignale stehen sehr wohl in der StVO, wenn auch nicht dezidiert, sie sind unter §38 (8) subsummierbar
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Re: [PM] Platz für Tragbahre: Parkplätze fallen weg
« Antwort #23 am: 16. Juli 2014, 01:28:16 »
§ 38 ist spezieller als § 13 und 28, daher sticht er.
Kein Paragraph "sticht" einen anderen und kein Gesetz ein anderes, es sei denn es ist ausdrücklich so angeführt!

Zumindest in der Theorie, in der Praxis gibt es leider auch Richter, die sich durch persönliche Auslegung ein Urteil nach Belieben zurechtzimmern.  :-[


Zitat
und die Straßenbahnsignale stehen sehr wohl in der StVO, wenn auch nicht dezidiert, sie sind unter §38 (8) subsummierbar
Das ist Unsinn, die Straßenbahnlichtsignale sind Eisenbahsignale und werden in der StrabVO definiert bzw. von ihr vorgeschrieben und in die Signalvorschriften der jeweiligen Betriebe übernommen. Die Signalvorschrift, als eisenbahnrechtliche Bestimmung, wird vom Verkehrsministerium per Bescheid genehmigt (kann also nicht vom Betrieb aus Jux und Tollerei nach Gutdünken verändert werden).


Was du meinst, sind z.B. die Bus-Balkensignale, Fußgängerampeln etc. 
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Re: [PM] Platz für Tragbahre: Parkplätze fallen weg
« Antwort #24 am: 16. Juli 2014, 08:41:33 »
§ 38 ist spezieller als § 13 und 28, daher sticht er.
Kein Paragraph "sticht" einen anderen und kein Gesetz ein anderes, es sei denn es ist ausdrücklich so angeführt!

Zumindest in der Theorie, in der Praxis gibt es leider auch Richter, die sich durch persönliche Auslegung ein Urteil nach Belieben zurechtzimmern.  :-[
Du hast 2 konkurrierende Bestimmungen in der StVO, nämlich den § 38 (4) und den § 13 (4). Welcher gilt? Warum soll der 13 (4) gelten, es ist ja auch nicht ausdrücklich angeführt, dass jetzt der § 13 (4) über den § 38 (4).
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Re: [PM] Platz für Tragbahre: Parkplätze fallen weg
« Antwort #26 am: 16. Juli 2014, 13:20:46 »

Du hast 2 konkurrierende Bestimmungen in der StVO, nämlich den § 38 (4) und den § 13 (4). Welcher gilt? Warum soll der 13 (4) gelten, es ist ja auch nicht ausdrücklich angeführt, dass jetzt der § 13 (4) über den § 38 (4).
Wenn ein Schienenfahrzeug kommt, darfst du (unmittelbar davor) nicht rübergehen, bist du aber bereits auf der Fahrbahn, darf dich das Schienenfahrzeug weder gefährden, noch behindern (anläuten, am Weitergehen hindern). So sagen das die bezughabenden Paragraphen der StVO im Zusammenspiel aus. Es gibt in Wien aber eh keine Stelle, wo die Straßenbahn bei Grün ohne betrieblicher Einschränkung ("Permissivsignal") abbiegen darf, einzige mir bekannte Ausnahme wäre die Kreuzung Ketzergasse/Kaiser Franz Josef-Straße, dort hängt noch einer dieser alten Pfeile (Straßenbahn biegt bei Rrün ab).


Es gibt auch andere Fälle, wo du nach der Gesetzeslage (§ 76/3 StVO) die Straße an signalgeregelter Stelle überqueren, aber dennoch nicht erwarten darfst, dass auch die Straßenbahn stehen bleibt. Das sind zum Einen jene Fälle, wo zwar die Autofahrspuren mittels Ampel geregelt sind, der Gleiskörper aber nicht und zum Anderen die bekannten Rot/Gelb-Ampeln!


Dass viele Leute das anders sehen, ist mir schon klar.  ;)
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Re: [PM] Platz für Tragbahre: Parkplätze fallen weg
« Antwort #27 am: 16. Juli 2014, 14:28:50 »
Es gibt auch andere Fälle, wo du nach der Gesetzeslage (§ 76/3 StVO) die Straße an signalgeregelter Stelle überqueren, aber dennoch nicht erwarten darfst, dass auch die Straßenbahn stehen bleibt. Das sind zum Einen jene Fälle, wo zwar die Autofahrspuren mittels Ampel geregelt sind, der Gleiskörper aber nicht und zum Anderen die bekannten Rot/Gelb-Ampeln!
Im ersten Fall ist der Kreuzungsbereich nicht geregelt - ich halte das aber für gefährlich.
Im zweiten Fall hat der Fußgänger kein grünes Lichtsignal.
Beide Fälle sind also anders gelagert.

Edit Quoting repariert
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Re: [PM] Platz für Tragbahre: Parkplätze fallen weg
« Antwort #28 am: 16. Juli 2014, 16:44:36 »

Im zweiten Fall hat der Fußgänger kein grünes Lichtsignal.

In § 76 (3) wird kein grünes Licht erwähnt!
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Re: [PM] Platz für Tragbahre: Parkplätze fallen weg
« Antwort #29 am: 16. Juli 2014, 16:53:34 »

Im zweiten Fall hat der Fußgänger kein grünes Lichtsignal.

In § 76 (3) wird kein grünes Licht erwähnt!
Lies den ersten Satz genau - ich jedenfalls komme da zu einem anderen Ergebnis bezüglich Erwähnung eines grünen Lichtes
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